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Berlin - EK Zukunftsfähiges Berlin


Auf gemeinsamen Antrag der Fraktion der PDS und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Februar 1998 hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 19.02.1998 (13. Wahlperiode) eine Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ eingesetzt. Die Enquete-Kommission erhielt den Auftrag, folgende Schwerpunkte zu bearbeiten:1. Erarbeitung von Zielen und Kriterien für eine auf Dauer umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung2. Erarbeitung von Rahmenbedingungen, die für eine zukunftsfähige Entwicklung Berlins unerläßlich sind, und Ableitung von Handlungsschritten.

Die Arbeitsergebnisse dieser Kommission sind in dem Komissionsbericht - Drucksache 13/3800 (PDF, 2,2 MB) d - sowie in dem Anlagenband - Drucksache 13/4030 (PDF, 2.3 MB) d - ausführlich dargestellt. Hinweis: der Kommissionsbericht enthält auch einen Exkurs "Nachhaltige Entwicklung in Brandenburg".

Auszug aus dem Kommissionsbericht (Drucksache 13/3800 d ):

"8.1.5 Ausblick und Handlungsempfehlungen zum Thema „Nachhaltiges Wirtschaften in Berlin“
Die Kommission stellt die Notwendigkeit einer Analyse der Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften in Berlin fest und empfiehlt die folgenden weiterführenden Schritte:
  • Die Evaluation des Berliner Haushaltes nach Nachhaltigkeitskriterien: Da dies voraussichtlich ein sehr ambitioniertes Vorhaben ist, empfiehlt die Kommission die Vergabe einer Machbarkeitsstudie durch das Abgeordnetenhaus in der nächsten Legislaturperiode. Ein zentraler Teilaspekt dieses Vorhabens ist die Evaluation der in Berlin laufenden Programme zur Wirtschaftsförderung nach Nachhaltigkeitskriterien: Die Förderprogramme sind auf Treffsicherheit, Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen. Im 5. Rahmenprogramm der EU „Stadt der Zukunft“ und den Vorgaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2000 – 2007 spielen Nachhaltigkeitskriterien eine bedeutende Rolle. Dies ist in der Umsetzung und der Gegenfinanzierung von Berliner Seite aus konsequent umzusetzen. Das bedeutet z. B. für konkrete Förderprojekte, dass „qualifizierte und quantifizierte Aussagen getroffen werden, ob, wie und in welchem Ausmaß die Förderung eines Vorhabens Beschäftigungswirkungen hat und den Zuwendungsempfänger zu einem effektiveren Ressourceneinsatz veranlaßt.“
  • Nachhaltiges Wirtschaften muss durch veränderte Anreizstrukturen befördert werden. Es geht darum, die Einsparung von natürlichen Ressourcen, von Energie und Rohstoffen zu belohnen, statt wie bisher Rationalisierung zu Lasten von Natur und Arbeitsplätzen. Eine künftige Enquetekommission sollte die Handlungsspielräume Berlins neben dem bundesweiten Umbau des Steuersystems erkunden und Vorschläge für die Schaffung ökonomischer Anreizsysteme (Abgaben, Zertifikate usw.) unterbreiten. Außerdem sind die ordnungspolitischen und ordnungsrechtlichen Instrumente des Landes Berlin zur Verbesserung der Ressourceneffizienz u bewerten.
  • Die Untersuchung der Rolle „weicher“ und „harter“ Steuerungsinstrumente und der Notwendigkeit des Monitorings und der Evaluation von Selbstverpflichtungen: In der 1. Anhörung „Nachhaltiges Wirtschaften“ der Kommission wurde von Wirtschaftsvertretern die zentrale Rolle weicher Instrumente – wie z.B. Selbstverpflichtungen – betont. Auch das von der Kommission in Auftrag gegebene Gutachten zum regionalen Stoffstrommanagement kommt für die regionale Ebene zu diesem Schluss, jedoch unter der Voraussetzung, dass entsprechende„harte“ Rahmenbedingungen, v.a. auf Bundesebene, die richtigen Impulse geben.Die richtige Balance harter und weicher Instrumente ist im Berliner Kontext zu untersuchen. In jedem Fall ist eine sorgfältige unabhängige Evaluation von Selbstverpflichtungen notwendig. Als Beispiel sei hier die ... Evaluation der „Vereinbarung der Berliner Wirtschaft und des Landes Berlin zur CO2-Minderung und zur Verbreitung von Solaranlagen“ genannt.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 13. Juli 2000 eine Enquetekommission "Lokale Agenda 21/Zukunftsfähiges Berlin" d eingesetzt. Die Aufgabe der Kommission besteht in der Vorbereitung parlamentarischer Entscheidungen und Wegweisungen für den Senat zur Erstellung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 für Berlin.

Die neue Komission hat insbesondere die Aufgabe, ein Leitbild für ein zukunftsfähiges Berlin sowie überprüfbare Nachhaltigkeitsindikatoren und Qualitäts- und Handlungsziele zu formulieren sowie konkrete Maßnahmen und Instrumente der Berliner Politik zu deren Umsetzung zu erarbeiten. Die Komission hat wegen des vorzeitigen Endes der 14. Wahlperiode die Entwürfe der Fraktionen in einem Arbeitsbericht zusammengestellt, der als Drucksache 14/1460 (PDF, 14,9 MB) d vorliegt.
Zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Berlin ist 1999 die umsetzungsorientiertegeschaffen worden. In zweiter Verlängerung wird sie bis Ende 2006 dazu beitragen den Agenda-21-Prozeß in Berlin zu qualifizieren und effektiver zu gestalten.

[ Zuletzt geändert: 04.09.2008 14:21:03 ]