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Baden-Württemberg: Akademie Technikfolgenabschätzung, 2000 - Lärm (Archiv)
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- „ Abhängig von regionalen Besonderheiten ist zu prüfen, ob Zuschüsse für passiven Lärmschutz an Gebäuden bereit gestellt werden. Diese Maßnahmen könnten mit energiesparenden Isolierungen verbunden werden, so dass man ökologische Synergien nutzt.
- Bei Neubaugebieten sollte stärker als bisher auf Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und Straßen geachtet werden. Dies hat allerdings negative Auswirkungen auf den Flächenverbrauch.
- Bei den Fahrzeugen des privaten wie öffentlichen Verkehr könnten ebenfalls der aktive (Verdichtung des Motors, Wahl leiser Antriebe) wie der passive Lärmschutz verbessert werden. Hier könnte das Autoland Baden-Württemberg sicher eine politische Initiative ins Leben rufen, die auf die Entwicklung und Weiterentwicklung energiesparender und lärmoptimierter Fahrzeuge einwirken könnte.
- Auch beim Fahrverhalten könnten Aktivitäten entfaltet werden. So könnten neben Geschwindigkeitsbegrenzungen ein spezielles Fahrertraining bei Führerscheinprüflingen vorgeschrieben werden.
- Andere, als unangenehm empfundene Lärmquellen etwa am Arbeitsplatz oder als Anwohner von lärmemittierenden Nachbarn sollten stärker als bisher in die staatliche Kontrolle einbezogen werden. Schutzgrenzen der Lärmbelastung zu übertreten ist kein Kavaliersdelikt.“







