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Aus dem Maßnahmenkatalog des
Agrarpolitischen Berichtes der Bundesregierung 2006
:
"II Maßnahmen:
Land-, Forst- Fischerei- und Ernährungswirtschaft haben eine erhebliche Bedeutung für die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, als Rohstoff- und Energielieferanten, für die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft, der biologischen Vielfalt sowie zur Stabilisierung des ländlichen Wirtschaftsraumes. Sie sichern Arbeitsplätze in den vornehmlich ländlich geprägten Regionen.
– Der Erhalt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, damit sie diesen Funktionen auch gerecht werden kann. Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich stärker als bisher über die einzelnen Stufen der Erzeugung integrieren. Hierfür ist in Ausbildung und Beratung die Grundlage zu legen und die Förderung neu auszurichten.
Mehr...Im globalen Wettbewerb müssen Instrumente der „Exportförderung“ jenseits der „Exportsubventionen“ verstärkt werden. Im Bereich der ländlichen Entwicklung tragen vor allem die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Förderung der Marktstrukturverbesserung sowie Beratungs-, Informations- und Qualifikationsmaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bei. Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Strukturentwicklung in der Landwirtschaft sollen insbesondere Arbeitsplätze schaffende Initiativen auf dem Land unterstützt werden. Diese Initiativen für landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung, die von Bäuerinnen und Bauern getragen werden können, sind eine Voraussetzung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf dem Land. Aktive Regionen sind Bedingung für eine wirksame integrierte Entwicklung und Infrastrukturförderung und kommen durch ein günstiges wirtschaftliches Umfeld auch der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zu gute.
– Während die Situation auf den Agrarmärkten weiterhin von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Situation der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist, werden in der Agrarmarktpolitik grundlegende Änderungen vollzogen.
Mehr...Die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossene Entkopplung der Prämien von der Erzeugung wurde in Deutschland ab Januar 2005 umgesetzt. Erstmals wurden Anträge auf die Festsetzung von Zahlungsansprüchen gestellt, eine Abschlagzahlung von bis zu 80 Prozent konnte Ende 2005 ausgezahlt werden. Dies war ein besonderes Anliegen der Agrarwirtschaft und ist ein Beitrag zur Sicherung der Liquidität der Betriebe. Die Schlusszahlungen werden im Frühjahr 2006 gewährt. Die Direktzahlungen flankieren den schwierigen Anpassungsprozess der Landwirtschaft, in zukunftsfähigen Betrieben können mit ihrer Hilfe Investitionen getätigt, die eigene Wettbewerbsfähigkeit verbessert und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert werden. Zugleich werden Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz honoriert. Der Beschluss zur Reform der EU-Zuckermarktorganisation im November 2005 schafft einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen innerhalb der EU und ermöglicht auch für die Zukunft eine wettbewerbsfähige Zuckererzeugung in Europa. Insgesamt ist vorgesehen, dass die bisherige EU-Zuckerproduktion um ca. ¹/3 zurückgeführt wird. Besonders wichtig ist, dass dies durch ein System der freiwilligen Zuckerquotenstilllegung – den so genannten Restrukturierungsfonds – geschehen soll. Die weniger wettbewerbsfähigen Standorte, vor allem im Süden und Norden der Gemeinschaft, erhalten so attraktive Anreize, um auf freiwilliger Basis sozialverträglich aus der Zuckererzeugung auszuscheiden. Damit können die wettbewerbsfähige Zuckererzeugung in Deutschland in ihrem Umfang weitgehend erhalten bleiben und Arbeitsplätze insbesondere in ländlichen Regionen Deutschlands gesichert werden. Die EU kommt mit der Reform außerdem internationalen Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern im Rahmen der Initiative „Alles-Außer-Waffen“ nach. Dies erlaubt den am wenigsten entwickelten Ländern ab 2009 – unter Beachtung der Ursprungsregeln – zoll- und mengenfreie Zuckerlieferungen in die EU. Außerdem wird die EU ihre eigenen, verbilligten Exporte auf den Weltmarkt erheblich reduzieren und kommt damit einer Verpflichtung der WTO nach. Der EU-Getreidemarkt wird zur Zeit durch Interventionsbestände von rd. 18 Mio. t belastet, es erfordert weiterhin erhebliche Anstrengungen auf EU-Ebene, um hier zu einer Verringerung zu kommen.
– Nachwachsende Rohstoffe haben ein erhebliches Potenzial für zusätzliche Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten. Sie leisten mit Abstand den größten Beitrag bei der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien. Sowohl im Treibstoff- wie auch im Wärme- und Strombereich hat sich eine dynamische Entwicklung vollzogen.
Mehr...Die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe profitierte vor allem von den gestiegenen Öl- und Gaspreisen, den im Rahmen der Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes deutlich verbesserten Einspeisevergütungen für Biogas- Strom aus nachwachsenden Rohstoffen und der Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe. Die Entwicklung bei der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe verläuft langsamer. Es wird jedoch erwartet, dass der gegenwärtige zwölfprozentige Anteil biogener Grundstoffe in der chemischen Industrie deutlich steigt. Die in den letzten Jahren erreichte Vorreiterrolle Deutschlands gilt es weiter auszubauen, um einen verstärkten Beitrag zur Verminderung der Abhängigkeit von endlichen Rohstoffen, zum Klima- und Umweltschutz und zur Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum zu leisten.
– Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist für die Bundesregierung ein wichtiger Baustein aktiver Politikgestaltung für die Menschen auf dem Lande.
Mehr...Sie hat deshalb den Diskussionsprozess auf europäischer Ebene in diesem Sinne vorangetrieben und dazu beigetragen, dass die Verhandlungen über die Inhalte der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER im Förderzeitraum 2007 bis 2013 erfolgreich beschlossen werden konnten. Ihre vier Förderschwerpunkte zielen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die Verbesserung von Umwelt und Landschaft, die Schaffung von zusätzlichen Einkommensmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft und die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie die Stärkung integrierter Entwicklungsstrategien. Zur Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode wurden bereits im Jahr 2005 Bund-Länder-Beratungen aufgenommen. Zentrales Ziel ist die frühzeitige Vorlage der nationalen Strategie, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) als Rahmenregelung für die Länderprogramme und der Entwicklungsprogramme der Länder, damit die erforderliche EG-rechtlichen Prüfungen erfolgen können und die Umsetzung der Förderung zum 1. Januar 2007 ohne Verzögerung beginnen kann. In der Nationalen Strategie werden u. a. das strategische Gesamtkonzept und die nationalen Prioritäten für die Förderung aus dem ELER in Deutschland festgelegt. Die GAK bildet einen inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme. Bund und Länder sind sich einig, die Grundkonzeption der GAK-Maßnahmen fortzuführen. In verschiedenen Förderbereichen sollen konkrete Schritte zur weiteren Angleichung der Förderbestimmungen zwischen neuen und alten Bundesländern beschlossen werden. Die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung soll dahingehend erweitert werden, dass die ab 2007 nach dem ELER vorgesehene Anwendung des LEADER-Konzepts auch bei GAK-Maßnahmen umgesetzt werden kann.
– REGIONEN AKTIV ist ein Pilotprojekt im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und liefert Hinweise zur Weiterentwicklung der Politik für den ländlichen Raum. Die bislang gesammelten Erfahrungen haben z. B. ihren Niederschlag in dem Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ in der GAK gefunden. REGIONEN AKTIV setzt auf eine weitere Intensivierung des Dialogs mit den Ländern sowie auf eine Verbreitung der Erfahrungen in Politik und alle ländlichen Gebiete in Deutschland.
– Die agrarsoziale Sicherung gewährleistet, dass die landwirtschaftlichen Familien eine soziale Absicherung erhalten, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Mehr...Die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme sollen modernisiert, die Beiträge und Leistungen chancengleich an andere Sozialsysteme angepasst und schrittweise mit den allgemeinen sozialen Sicherungssystemen verzahnt werden. Das gegenwärtige Recht der landwirtschaftlichen Kranken- und Unfallversicherung soll mit den Zielen angemessene Beitragsbelastung und innerlandwirtschaftliche Beitragsgerechtigkeit weiterentwickelt werden.
– Die Bundesregierung wird weiterhin die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik gezielt fördern. Am 4. Februar 2005 ist das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts in Kraft getreten, mit dem ein Teil der europäischen Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gentechnikrecht soll den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen setzen. Die Regelungen werden so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.
– Das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz ist als neuer Baustein der Pflanzenschutzpolitik 2005 intensiv vorangetrieben worden. Wichtige Maßnahmen waren die Änderung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, Erhebungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen-, Gartenbau und im Zuckerrübenanbau, Arbeiten zur Verbesserung von Kontrollen im Pflanzenschutz und die Intensivierung der Forschung.
– Der Umwelt- und Ressourcenschutz hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Die Vermeidung oder, wo dies nicht möglich ist, die Verminderung schädlicher Emissionen ist dabei ein wichtiges Anliegen. Der Schutz und die Erhaltung von Natur und Landschaft sind ein wesentliches Element einer nachhaltigen Entwicklung.
– Im Zusammenhang mit der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Erholung der Bevölkerung, der nachhaltigen Produktion des Rohstoffes Holz sowie der Entwicklung ländlicher Räume erfüllen die Wälder wichtige Aufgaben. Eine nachhaltige Waldwirtschaft muss auf Stabilität, Naturnähe und Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein, um den Ansprüchen an den Wald genügen zu können. Die nachhaltige und naturnahe Waldwirtschaft ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
Mehr...Die hohen Holzvorräte und -zuwächse der Wälder in Deutschland gilt es stärker für eine sichere und umweltfreundliche Rohstoff- und Energieversorgung sowie für Arbeit und Wertschöpfung in ländlichen Räumen zu nutzen. Als wesentlicher Beitrag zu diesem Ziel wird das im Rahmen der Charta für Holz gemeinsam mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen entwickelte Maßnahmenpaket entschlossen umgesetzt. Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und die Zertifizierung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stärken das Vertrauen der Verbraucher in das nachhaltig erzeugte und umweltfreundliche Produkt Holz.
– Die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU eingeleiteten Reformen sind fortgeführt und konkretisiert worden.
Mehr... Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, dass der Grundsatz der Nachhaltigkeit uneingeschränkt im Vordergrund der politischen Entscheidungen in der Gemeinsamen Fischereipolitik steht. Was die angesichts der vielfach zurückgehenden Fänge und der hohen Nachfrage nach Fischereiprodukten zunehmende Bedeutung der Aquakultur betrifft, so kommt es aus der Sicht der Bundesregierung darauf an, dass Süß- und Seewasserfische unter strikter Wahrung der Umweltverträglichkeit und unter Beachtung des Vorrangs des Verbraucherschutzes bewirtschaftet werden.
– Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich auf dem Europäischen Rat vom 15./16. Dezember 2005 in Brüssel auf einen Finanzrahmen für den EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 2013 geeinigt.
Mehr... Der Agrarkompromiss aus dem Jahr 2002 in Höhe von 293,1 Mrd. Euro für die EU-25 bleibt als Obergrenze für die Direktzahlungen und marktbedingten Ausgaben in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten und umfasst künftig auch die erweiterungsbedingten Kosten für Rumänien und Bulgarien. Für die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, wurden 69,75 Mrd. Euro (ohne Modulationsmittel) für die Förderperiode 2007 bis 2013 beschlossen.
– Im Rahmen der EU-Erweiterungen wurden mit Bulgarien und Rumänien nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen am 14. Dezember 2004 im April 2005 die Beitrittsverträge unterzeichnet.
Mehr... Die Ratifizierung der Beitrittsverträge in den Mitgliedstaaten ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Als Beitrittsdatum ist der 1. Januar 2007 vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die bis dahin eingegangenen Verpflichtungen voll erfüllt werden. Der Europäische Rat hat sich auch auf den Verhandlungsrahmen für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geeinigt. Ebenfalls haben die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien begonnen und Ende 2005 hat der Rat beschlossen, Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen.
– Bei der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong wurde ein Zwischenergebnis erreicht, das mit dem Geist der GAP-Reform und dem europäischen Agrarmodell in Einklang steht.
Mehr... Schwerpunkt bildet eine Minister-Erklärung, in der für den Agrarsektor folgende Richtungsentscheidungen getroffen wurden: Alle Formen handelsverzerrender Agrarexportförderung sollen parallel bis zu einem Enddatum 2013 abgeschafft, handelsverzerrende Zahlungen im Bereich der so genannten internen Stützung substantiell reduziert und der Marktzugang für Agrarprodukte verbessert werden.
– Die Sicherung der Ernährung und damit schrittweise Verwirklichung des Rechts eines jeden Menschen auf ausreichende und gesunde Nahrung stellt eine der größten globalen Herausforderungen dar."
Mehr...Neben der bilateralen Hilfe in diesem Bereich fördert die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) Projekte zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. Im Bereich des internationalen Agrarhandels sieht die Bundesregierung ihre besondere Verantwortung darin, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Industrieländer und denen der Entwicklungsländer zu schaffen. Unter anderem zeigen die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Reform der Zuckermarktordnung und die Abschaffung der Ausfuhrerstattung für Schlachtrinder die Bereitschaft der europäischen und somit auch der deutschen Landwirtschaft, sich vermehrt internationalem Wettbewerb zu stellen und dabei auch die Interessen der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Seite des BMELV zum Agrarpolitischen Bericht 2006
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Agrarpolitik, Berichte, Landwirtschaft, VerbraucherpolitikLetzte Aktualisierung
13.09.2011 13:19