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Sonstiges

Antarktisvertrag, 1959


Die Antarktis, das Südpolargebiet, ist ein Kontinent von 12,5 Mio. km² Fläche, von denen ca. 300.000 km² auch über die antarktischen Sommermonate (Januar/Februar) hinaus eisfrei sind. Die Antarktis verfügt über große Vorräte an Bodenschätzen wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Titan, Eisen, Kupfer und auch Gold und Platin. In den antarktischen Gewässern sind zudem eine Reihe wirtschaftlich interessanter Pflanzen und Tiere beheimatet (Krill, Fische, Robben, Wale). In der Vergangenheit haben daher verschiedene Staaten Teile der Antarktis als Hoheitsgebiet beansprucht.

Eine Nutzung der antarktischen Boden- und Meeresschätze würde zu gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt führen bzw. hat bereits geführt (Walfang). So würde das antarktische Ökosystem durch den Bau von Bergwerken, Industrieanlagen, Häfen, Verkehrsinfrastruktur sowie möglicherweise nachfolgendem Tourismus existenziell gefährdet werden.

Am 1.12.1959 unterzeichneten 12 Staaten in Washington den sog. Antarktisvertrag (DownloadKaputter Link, PDF, 32 KB), der am 23.6.1961 in Kraft trat. Die Unterzeichnerstaaten Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien hatten in der Vergangenheit zum Teil überlappende Hoheitsansprüche auf ca. 4/5 der Gesamtfläche der Antarktis geltend gemacht. Weitere Unterzeichner ohne diese Ansprüche waren Belgien, Japan, Republik Südafrika, UdSSR und USA.

Folgeverträge
Im Antarktisvertrag wurde erstmals nach dem 2. Weltkrieg ein Abkommen getroffen, das für eine bestimmte Region alle militärischen Maßnahmen untersagte. Erstmals auf der Welt wurde auch eine kernwaffenfreie Zone vereinbart; Kernexplosionen und Abalgerung radioaktiven Abfalls wurden verboten. Weiter wurden, insbesondere um den Umweltschutz bei der Ausbeutung der vorhandenen Rohstofflager zu gewährleisten, begleitende Maßnahmen und Übereinkommen getroffen zur Erhaltung:

  • der antarktischen Fauna und Flora - Agreed Measures for the Conservation of the Antarctic Flora and Fauna, 1964,
  • der antarktischen Robben - Convention on the Conservation of Antarctic Seals (CCAS, 1972),
  • der lebenden Meeresschätze (z.B. Krill, Fische) - Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources (CCAMLR, 1980) und
  • Regelungen zur Nutzung mineralischer Ressourcen - Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities, 1989 (jedoch abgelehnt durch Frankreich und Australien, deswegen bis heute nicht in Kraft getreten)
Das Protokoll zum Antarktisvertrag betreffend den Umweltschutz (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty) vom 4.10.1991 (in Kraft getreten am 3.10.1992, 40 Unterzeichner) bezeichnet die Antarktis als „ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat“, in dem „jede Tätigkeit im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen mit Ausnahme wissenschaftlicher Forschung verboten“ ist.

Die Internationale Walfangkommission beschloss im Mai 1994 (bei Enthaltung von Japan und Nichtteilnahme von Norwegen) ein für 50 Jahre geltendes, 21 Mio. km² großes Walschutzgebiet rund um die Antarktis, welches am 7.12.1994 in Kraft trat.

Antarctic Treaty Consultative Meeting
Jedes Jahr treffen sich die 12 ursprünglichen Beteiligten des Antarktisvertrags zum "Antarctic Treaty Consultative Meeting" (ATCM)Kaputter Link. 1998 wurde zusätzlich das Umweltschutz-Kommittee (Committee for Environmental Protection, CEP) eingerichtet, dass seitdem gleichzeitig mit dem ATCM tagt. Gelegentlich finden auch Expertentreffen zu speziellen Themen statt.


Dokumente
Interne Links
Externe Links
Secretary of the Antarctic TreatyKaputter Link (englisch)
"Antarctic Treaty Consultative Meeting"Kaputter Link (englisch)
Informationen zum Schutz der ArktisKaputter Link auf der Homepage des UmweltbundesamtesKaputter Link
Faktor XKaputter Link: Seerecht und marine RessourcenKaputter Link, Interview Alexander Proelß: Langfristig, nicht kurzfristig denkenKaputter Link

 

 

Schlagworte

Abkommen vor 1992

Letzte Aktualisierung

06.11.2012 14:24