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Kyoto-Protokoll


Einen Meilenstein in der Umsetzung der Klimaschutz-Konvention stellt die 3. Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) 1997 in Kyoto dar. Das am 11.12.1997 unterzeichnete Kyoto-Protokoll d enthält erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Verringerungsverpflichtungen für die Industrieländer, vgl die Tabelle unten. Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben. An der zweiten Bedingung scheiterte lange Zeit das Inkrafttreten, da große Emittenten die Ratifizierung verweigerten, so etwa die USA seit dem Amtsantritt des republikanischen Präsidenten George W. Bush im Jahr 2000. Erst nach Ratifizierung durch die russische Duma am 5.11.2004 konnte das Kyoto-Protokoll endlich am 16.2.2005 in Kraft treten.

Im Kyoto-Protokoll haben die Vertragsstaaten vereinbart, ihre Emissionen an sechs Treibhausgasen bzw. Treibhausgasgruppen - eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Treibhausgase - bis zum Jahre 2012 um mindestens 5 % unter das Niveau von 1990 zu senken, wobei für einzelnen Länder spezifische Vorgaben vorgesehen sind, für die damals 15 EU-Mitgliedsstaaten (EU-15) 8 %. Für die EU-15 sind wiederum unterschiedliche Ziele vereinbart worden, wobei einige Mitgliedsstaaten ihre Emissionen sogar noch steigern dürfen, vgl. die folgende Tabelle.

EU-Mitglied (EU-15)
Reduktionsvorgabe
EU-Mitglied (EU-15)
Reduktionsvorgabe
Luxemburg
-28%
Finnland
0%
Dänemark
-21%
Frankreich
0%
Deutschland
-21%
Schweden
4%
Österreich
-13%
Irland
13%
Großbritannien
-12,5%
Spanien
15%
Belgien
-7,5%
Griechenland
25%
Italien
-6,5%
Portugal
27%
Niederlande
-6%
 


Neben dem Einsparen von eigenen Emissionen stehen den Staaten drei flexible Instrumente zur Zielerreichung zur Verfügung:
  • der weltweite Handel mit Treibhausgas-Emissionsrechten (Emissionshandel),
  • das Umsetzen von Maßnahmen in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) und
  • projektbezogene Kooperationen mit anderen Industriestaaten zur Emissionsminderung, wobei die erreichten Einsparungen auf die nationalen Reduktionsziele anrechenbar sind (Joint Implementation).


Emissionshandel

Die Idee des Emissionszertifikatehandels stammt ursprünglich vom damaligen Senator des Bundesstaates Tennessee und späteren US-amerikanischen Vizepräsidenten Al Gore. In seinem 1992 veröffentlichten Buch "Wege zum Gleichgewicht. Ein Marshallplan für die Erde" (siehe auch unsere Seite Ein globaler Marhallplan) schreibt er:

"Neben dem Tausch von Schulden gegen Natur gibt es einen weiteren Vorschlag, wie man Marktmechanismen dazu einsetzen kann, der Welt bei der Bewältigung der Umweltkrise zu helfen: die Einrichtung eines Markts für CO2-Emissions»zertifikate«, nicht nur in unserem eigenen Land, sondern auch international. Ich befürworte einen internationalen Vertrag, der jeder Nation nur eine begrenzte Menge an CO2-Emissionen im Jahr zugesteht; gleichzeitig sollte er einen Mechanismus zur Einrichtung der Emissionszertifikate enthalten. Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, könnten Länder, die bei der Senkung ihrer Emissionen mehr Erfolg haben, ihre nicht in Anspruch genommenen Emissionsrechte an andere verkaufen, die mehr Zeit für die erforderliche Umstellung brauchen. In der Praxis würde damit ein Weg geschaffen, um Investitionen in die wirksamsten Formen der Senkung der CO2-Emissionen zu lenken, sei das nun der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien, die Entwicklung neuer Verfahren zur Effizienz und Einsparung von Energie oder die Entwicklung ganz neuer Richtlinien für die herkömmliche Industrie. Natürlich wird es nicht leicht sein, eine Übereinkunft über die Aufteilung der Emissionsrechte zu erzielen, und das gleiche gilt für die Frage, ob eine Verringerung der Gesamtmenge von Jahr zu Jahr durchführ-bar ist. Aber wenn genügend viele Länder erkennen, welche Bedrohung von den CO2-Emissionen ausgeht, dürfte die Ausarbeitung eines Vertrages kein unüberwindliches Hindernis sein."


Das Prinzip des heute installierten Emissionshandels hat diese Idee von Al Gore übernommen: Jeder Verursacher von Emissionen muss für die von ihm verursachte Einheit an Verschmutzung über ein Zertifikat verfügen. Verbraucht ein Lizenznehmer nicht alle Zertifikate, kann er diese an andere Teilnehmer verkaufen, die einen Überschuss an Verschmutzung zu decken haben.

Beim Emissionshandel sind aktuell zwei Systeme zu unterscheiden:
  • Der europäische Emissionshandel (ETS) untergliedert sich in zwei Handelsperioden, den Zeitraum von 2005 bis 2007 sowie die Zeit von 2008 bis 2012. Lediglich für das Treibhausgas Kohlendioxid werden Zertifikate ausgegeben; andere Treibhausgase wie Lachgas und Fluorkohlenwasserstoffe werden nicht berücksichtigt. Als Händler treten Unternehmen, Organisationen oder private Personen auf.
  • Dem gegenüber handeln beim internationalen Emissionshandel (IET) Länder miteinander, nämlich die Annex-B-Staaten (Industriestaaten) des Kyoto-Protokolls. Der IET wird ab Januar 2008 starten und die Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) einbeziehen.
Mehr dazu bei: Susanne Donner, Anne Stratmann, Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst: Erfahrungen nach dem ersten Jahr des europäischen Emissionshandels. Auswirkungen auf die weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen - INFO-BRIEF - 2006

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Literaturhinweise und Links:

[ Zuletzt geändert: 03.09.2009 11:28:25 ]