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Anfänge Der Weg von Stockholm nach Rio Rio
Weltgipfel Johannesburg 2002 |
Klimaschutz-Konvention (Klima-Rahmenkonvention)Das Weltklima ist durch verschiedene Gefahren bedroht. Neben dem „Ozonloch“ ist hier insbesondere die zunehmende Erwärmung des Erdklimas mit nicht absehbaren negativen ökologische Folgen angesprochen. So sind seit Ende des 19. Jahrhunderts die mittleren Temperaturen auf der Erde um 0,3 bis 0,6°C angestiegen. Zudem ist (als Folge des durch die Erwärmung beschleunigten Abschmelzens der Polkappen und Binnenlandgletscher?) der Meeresspiegel in den letzten 100 Jahren um 10 bis 25 cm angestiegen. Mehr dazu auf unserer Seite Klimawandel - Indikatoren. Als Hauptursache für diese Entwicklung einer globalen Erwärmung des Klimas wird die weltweit drastisch zugenommene Freisetzung bestimmter Gase (sog. „Treibhausgase“) angesehen. Sie verhindern, dass die auf die Erde eingefallene Sonnenenergie als Wärme in den Weltraum abgestrahlt werden kann. Diese Wärmeenergie wird zurückgehalten und führt auf der Erde letztlich zu dem sog. Treibhauseffekt. Treibhausgase sind u.a. Kohlendioxid (CO2), Methan, Lachgas und einige FCKW. CO2 wird insbesondere bei der Verbrennung von organischer Materie freigesetzt, z.B. bei der Verbrennung von Kohle, Erdgas oder Treibstoffen (Benzin). Bis Mitte der 90er Jahre wurde die Atmosphäre mit 60 Mio. Tonnen CO2 belastet - täglich! Gleichzeitig ist die weltweit größte „CO2-Falle“, der tropische Regenwald, von Raubbau und Abholzung bedroht. Die internationale Gemeinschaft befasst sich seit rund 3 Jahrzehnten mit dieser Problematik. Eine Rückschau über die wichtigsten Meilensteine - Konferenzen und Konventionen - finden Sie auf unserer Seite Klimawandel und Klimaschutz. Die Klima-Rahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change / UNFCCC) d wurde auf dem Erdgipfel 1992 in Rio verabschiedet und trat am 21.3.1994 - 90 Tage nach Ratifizierung durch den 50. Vertragspartner - in Kraft. Sie ist mittlerweile von mehr als 180 Staaten ratifiziert worden, darunter auch von den Hauptverursachern der Treibhausgasemissionen: den USA, Russland, der Europäischen Union, China und Indien. Höchstes Gremium der Klima-Rahmenkonvention ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties/COP), die jährlich zusammentritt (1995: Berlin, 1996: Genf, 1997: Kyoto...). Die COP ist für die Überprüfung der Durchführung der Konvention zuständig und fasst alle Beschlüsse, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern. Sie wird administrativ unterstützt vom Klimasekretariat in Bonn. Die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen sieht vor, dass die Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen auf einem Niveau stabilisiert wird, welches eine gefährliche Störung des Weltklimas verhindert. Nach Einschätzung des IPCC muss der Ausstoß an CO2 bis 2050 weltweit um mindestens 60 Prozent reduziert werden, um den Klimawandel in vertretbaren, also "ungefährlichen" Grenzen zu halten. Artikel 2 - Ziel"Das Endziel dieses Übereinkommens und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz der Vertragsparteien beschließt, ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann."Artikel 3 - Grundsätze"Bei ihren Maßnahmen zur Verwirklichung des Zieles des Übereinkommens und zur Durchführung seiner Bestimmungen lassen sich die Vertragsparteien unter anderem von folgenden Grundsätzen leiten:
Artikel 4 VerpflichtungenVerpflichtungen für alle Vertragsparteien nach Artikel 4.1 (unter Berücksichtigung ihrer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihrer speziellen nationalen und regionalen Entwicklungsprioritäten, Ziele und Gegebenheiten)a) Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Inventaren für Emissionen und Senken für alle nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgase. b) Erarbeitung, regelmäßige Aktualisierung und Veröffentlichung von Programmen, die die Maßnahmen der Vertragsparteien zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Adaption von möglichen Klimaänderungen beinhalten. c) Förderung von Entwicklung, Anwendung und Diffusion (einschließlich von Technologietransfer) von klimafreundlichen Technologien. d) Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung von Senken und Speichern für Treibhausgase. e) Unterstützung und Kooperation bei der Anpassung an Klimaänderungen. f) Förderung naturwissenschaftlicher, technischer und sozial-ökonomischer Forschung und der Klimabeobachtung, die das Verständnis über Ursachen, Auswirkungen, Ausmaß, zeitlichen Ablauf und sozio-ökonomische Auswirkungen verbessern können (in Verbindung mit Art. 5). g) Förderung des umfassenden und ungehinderten Austauschs von klimarelevanten Informationen. h) Förderung von Bildung, Ausbildung und öffentlichem Bewusstsein auf dem Gebiet der Klimaänderungen in Verbindung mit Art. 6. i) Übermittlung von Informationen über die Maßnahmen der Vertragsparteien zur Implementation der Konvention in Nationalberichten gemäß Art. 12. j) Integration von Klimaschutzbelangen in Politiken und Programme in der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik der Vertragsparteien. Der Großteil der weltweiten Treibhausgasemissionen stammt von den Industrieländern, daher nimmt die Klimaschutz-Konvention diese Länder - Industrieländer einschließlich der ehemaligen Ostblockstaaten (Annex I)- besonders in die Verantwortung. Die in Annex II genannten Staaten - im wesentlichen die Mitgliedsstaaten der OECD - haben sich wegen ihrer besseren ökonomischen Ausgangssituation verpflichtet, die Entwicklungsländer mit neuen und zusätzlichen Finanzmitteln bei der Durchführung der Konvention zu unterstützen und ihnen u.a. umweltgerechtes technologisches Know-how zur Verfügung zu stellen und sie bei der Entwicklung eigener Technologien zu unterstützen. Die Industrieländer haben sich zudem verpflichtet, die Freisetzung von Treibhausgasen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zu senken. Die Konvention der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen wurde getrennt von den Vorbereitungen zum Erdgipfel ausgehandelt und von den meisten Regierungen in Rio unterzeichnet (159 bis Konferenzende). Nicht unterzeichnen wollten damals die USA (wegen einer unzumutbaren Belastung der heimischen Wirtschaft) und mehrere OPEC-Staaten. Die Klimakonvention trat am 21. März 1994 in Kraft. Dies geschah 90 Tage nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde, da ein Staat nach Unterzeichnung eines Übereinkommens dieses auch ratifizieren muss. Verwandte Seiten im Lexikon:
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