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Europarat
Der Europarat
Der Europarat hat folgende Gremien:
- Das Ministerkomitee
: dieses ist das Entscheidungsorgan des Europarates. Es besteht aus den Außenministern der 46 Mitgliedstaaten bzw. ihren Ständigen Vertretern. - Die Parlamentarische Versammlung
: diese ist das beratende Organ, dessen Mitglieder von den nationalen Parlamenten benannt werden. - Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
: dieser ist ein beratendes Organ, das die Regional- und Kommunalbehörden vertritt. - Der Generalsekretär
: Er leitet und koordiniert die Aktivitäten der Organisation und wird für fünf Jahre gewählt. Seit dem 1. November 2009 hat der Norwege Thorbjørn Jagland, der vorher seit 2004 Präsident des Norwegischen Parlaments war, diese Position inne.
In den Folgejahren traten weitere Staaten bei: Griechenland und die Türkei (August 1949), Island und Deutschland (1950), Österreich (1956), Zypern (1961), die Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland, Litauen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Rumänien (1993), Andorra (1994), Lettland, Albanien, Moldawien, Ukraine, "die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" (1995), Russische Föderation, Kroatien (1996), Georgien (1999), Armenien und Aserbaidschan (2001), Bosnien-Herzegowina (2002), Serbien (2003), Monaco (2004) und Montenegro (2007).
Von den Staaten des Kontinents gehört nur Belorussland (Weißrussland) noch nicht dem Europarat an, ist aber seit 1993 Beitrittskandidat. Der Vatikan hat seit 1970, Vereinigte Staaten, Kanada, Japan seit 1996 und Mexiko seit 1999 Beobachterstatus im Ministerkomitee.
Jeder europäische Staat kann Mitglied im Europarat werden, vorausgesetzt, er akzeptiert das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und garantiert seinen Bürgern die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Parlamentarische Versammlung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates setzt sich aus bislang 318 Abgeordneten (und 318 Stellvertretern) zusammen, die von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten ernannt werden. Sie darf nicht verwechselt werden mit dem Europäischen Parlament
Der Europarat als zwischenstaatliche Organisation verfolgt eine Reihe von Zielen, die mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang stehen:
- Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats,
- Förderung des Bewusstseins um die gemeinsame kulturelle Identität in ihrer ganzen Vielfalt, für deren ständige Weiterentwicklung der Europarat eintritt,
- Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas (Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenhass, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Klonen von Menschen, Aids, Drogen, organisiertes Verbrechen usw.),
- Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Europa durch die Förderung politischer, gesetzgeberischer und verfassungsrechtlicher Reformen.
Externe Links
- Homepage Europarat

- European and Mediterranean Major Hazards Agreement (EUR-OPA)

- Webseite des Europarates mit Links und Nachrichten zu Natur und Nachhaltigkeit: Sustainable Development
- European and Mediterranean Major Hazards Agreement (EUR-OPA)
- Publikationen des Europarates

- Parlamentarische Versammlung: Recommendation 1594: Follow-up to the World Summit on Sustainable Development: a common challenge
, 2003







