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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Energieeinsparungsverordnung (EnEV)
Die deutsche Bundesregierung hat im Integrierten Energie- und Klimaprogramm das Ziel ausgegeben, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % im Vergleich zu 1990 zu senken, falls die EU eine Reduktion auf 30 % beschließt. Dies betrifft alle Emissionsbereiche - auch den Gebäudebereich, der etwa ein Drittel des Energiebedarfs in Deutschland verursacht. Da Gebäude etwa 50-100 Jahre genutzt werden, müssen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Emissionsminderung später mit deutlich höheren Kosten nachgeholt werden, wenn sie nicht bereits im Neubau durchgeführt wurden.
Zur Umsetzung dieses ehrgeizigen Ziels hat das ehemalige BMVBW auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes die sog. Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgelegt. Die EnEV regelt den zulässigen Gebäude-Energiebedarf (rechnerischer Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser), wobei die Ausführung dem Planer/Bauherrn überlassen bleiben wird. Bei Neubauten ist im Mittel eine Reduzierung des Energiebedarfs um 30 % vorgesehen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Als Neuerung wurde außerdem ein Energiebedarfsausweis für Gebäude eingeführt, die am 16.3.2002 in Kraft trat. Mit ihm soll die energetische Bilanz eines Gebäudes dokumentiert werden. Die zukünftigen Nutzer erfahren so bereits vorab etwas über den zu erwartenden Energieverbrauch in dem Gebäude und haben damit eine bessere Informations- und Vergleichsbasis für ihre Kauf- oder Mietentscheidung. Dazu das BMVBW:
"Die EnEV ist nicht nur ein zentrales Element der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie dient ebenso der Daseinsvorsorge und liefert wichtige Impulse für die Baukonjunktur.
Durch die neuen Vorschriften wird bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel. Auch der Energiebedarf von Altbauten wird nachhaltig gesenkt. Häuser, die nach der EnEV neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen rechnerisch deutlich weniger Heizenergie als bisher. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Wohnnebenkosten.
Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs wird ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt. Hierdurch ist es möglich, das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um zu wirtschaftlich optimalen Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung unterstützt damit u.a. den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. über Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen. Außerdem liefert sie hierdurch zusätzliche Anreize für innovative Entwicklungen im Baubereich, z.B. transparente Wärmedämmungen. Damit steigen auch die Absatzchancen deutscher Produkte im Ausland.
Vor allem aber löst die EnEV erhebliche Investitionen aus. Die neuen Vorschriften werden in den kommenden Jahren für eine steigende Nachfrage nach moderner Heizungstechnik, Wärmedämmung und neuen Fenstern sorgen. So müssen bis 2006 in zahlreichen Altbauten rd. zwei Mio. veraltete Heizkessel erneuert werden. Zudem sind in vielen Fällen bislang freiliegende Rohrleitungen und oberste Geschossdecken nachträglich gegen Wärmeverluste zu dämmen. Des Weiteren müssen die sog. bedingten Anforderungen umgesetzt werden, die bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen greifen. Danach sind z.B. die Putzerneuerung und der Austausch der Fenster oder Verglasungen Anlässe zur Energieeinsparung."
Zum 1. Oktober 2009 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung
- Neue Wohn- oder Nichtwohngebäude:
- Senkung des zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarfs von Neubauten um durchschnittlich 30 %;
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss um durchschnittlich 15 % mehr leisten.
- Modernisierung von Altbauten:
- Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Alternativen:
- Bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verschärft;
- Nach Sanierung muss der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent weniger sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher.
- Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Alternativen:
- Nachrüstpflichten in Altbauten
- Dämmung des Daches, oder:
- Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken: Verschärfung der Qualität der Wärmedämmung (statt bisher 0,30 Watt/(m2 K) künftig mindestens 0,24 Watt/(m2 K));
- Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken (Pflicht bis spätestens Ende 2011);
- Für Klimaanlagen wird eine generelle Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
- Die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizungen (keine Fußbodenheizungen) in einem Alter von mindestens 30 Jahren wird (mit Ausnahmen) zur Pflicht.
- Das EnEV 2009 sieht die Einführung von Bußgeldern vor.
Interne Links
- Deutsche Politik
- Bundesministerien
- BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- BMVBS - Leitfaden für nachhaltiges Bauen
- Die EnEV 2007 für den privaten Gebrauch

- Fachinformationen der Deutschen Energieagentur zur EnEV

- Der Energieausweis auf der Webseite des Ministeriums

- Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden vom 1. September 2005

- EnEV-Online.de Internetseite rund um das Thema








