Schlagwort- / Artikelsuche von A-Z

Sonstiges

Kyoto Protokoll


Einen Meilenstein in der Umsetzung der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) stellt die 3. Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) 1997 in Kyoto dar. Das am 11.12.1997 unterzeichnete Kyoto-Protokoll enthält erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Verringerungsverpflichtungen für die Industrieländer (vgl. Tabelle unten). Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben. An der zweiten Bedingung scheiterte lange Zeit das Inkrafttreten, da große Emittenten die Ratifizierung verweigerten, so etwa die USA seit dem Amtsantritt des republikanischen Präsidenten George W. Bush im Jahr 2000. Erst nach Ratifizierung durch die russische Duma am 5.11.2004 konnte das Kyoto-Protokoll endlich am 16.2.2005 in Kraft treten.

Im Kyoto-Protokoll haben die Vertragsstaaten vereinbart, ihre Emissionen an sechs Treibhausgasen bzw. Treibhausgasgruppen - eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Treibhausgase - bis zum Jahre 2012 um mindestens 5,2 % unter das Niveau von 1990 (Vergleichsjahr) zu senken. Als Basis für die ausgehandelte Reduktionsverpflichtung diente der 1995 vom wissenschaftlichen Forum der Klimakonferenz geschätzte Wert einer Temperaturerhöhung zwischen 1°C und 3,5°C bis zum Jahr 2100. Für einzelne Länder sind spezifische Vorgaben vorgesehen. Die Reduktionsziele der wichtigsten Ländergruppen sind: EU 8 Prozent, USA 7 Prozent, Japan 6 Prozent, Kanada 6 Prozent. Für die EU-15 sind wiederum unterschiedliche Ziele vereinbart worden, wobei einige Mitgliedsstaaten ihre Emissionen sogar noch steigern dürfen, vgl. die folgende Tabelle.

EU-Mitglied (EU-15)ReduktionsvorgabeEU-Mitglied (EU-15)Reduktionsvorgabe
Luxemburg-28%Finnland0%
Dänemark-21%Frankreich0%
Deutschland-21%Schweden4%
Österreich-13%Irland13%
Großbritannien-12,5%Spanien15%
Belgien-7,5%Griechenland25%
Italien-6,5%Portugal27%
Niederlande-6%
 


Neben dem Einsparen von eigenen Emissionen stehen den Staaten drei flexible Instrumente zur Zielerreichung zur Verfügung:
  • der weltweite Handel mit Treibhausgas-Emissionsrechten (Emissionshandel),
  • das Umsetzen von Maßnahmen in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) und
  • projektbezogene Kooperationen mit anderen Industriestaaten zur Emissionsminderung, wobei die erreichten Einsparungen auf die nationalen Reduktionsziele anrechenbar sind (Joint Implementation).
Das Kyoto-Protokoll bietet somit über die Nutzung der flexiblen Mechanismen zugleich diverse, die vereinbarten Reduktionsziele aufweichende Schlupflöcher.

Emissionshandel
Die Idee des Emissionszertifikatehandels stammt ursprünglich vom damaligen Senator des Bundesstaates Tennessee und späteren US-amerikanischen Vizepräsidenten Al Gore. In seinem 1992 veröffentlichten Buch "Wege zum Gleichgewicht. Ein Marshallplan für die Erde" (siehe auch unsere Seite Ein globaler Marhallplan) schreibt er:

"Neben dem Tausch von Schulden gegen Natur gibt es einen weiteren Vorschlag, wie man Marktmechanismen dazu einsetzen kann, der Welt bei der Bewältigung der Umweltkrise zu helfen: die Einrichtung eines Markts für CO2-Emissions»zertifikate«, nicht nur in unserem eigenen Land, sondern auch international. Ich befürworte einen internationalen Vertrag, der jeder Nation nur eine begrenzte Menge an CO2-Emissionen im Jahr zugesteht; gleichzeitig sollte er einen Mechanismus zur Einrichtung der Emissionszertifikate enthalten. Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, könnten Länder, die bei der Senkung ihrer Emissionen mehr Erfolg haben, ihre nicht in Anspruch genommenen Emissionsrechte an andere verkaufen, die mehr Zeit für die erforderliche Umstellung brauchen. In der Praxis würde damit ein Weg geschaffen, um Investitionen in die wirksamsten Formen der Senkung der CO2-Emissionen zu lenken, sei das nun der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien, die Entwicklung neuer Verfahren zur Effizienz und Einsparung von Energie oder die Entwicklung ganz neuer Richtlinien für die herkömmliche Industrie. Natürlich wird es nicht leicht sein, eine Übereinkunft über die Aufteilung der Emissionsrechte zu erzielen, und das gleiche gilt für die Frage, ob eine Verringerung der Gesamtmenge von Jahr zu Jahr durchführ-bar ist. Aber wenn genügend viele Länder erkennen, welche Bedrohung von den CO2-Emissionen ausgeht, dürfte die Ausarbeitung eines Vertrages kein unüberwindliches Hindernis sein."


Das Prinzip des heute installierten Emissionshandels hat diese Idee von Al Gore übernommen: Jeder Verursacher von Emissionen muss für die von ihm verursachte Einheit an Verschmutzung über ein Zertifikat verfügen. Verbraucht ein Lizenznehmer nicht alle Zertifikate, kann er diese an andere Teilnehmer verkaufen, die einen Überschuss an Verschmutzung zu decken haben.

Beim Emissionshandel sind aktuell zwei Systeme zu unterscheiden:
  • Der europäische Emissionshandel (ETS) untergliedert sich in drei Handelsperioden, den Zeitraum von 2005 bis 2007, die Zeit von 2008 bis 2012 sowie die im April 2009 von der EU beschlossene dritte Phase von 2013 bis 2020. Lediglich für das Treibhausgas Kohlendioxid werden Zertifikate ausgegeben; andere Treibhausgase wie Lachgas und Fluorkohlenwasserstoffe werden erst ab der dritten Phase berücksichtigt. Als Händler treten Unternehmen, Organisationen oder private Personen auf.
  • Dem gegenüber handeln beim internationalen Emissionshandel (IET) Länder miteinander, nämlich die Annex-B-Staaten (Industriestaaten) des Kyoto-Protokolls. Der IET startete im Januar 2008 und bezieht die Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) mit ein.
Mehr dazu bei: Susanne Donner, Anne Stratmann, Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst: Erfahrungen nach dem ersten Jahr des europäischen Emissionshandels. Auswirkungen auf die weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen - INFO-BRIEF - 2006


Cancún Agreement zur Fortführung des Kyoto-Protokolls
Auf der UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexiko) 2010 wurde eine Fortführung der Verhandungen zur Weiterführung des Kyoto-Protokolls bzw. zur Einigung auf ein Nachfolgeabkommen beschlossen. Ein Versuch, dies zu erreichen, war auf der Konferenz in Kopenhagen 2009 gescheitert. Hierbei ist noch offen, wie dies geschehen soll. Jedoch konnten sich die Vertragsstaaten des Protokolls darauf einigen, dass es ein Folgeabkommen geben soll, dass das Ziel der Reduzierung des Treibhausgasausstoßes fortführen soll. Dies soll auf der Klimakonferenz 2011 in Durban (Südafrika) beschlossen werden. Die beiden größten Treibhausgasproduzenten China und USA blieben bei dieser Einigung jedoch aussen vor, da die USA das Kyoto-Protokoll nie ratifiziert hatten und China laut diesem als Schwellenland gilt, welches vom Protokoll ausgenommen ist.

Auf der UN-Klimakonferenz in Durban 2011 einigten sich die Vertragsstaaten darauf eine Fortführung des Protokolls auf dem nächsten Klimagipfel 2012 in Katar zu erarbeiten. Nicht festgelegt wurde dabei, ob das Nachfolgeprotokoll bis 2017 oder bis 2020 gelten soll. Japan, Russland und Neuseeland stimmten einer Fortführung des Protokolls nicht zu und werden sich somit nicht daran beteiligen. Kanada gab kurz nach Ende des Klimagipfels seinen Austritt aus dem Kyoto-Protokoll bekannt (siehe unten).
Somit würde das Nachfolgeprotokoll nur noch von der Europäischen Union und einigen weiteren Industriestaaten (insgesamt 37) unterzeichnet werden, die insgesamt nur 15% des weltweiten CO2-Ausstoßes verursachen. Die größten CO2-Produzenten und großen Schwellenländer bleiben außen vor. Mehr zu den Verhandlungen über ein weltweites Klimaabkommen ab 2020 finden Sie hier im Lexikon.

Ausstieg Kanada
Am 13. Dezember 2011 kündigte Kanada den Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll an. Ein Grund hierfür könnte unter anderem sein, dass die Treibhausgasemissionen des Landes seit Jahren steigen (2010 lagen sie 35% über dem Wert von 1990) und dies in Zukunft zu Strafzahlungen von umgerechnet ca. 10 Milliarden Euro führen würde, die die kanadische Regierung nun umgehen will. Kanada will nun einen eigenen Reduktionsplan aufstellen, nachdem die Emissionen bis 2020 um 20% im Vergleich zu 2006 gesenkt werden sollen. Verglichen mit 1990 wären dies jedoch nur 3%.


Dokumente
Interne Links
Externe Links

 

 

Schlagworte

Emissionshandel, Emissionsrechte, Klimawandel, Kyoto-Protokoll

Letzte Aktualisierung

10.01.2012 11:02