Artikel
- Deutsche Politik
- Bund
- Enquete-Kommissionen
- Kommunen
- Länder
- Nachhaltigkeitsstrategie
- Parteien
- Weitere Institutionen
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- DED: Deutscher Entwicklungsdienst
- Deutscher Ethikrat
- Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung
- GIZ: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH
- GTZ: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit
- Inwent: Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
- ITAS: Institut für Technikfolgenabschätzung & Systemanalyse
- Reaktorsicherheitskommission (RSK)
- TAB: Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
- Tutzinger Erklärung
- Weitere Institutionen
Reaktorsicherheitskommission (RSK)
Hintergrund
Zusammen mit der Ethikkommission Sichere Energieversorgung überprüft die RSK vom 15. März bis zum 15. Juni 2011 nach den Vorkommnissen in Fukushima Japan, die Sicherheit aller 17 deutschen Kernkraftwerke. Seit April hatten ca. 100 Experten alle Meiler einem so genannten "Stresstest" unterzogen. Inhalt dieses Tests waren u.a. die Auswirkungen eines durch einen Terroranschlag bedingten Flugzeugabsturzes, ein zeitgleiches Auftreten von Erdbeben und Sturmfluten sowie der Bruch eines Staudammes. Die Ergebnisse sollen eine der Grundlagen für die in den kommenden Wochen geplanten Entscheidungen zum Ausstieg aus der Atomkraft sein.
Zusammensetzung der RSK
Die allesamt ehrenamtichen Mitglieder der seit 1958 existierenden Reaktorsicherheitskommission werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für eine Berufungsperiode von bis zu 3 Kalenderjahren berufen und setzen sich aus Vertretern von Wissenschaft und Technik zusammen, die unabhängig und nicht an Weisungen gebunden sind. Nach Anhörung der Kommission bestimmt die BMU den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die RSK bildet Ausschüsse und Arbeitsgruppen für fachspezifische Fragestellungen. Neben der Überprüfung berät die RSK die Bundesregierung in Angelegenheiten der Sicherheit der Kernkraftwerke und damit in Zusammenhang stehender Fragen der Sicherung kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Die Arbeitsweise ist durch eine öffentlich bekannt gemachte Satzung geregelt und wird durch eine beim Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtete Geschäftsstelle mit Sitz in Bonn unterstützt. Ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch Beratungsaufträge, Beratungsverfahren und Sitzungen. Nähere Informationen dazu findet man hier
Aktuelles
Am 07.07.2011 wurde die RSK-Empfehlung "Regelungen zu Anlagenzuständen nach Eintritt eines Störfalls"
Am 17.05.2011 wurde die RSK-Stellungnahme "Anlagenspezifische Sicherheitsprüfung deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-1 (Japan)"
Die Kommission selbst gab in ihrem Bericht keine Empfehlung für das Abschalten einzelner AKW ab. Im Fazit heißt es: "In Abhängigkeit von den betrachteten Themenfeldern über alle Anlagen, ist kein durchgehendes Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart, Alter der Anlage oder Generation nachzuweisen." Bemängelt wurde der kurze Zeitraum, innerhalb dessen der Bericht vorliegen sollte. Kommissionschef Rudolf Wieland äußerte sich dazu, dass die Untersuchungen wegen der Kürze der Zeit (seit April 2011) unvollständig seien und es weiteren Forschungsbedarf gebe. Aufgrund des Zeitmangels hält SPD-Chef Sigmar Gabriel die Ergebnisse für "nicht aussagekräftig". Demgegenüber sind sich die AKW-Betreiber einig, dass sich das Sicherheitsniveau in Deutschland durch die Ereignisse in Fukushima nicht geändert hat, die Atommeiler hier gehörten zu den sichersten der Welt und die Regierung hätte erst den EU-weiten Stresstest abwarten sollen.
Dokumente
Interne Links
- Ethikkommission Sichere Energieversorgung
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit







