Schlagwort- / Artikelsuche von A-Z

Sonstiges

Verantwortung von Anlegern und Investoren


Kapitaleigner in der Europäischen Union verstoßen eventuell gegen treuhänderische Pflichten, wenn es ihnen misslingt, mit den Unternehmen, in die sie investieren, in Dialog zu treten. Das ergab im Juni 2011 eine umfangreiche Studie mit dem Titel „An Investigation into Stewardship“ unter Förderung des European Capital Markets Institute (ECMI) und Mitwirkung von John Mellor, Gründer und Geschäftsführer der gemeinnützigen Stiftung „Foundation for Governance Research and Education“. Die Studie argumentiert, der Widerstand von Kapitaleigentümern, so genanntes englisch ausgesprochenes „Stakeholder Engagement“, also Firmendialoge, als Teil ihrer Verantwortung zu betrachten, sei neben strukturellen Barrieren in der Vermögensverwaltung einer der entscheidenden Gründe für den Mangel an effektiven und konstruktiven Aktionärsdialogen mit Unternehmensvorständen. Das könne gesehen werden als ein Außerkraftsetzen der treuhänderischen Verantwortung. Die Studie schlägt eine Reihe von Lösungen vor, wie Institutionelle mit dieser Aufgabe umgehen können.

Treuhänderische Pflichten erfüllen

Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environment, Social, Governance - ESG) in Anlageentscheidungen ist „kein Luxus mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit“. Das meinten auch 180 Großinvestoren mit zwei Billionen Dollar verwaltetem Vermögen in dem Bericht „Fiduciary Responsibility“ der Finanzinitiative der Vereinten Nationen UNEP FI vom Juli 2009. Investmentberater und Serviceanbieter von institutionellen Anlegern haben demnach die Verpflichtung, öko-soziale Themen in ihre Dienstleistungen zu integrieren. Andernfalls besteht „das sehr reale Risiko, wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht verklagt zu werden“, so der Bericht.

Der UNEP FI-Bericht schreibt den internationalen so genannten „Freshfields-Bericht“ der Anwaltkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer fort. Der hatte 2005 im Auftrag der UNEP FI nach einer Untersuchung der Rechtssituation in mehreren Ländern klar gemacht, dass die Missachtung nachhaltiger Aspekte international oft einen Bruch der rechtlichen Pflichten von Institutionellen darstellt.

Der Nachfolgebericht von 2009 analysierte nicht nur die aktuelle rechtliche Situation und die praktischen Entwicklungen bei den im internationalen Sprachgebrauch kurz „ESG“ genannten Faktoren (Environment, Social, Governance). Er zeigt überdies auf, was Vermögensberater und Vermögensverwalter konkret zu tun haben.

Aufgaben für Vermögensverwalter und Finanzberater

Insbesondere müssen sie ihre Kunden aktiv darauf ansprechen und verdeutlichen, dass Anlageoptionen mit Integration dieser Aspekten Standard sein sollten – „selbst wenn Investoren keine ESG-Aspekte bei ihren Ausschreibungen ansprechen“, betonte Rechtsexperte Paul Q. Watchman, der den Bericht vornehmlich schrieb. Die Weltwirtschaft habe den Punkt erreicht, an dem ESG-Faktoren entscheidend seien für die Überlegungen aller Beteiligten. Denn Pensionsfonds, Versicherer, Staatsfonds, Publikumsfonds, Stiftungen und kirchliche Anleger „spielen eine zentrale Rolle dabei, den Übergang zu einer ‚grünen’ Wirtschaft mit niedrigen Emissionen und effizienter Ressourcennutzung zu unterstützen.“

ESG-Themen müssten in die Verträge von Vermögensverwaltern und ihren Kunden sowie die periodische Berichterstattung aufgenommen werden. Die 180 Großanleger erwarten, dass Investoren zunehmend die materielle Bedeutung und Risiken von Umwelt- und Sozialaspekten sowie die enormen langfristigen Kosten einer nicht-nachhaltigen Entwicklung erkennen, auch für ihre eigenen Portfolien – und dann ihre Vermögensverwalter unter Druck setzen, ESG-Aspekte systematisch in die Aktienanalyse und robuste Investmentstrategien zu integrieren (siehe Mainstreaming). Watchman rechnet für den anglo-amerikanischen Raum mit einer Zunahme von Rechtsfällen.

Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen steigt

Im deutschsprachigen Raum kam es bisher (Stand Nov. 2011), soweit bekannt, noch nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Berichts- und Beratungspflicht. Die Vorschriften seien zu vage, ein Anspruch auf ESG-Beratung sei, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, kaum einklagbar, begründet Juliane Hilf, Partnerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Die §§ 115 Abs. 4 VAG und 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AltZertG sehen weiterhin nur Informationspflichten von Versicherern hinsichtlich der Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange vor. Allerdings reicht es auszusagen, dass man sie nicht berücksichtigt - auf diese Weise umgehen Versicherer das Thema.

„Gleichwohl hat das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen infolge von Klimawandel und Finanzkrise zugenommen, weil das Bewusstsein der Investoren gestiegen ist“, warnt die Juristin Hilf. Zudem ist mit Rechtsänderungen zu rechnen. Die UNEP FI forderte die Politik auf, rechtlich für mehr Transparenz zu ESG-Leistungen bei Investoren, Vermögensverwaltern und Unternehmen zu sorgen.

Das Umweltbundesamt (UBA) stieß im April 2009 ein Projekt an, das umweltorientierte Verbesserungen für das deutsche, europäische und internationale Kapitalanlagerecht vorschlagen soll. Zu prüfen war, wie sinnvoll eine Berichtspflicht für Unternehmen zu extra-finanziellen Leistungen ist und wie der Investoreneinfluss auf Unternehmen rechtlich gestärkt werden kann. Insbesondere für das nur mäßig umweltschutzorientiert ausgestaltet deutsche Anlagerecht sei eine Konkretisierung nötig, hieß es beim UBA. Investmentfonds etwa haben nur die Pflicht, möglichst hohe Renditen für die Anleger zu erwirtschaften. Das Gutachten für das UBA hat das Öko-Institut e.V. in Darmstadt unter dem Titel „Umweltschutzorientierte Fortentwicklung des Kapitalanlage- und Investmentrechts - im Auftrag des Umweltbundesamtes" realisiert. Die Veröffentlichung ist nach Angaben des Instituts für Anfang 2012 geplant. Ob sich daraus neue Impulse oder mittelfristig gar tatsächliche rechtliche Neuerungen ergeben, bleibt abzuwarten.

Performance maximieren und Anleger offen informieren

Abgesehen von rechtlichen Aspekten sprechen auch andere Gründe für die Beachtung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bei der Titelanalyse und dem Portfoliomanagement. „Die Integration von ESG-Kriterien ist ein Managementansatz, der die langfristige Performance für die Anspruchsberechtigten maximiert.“ Das sagten 84 Prozent von 251 befragten europäischen Investoren aus neun Ländern, die insgesamt 7,5 Billionen Euro Vermögen verwalten. Es gebe keinen Widerspruch zwischen ESG-Integration und treuhänderischer Verantwortung, heißt es in der Studie „ESG Perception and Integration Practices“ der französischen Research-Agentur Novethic, die Ende 2010 erschien.

Die meisten Großanleger sind erst dabei, eine Politik zur Integration von ESG-Aspekten zu entwickeln, ergab die im November 2011 erschienene Nachfolgestudie. Hier antworteten Anlageverantwortliche von fast 260 Versicherungen und Altersvorsorgeinstitutionen aus elf Ländern. Zwei Drittel definieren die Integration von Umwelt-, Sozial-, und Governance-Kriterien (ESG) als Auswahl von Titeln unter Beachtung solcher ESG-Kriterien. Mehr Institutionelle als im Vorjahr jedoch verstehen darunter den Ausschluss ganzer Sektoren, und 56 Prozent der Antwortenden den Ausschluss einzelner Unternehmen/Titel aufgrund hoher Risiken oder ethischer Aspekte. Die Integration von ESG-Aspekten helfe, die langfristigen Risiken besser zu beherrschen, argumentieren sie. In der Befragung wurden insbesondere die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko von 2010, die Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima im Frühjahr 2011 sowie der arabische Frühling von 2011 thematisiert.

Institutionelle Investoren sollen ihren Standpunkt zu verantwortlichem Investment (RI) allen Anspruchsgruppen formell darlegen. Das forderte die UN-Konferenz zu Handel und Entwicklung (Unctad). Sie analysierte 2010 im „Investment and Enterprise Responsibility Review“ die 100 weltgrößten Pensionsfonds mit einem verwalteten Vermögen von 8,6 Billionen Dollar (umgerechnet 6,5 Billionen Euro Ende Januar 2009) oder rund 42 Prozent sämtlichen Pensionskapitals weltweit. Fast die Hälfte der Pensionsfonds, so die Studie, gebe wenigstens einen Indikator bekannt, der auf den UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) basiere. Doch bei 51 Pensionsfonds mit 39 Prozent dieser Vermögen sei nichts zu finden. Nur 27 Institute veröffentlichten mehr als vier PRI-basierte Indikatoren. Die Politik solle erwägen, die Rechenschaftspflicht der Institutionellen gegenüber ihren Anspruchsberechtigten zu erhöhen wie dies bei Unternehmen geschehe. Regeln könnten von Fonds verlangen, ihr Vorgehen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen bei den Firmen ihres Portfolios zu veröffentlichen, so die Unctad. Die Versicherten sollten sich dazu äußern können.

Pensionsfonds sollten ihre Investmentstrategien überprüfen, um im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflichten möglichen systemischen Risiken des Klimawandels zu begegnen sowie Chancen aus Investitionen in emissionsarme Techniken zu nutzen. Dazu forderte ein Bericht der UN-PRI, der UNEP FI und des UN Global Compact im Mai 2009 auf im Rahmen der Klima-Studienserie von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon.


Dokumente
Interne Links
Externe Links

 

 

Schlagworte

Anleger, Investoren, Verantwortung

Letzte Aktualisierung

22.12.2011 14:53