Verantwortung von Anlegern und Investoren
Kapitaleigner in der Europäischen Union verstoßen eventuell gegen treuhänderische Pflichten, wenn es ihnen misslingt, mit den Unternehmen, in die sie investieren, in Dialog zu treten. Das ergab im Juni 2011 eine umfangreiche Studie mit dem Titel „An Investigation into Stewardship“
Treuhänderische Pflichten erfüllen
Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environment, Social, Governance - ESG) in Anlageentscheidungen ist „kein Luxus mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit“. Das meinten auch 180 Großinvestoren mit zwei Billionen Dollar verwaltetem Vermögen in dem Bericht „Fiduciary Responsibility“
Der UNEP FI-Bericht schreibt den internationalen so genannten „Freshfields-Bericht“
Der Nachfolgebericht von 2009 analysierte nicht nur die aktuelle rechtliche Situation und die praktischen Entwicklungen bei den im internationalen Sprachgebrauch kurz „ESG“ genannten Faktoren (Environment, Social, Governance). Er zeigt überdies auf, was Vermögensberater und Vermögensverwalter konkret zu tun haben.
Aufgaben für Vermögensverwalter und Finanzberater
Insbesondere müssen sie ihre Kunden aktiv darauf ansprechen und verdeutlichen, dass Anlageoptionen mit Integration dieser Aspekten Standard sein sollten – „selbst wenn Investoren keine ESG-Aspekte bei ihren Ausschreibungen ansprechen“, betonte Rechtsexperte Paul Q. Watchman, der den Bericht vornehmlich schrieb. Die Weltwirtschaft habe den Punkt erreicht, an dem ESG-Faktoren entscheidend seien für die Überlegungen aller Beteiligten. Denn Pensionsfonds, Versicherer, Staatsfonds, Publikumsfonds, Stiftungen und kirchliche Anleger „spielen eine zentrale Rolle dabei, den Übergang zu einer ‚grünen’ Wirtschaft mit niedrigen Emissionen und effizienter Ressourcennutzung zu unterstützen.“
ESG-Themen müssten in die Verträge von Vermögensverwaltern und ihren Kunden sowie die periodische Berichterstattung aufgenommen werden. Die 180 Großanleger erwarten, dass Investoren zunehmend die materielle Bedeutung und Risiken von Umwelt- und Sozialaspekten sowie die enormen langfristigen Kosten einer nicht-nachhaltigen Entwicklung erkennen, auch für ihre eigenen Portfolien – und dann ihre Vermögensverwalter unter Druck setzen, ESG-Aspekte systematisch in die Aktienanalyse und robuste Investmentstrategien zu integrieren (siehe Mainstreaming). Watchman rechnet für den anglo-amerikanischen Raum mit einer Zunahme von Rechtsfällen.
Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen steigt
Im deutschsprachigen Raum kam es bisher (Stand Nov. 2011), soweit bekannt, noch nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Berichts- und Beratungspflicht. Die Vorschriften seien zu vage, ein Anspruch auf ESG-Beratung sei, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, kaum einklagbar, begründet Juliane Hilf, Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Die §§ 115 Abs. 4 VAG und 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AltZertG sehen weiterhin nur Informationspflichten von Versicherern hinsichtlich der Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange vor. Allerdings reicht es auszusagen, dass man sie nicht berücksichtigt - auf diese Weise umgehen Versicherer das Thema.
„Gleichwohl hat das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen infolge von Klimawandel und Finanzkrise zugenommen, weil das Bewusstsein der Investoren gestiegen ist“, warnt die Juristin Hilf. Zudem ist mit Rechtsänderungen zu rechnen. Die UNEP FI forderte die Politik auf, rechtlich für mehr Transparenz zu ESG-Leistungen bei Investoren, Vermögensverwaltern und Unternehmen zu sorgen.
Das Umweltbundesamt (UBA) stieß im April 2009 ein Projekt an, das umweltorientierte Verbesserungen für das deutsche, europäische und internationale Kapitalanlagerecht vorschlagen soll. Zu prüfen war, wie sinnvoll eine Berichtspflicht für Unternehmen zu extra-finanziellen Leistungen ist und wie der Investoreneinfluss auf Unternehmen rechtlich gestärkt werden kann. Insbesondere für das nur mäßig umweltschutzorientiert ausgestaltet deutsche Anlagerecht sei eine Konkretisierung nötig, hieß es beim UBA. Investmentfonds etwa haben nur die Pflicht, möglichst hohe Renditen für die Anleger zu erwirtschaften. Das Gutachten für das UBA hat das Öko-Institut e.V. in Darmstadt unter dem Titel „Umweltschutzorientierte Fortentwicklung des Kapitalanlage- und Investmentrechts - im Auftrag des Umweltbundesamtes" realisiert. Die Veröffentlichung ist nach Angaben des Instituts für Anfang 2012 geplant. Ob sich daraus neue Impulse oder mittelfristig gar tatsächliche rechtliche Neuerungen ergeben, bleibt abzuwarten.
Performance maximieren und Anleger offen informieren
Abgesehen von rechtlichen Aspekten sprechen auch andere Gründe für die Beachtung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bei der Titelanalyse und dem Portfoliomanagement. „Die Integration von ESG-Kriterien ist ein Managementansatz, der die langfristige Performance für die Anspruchsberechtigten maximiert.“ Das sagten 84 Prozent von 251 befragten europäischen Investoren aus neun Ländern, die insgesamt 7,5 Billionen Euro Vermögen verwalten. Es gebe keinen Widerspruch zwischen ESG-Integration und treuhänderischer Verantwortung, heißt es in der Studie „ESG Perception and Integration Practices“ der französischen Research-Agentur Novethic, die Ende 2010 erschien.
Die meisten Großanleger sind erst dabei, eine Politik zur Integration von ESG-Aspekten zu entwickeln, ergab die im November 2011 erschienene Nachfolgestudie
Institutionelle Investoren sollen ihren Standpunkt zu verantwortlichem Investment (RI) allen Anspruchsgruppen formell darlegen. Das forderte die UN-Konferenz zu Handel und Entwicklung (Unctad). Sie analysierte 2010 im „Investment and Enterprise Responsibility Review“
Pensionsfonds sollten ihre Investmentstrategien überprüfen, um im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflichten möglichen systemischen Risiken des Klimawandels zu begegnen sowie Chancen aus Investitionen in emissionsarme Techniken zu nutzen. Dazu forderte ein Bericht der UN-PRI, der UNEP FI und des UN Global Compact
Dokumente
- UNEP FI: Bericht „Fiduciary Responsibility“
, Juli 2009 (PDF) - UNEP FI, Freshfields Bruckhaus Deringer: „Freshfields-Report: A legal framework for the integration of environmental, social and governance issues into institutional investment“
, Oktober 2005 (PDF) - UNCTAD: „Investment and Enterprise Responsibility Review“
, 2010 (PDF) - UNEP FI, PRI, Global Compact: "Investor leadership on climate change - An analysis of the investment community’s role on climate change, and snapshot of recent investor activity"
, Mai 2009 (PDF)
Externe Links
- European Capital Markets Institute (ECMI)
- Foundation for Governance Research and Education

- Finanzinitiative der Vereinten Nationen UNEP FI

- Freshfields Bruckhaus Deringer

- Research-Agentur Novethic: Nachfolgestudie
zu „ESG Perception and Integration Practices“, 2010 - UN-Konferenz zu Handel und Entwicklung (Unctad)








