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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Leitfaden Nachhaltiges Bauen
Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat im Jahre 2001 federführend unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Einbeziehung von Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis für die Anwendung bei Baumaßnahmen des Bundes einen "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" erarbeitet. Der Leitfaden wurde in den Jahren 2010 und 2011 erweitert und überarbeitet. Die Teile C und D des Leitfadens werden im 3. Quartal 2011 erwartet.
Für Baumaßnahmen gilt es, im Sinne der Nachhaltigkeit, Lösungen zu finden, die ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel sind und den Menschen einbeziehen. Dabei sollten insbesondere folgende (Schutz-)Ziele angestrebt werden:
- "der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser,
- der Schutz von Natur und Landschaft,
- der Schutz stofflicher und energetischer Ressourcen,
- der Schutz des Klimas,
- die Erhaltung von Kapital,
- niedrige laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten,
- der Schutz der menschlichen Gesundheit,
- der Schutz sozialer und kultureller Werte."
Ziel des Leitfadens ist es, dem Planer "vor Ort" ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem ganzheitliche Ansätze im Sinne der Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen sicher umgesetzt werden können. Der Bund erwartet mit Anwendung des Leitfadens nicht nur für den Menschen insgesamt ausgewogenere Lösungen hoher Qualität, sondern meßbare betriebs- und volkswirtschaftliche Vorteile bei besonderem Schutz der Umwelt.
Aus dem Vorwort von Dr. Peter Ramsauer, MdB, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: "Kaum ein Begriff ist in öffentlichen und fachlichen Diskussionen seit geraumer Zeit so in aller Munde wie der Begriff Nachhaltig- keit. Er wird teilweise so inflationär gebraucht, dass er Gefahr läuft, zur Floskel zu werden. Um dem entgegenzuwirken, darf Nachhaltigkeit kein schmückendes Etikett sein, sondern muss in der Praxis ganz konkret verankert werden und nachweisbar sein."
Gliederung
"Im Teil A des Leitfadens werden die allgemeinen Grundsätze und Methoden des nachhaltigen Bauens dargestellt. Diese können für Bauvorhaben der öffentlichen Hand wie der Privatwitschaft gleichermaßen angewendet werden. Dazu werden die Prinzipien des nachhaltigen Bauens, die Dimensionen und Qualitäten des nachhaltigen Bauens, sowie die allgemeinen Handlungsanweisung zur Nachhaltigkeitsbewertung beschrieben.
Im Teil B „Neubau“ werden die aufgabenbezogenen Grundsätze, Szenarien und Planungsgrundlagen für Neubaumaßnahmen sowie für größere Baumaßnahmen beim Bauen im Bestand (z.B. Erweiterungsbauten) dargestellt. Sie orientieren sich dabei an der chronologischen Abfolge der Planungsphasen nach RBBau bzw. der Leistungsphasen nach HOAI. Damit wird den Planenden ein Werkzeug zur nachhaltigen Planung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden für Bundesbaumaßnahmen verbindliche Grenz- und Zielwerte angegeben.
Da die Umsetzung der Anforderungen an nachhaltiges Bauen über den gesamten Lebenszyklus einer Baumaßnahme sichergestellt werden soll, wird der Leitfaden um einen Teil C ergänzt, der die Anforderungen an die „Nutzung und Bewirtschaftung“ beschreibt. Durch ständige
Leistungs- und Verbrauchskontrollen, Unterrichtung und Aufklärung der Betreiber und Nutzer über die Wirkungszusammenhänge der Nachhaltigkeit sowie wiederkehrende Betriebs- und Nutzungsanalysen lassen sich die Kosten der Nutzungsphase senken. Festgestellte Abweichungen von Grenzwerten können im Hinblick auf notwendige Verbesserungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen handlungsauslösend wirken.
Außerdem wird der Leitfaden um den Teil D „Bauen im Gebäudebestand“ erweitert.
Die im Rahmen der Umsetzung des Leitfadens benötigten Dokumente finden sich in den Anhängen zum Leitfaden wieder ... Hierzu zählen beispielsweise die Kriterien, Eingangsdaten oder Mindesterfüllungsgrade für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMVBS."
Dokumente
Leitfaden Nachhaltiges Bauen
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