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Corporate Responsibility und whistleblowing
Dieser Artikel wird zur Zeit überarbeitet. Einen aktuellen Artikel zum Thema finden Sie hier.
Zur Corporate Responsibility - der Unternehmerischen Verantwortung - gehört nicht nur die Einhaltung geltenden Rechts (legal compliance), sondern auch die Frage des Umgangs mit Verstößen gegen geltendes Recht im eigenen Unternehmen (oder Behörde, Dienststelle, Organisation), und wie mit externen und vor allem internen Hinweisen und Hinweisgebern auf z.B. Betrug, Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit usw. umgegangen wird. Wie wichtig z.B. das Thema Korruption für nachhaltig agierende Unternehmen ist, zeigt z.B. das Prinzip Nr. 10. des Global Compact "Antikorruption" oder der GRI-Indikator "Bestechung und Korruption".
Oftmals kommen derartige Verstöße nur ans Licht, weil Insider "geplaudert" haben oder Hinweise geben bzw. bestätigen, vgl. etwa die Watergate-Affaire oder die Serie von Korruptionsaffären in der EU-Kommission (u.a. die EUROSTAT-Affäre), die 1999 zum Rücktritt der gesamten EU-Kommission und zur Gründung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF, Office européen de lutte antifraude) geführt hat. In vielen Fällen wurden und werden die Beschäftigten, die diese Machenschaften aufdecken, als Nestbeschmutzer geächtet und gemobbt, degradiert oder sogar entlassen und vom Arbeitgeber verklagt und mit horrenden Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Für das Aufdecken derartigen Fehlverhaltens bzw. für diejenigen, die diese Mißstände aufdecken, haben sich die Begriffe whistleblowing und whistleblower (engl., eigentlich „Pfeifenbläser“, übertragen: „Skandalaufdecker“) etabliert. Nach einer aktuellen Studie zu whistleblowing-Regelungen in der EU, erstellt von Björn Rohde-Liebenau im Auftrag des Europäischen Parlaments, versteht man unter whistleblowing
- die Insider-Offenbarung von etwas, was als Beweis gesehen wird,
- für illegales Verhalten oder andere schwerwiegende Risiken,
- aus oder im Zusammenhang mit den Aktivitäten einer Organisation, einschließlich der arbeitsbezogenen Aktivitäten ihrer Mitarbeiter.
"Die Feststellungen der Studie werden von einem Vergleichstest im Anhang I der Studie bestätigt, der alle 18 Elemente eines optimalen Verfahrens ihrer Entsprechung in den EU Regeln gegenüberstellt. Insgesamt erreichen die gegenwärtigen EU-Regeln im Vergleich mit dem optimalen Verfahren nur 43% – was insgesamt deutlich „nicht bestanden“ heißt. Nur sechs der 18 Elemente können überhaupt als „bestanden“ bezeichnet werden – keines von ihnen als gut. Besonders die Elemente Schutz, Beweislast und Beteiligung der Whistleblower bedürfen dringender Verbesserung."
Quellen und Links:
- Studie Whistleblowing Rules: Best Practice; Assessment and Revision of Rules Existing in EU Institutions

- sowie die fünf Seiten umfassende deutschsprachige Zusammenfassenden Darstellung

- Whistleblower-Netzwerk

- Whistleblowerinfo - Plattform

- Transparency international - die Koalition gegen Korruption

- Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)
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