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EU Umweltaktionsprogramme
Die allgemeinen Grundsätze des Europäischen Parlaments zur Umweltpolitik
„Das Europäische Umweltschutzrecht geht zurück auf eine Konferenz der Staats- bzw. Regierungschefs im Oktober 1972, bei der eine gemeinsame Umweltpolitik für unverzichtbar erachtet wurde. In Kraft sind zur Zeit (1998) 528 Gemeinschaftsrechtsakte in diesem Bereich (davon 200 Richtlinien, 92 Verordnungen und 236 Entscheidungen). Den Rahmen für diese Gesetzgebung bilden die verschiedenen Aktionsprogramme, von denen das 5., das "Programm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung", vom Rat am 15. und 16. Dezember 1992 verabschiedet wurde. (...)“
Dies sind die bisherigen Umweltaktionsprogramme (UAP):
1. Umweltaktionsprogramm 1973-1976 (OJ C 112, 20.12.73)
2. Umweltaktionsprogramm 1977-1981 (OJ C 139, 13.6.77)
3. Umweltaktionsprogramm 1982-1986 (OJ C 46, 17.2.83)
4. Umweltaktionsprogramm 1987-1992 (OJ C 328, 7.12.87)
5. Umweltaktionsprogramm 1993-2000 (OJ C 138, 17.5.93)
6. Umweltaktionsprogramm 2002-2012 (OJ L 242, 10.09.02)
6. Umweltaktionsprogramm 2002-2012
Das Auswärtige Amt zum 6. UAP
Das 6. UAP konzentriert sich für die kommenden sieben Jahre gemäß den Grundsätzen und Prinzipien der Vorsorge, Kosteneffizienz und Beteiligung der Betroffenen auf vier Schwerpunktbereiche:
- Klimaänderungen
- Natur und biologische Vielfalt
- Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität
- Natürliche Ressourcen
Mehr Informationen zum 6. UAP finden Sie hier im Lexikon.
5. Umweltaktionsprogramm 1993-2000
Insbesondere das 5. Umweltaktionsprogramm (UAP) setzte sich langfristige Ziele und konzentrierte sich auf einen mehr globalen Ansatz. „Das Ziel des Fünften Umwelt-Aktionsprogramms (im folgenden als "Programm" bezeichnet) besteht darin, das Wachstumsmodell der Gemeinschaft in einer Weise zu verändern, daß ein Weg hin zu einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung beschritten wird. Wie in den vorangegangenen Programmen geht es um Umweltprobleme (Klimaveränderung, Wasserverschmutzung, Abfallwirtschaft), aber auch um die Einführung neuer Wechselwirkungen zwischen den Akteuren im Umweltbereich.“
Einer der Schwerpunkte des 5. UAP war die nachhaltige Stadtentwicklung. Aus dem Projekt ZUKUNFTSFÄHIGE STÄDTE IN EUROPA heraus entstand die Kampagne „Nachhaltige Städte“ (Sustainable Cities).
Das 5. UAP richtete drei informelle Gremien ein, darunter das Europäische Beratende Forum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung, kurz „Forum“.
Das Auswärtige Amt zum 5. UAP:
„Das 5. Umweltaktionsprogramm wurde 1995 überprüft. Die Mitgliedstaaten beschlossen, sich in den Jahren 1997 bis 2000 auf fünf Schwerpunktbereiche zu konzentrieren:
- Integration umweltpolitischer Erwägungen in andere Politikbereiche (z.B. Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Strukturpolitik)
- Erweiterung der Palette umweltpolitischer Instrumente, insbesondere von sektoralen Vereinbarungen mit der Industrie zur Durchsetzung von Umweltsanierungszielen Partnerschaft zwischen der EU, den Mitgliedsstaaten, der Wirtschaft und den Umweltverbänden bei der Umsetzung der EU-Umweltziele
- Konsequente Umsetzung und Durchsetzung des Umweltrechts
- Verbesserung der Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Rio-Prozesses und der Agenda 21“
Mehr Informationen zum 5. UAP finden Sie hier im Lexikon.
Dokumente
Interne Links
- 6. Umweltaktionsprogramm
- 5. Umweltaktionsprogramm
- Europäisches Beratendes Forum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung
- Auswärtige Amt zum 6. UAP

- Europäisches Parlament: Allgemeine Grundsätze zur Umweltpolitik
, 10.03.2000







