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Schlussakte Helsinki"Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Helsinki - Schlußakte, 1. August 1975: 5. Umwelt Die Teilnehmerstaaten, (...) stimmen insbesondere folgenden Zielen der Zusammenarbeit zu:
Gebiete der ZusammenarbeitUm diese Ziele zu erreichen, werden die Teilnehmerstaaten jede geeignete Gelegenheit zur Zusammenarbeit im Umweltbereich wahrnehmen, insbesondere in den nachstehend als Beispiele angeführten Bereichen: Bekämpfung der LuftverschmutzungEntschwefelung von fossilen Brennstoffen und von Abgasen; Bekämpfung der Verschmutzung durch Schwermetalle, Partikel, Ärosole, Stickstoffoxyde, insbesondere solche, die von Verkehrsmitteln sowie Kraftwerken und sonstigen Industrieanlagen ausgeschieden werden; Systeme und Methoden der Beobachtung und Kontrolle der Luftverschmutzung und ihrer Auswirkungen, einschließlich der Verbreitung von luftverschmutzenden Stoffen über weite Entfernungen Bekämpfung der Wasserverschmutzung; SüßwassernutzungVerhütung und Bekämpfung der Wasserverschmutzung, insbesondere von grenzüberschreitenden Flüssen und von internationalen Seen; technische Verfahren zur Verbesserung der Wasserqualität und Weiterentwicklung der Mittel und Wege zur Reinigung industrieller und kommunaler Abwässer; Methoden zur Bewertung von Süßwasservorkommen und Verbesserung ihrer Nutzung, insbesondere durch die Entwicklung von Produktionsmethoden, die weniger Verschmutzung bewirken und zu einem geringeren Süßwasserverbrauch führen Böden und BodennutzungProbleme im Zusammenhang mit einer wirksameren Bodennutzung, einschließlich der Melioration und Rekultivierung von Böden sowie der Landgewinnung; Bekämpfung der Bodenverschmutzung, der Erosion durch Wasser und Wind sowie anderer Arten der Bodenverschlechterung; Erhaltung und Verbesserung der Bodenproduktivität unter Berücksichtigung der möglichen negativen Auswirkungen der Verwendung chemischer Düngemittel und Pestiziden Naturschutz und NaturreservateSchutz der Natur und der Naturreservate; Erhaltung und Pflege der vorhandenen genetischen Ressourcen, insbesondere seltener Tier- und Pflanzenarten; Erhaltung natürlicher ökologischer Systeme; Anlage von Naturreservaten und anderer geschützter Landschaften und Gebiete, einschließlich ihrer Nutzung für Forschung, Fremdenverkehr, Erholung und sonstige Zwecke Verbesserung der Umweltbedingungen in menschlichen SiedlungsgebietenUmweltbedingungen im Zusammenhang mit Verkehrswesen, Wohnungsbau, Arbeitsstätten, Städtebau und -planung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Bewertung schädlicher Auswirkungen des Lärms und Methoden der Lärmbekämpfung; Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen, einschließlich der Materialwiedergewinnung und -verwendung; Forschung über Substitutionsprodukte für biologisch nicht abbaubare Substanzen (...) Die Teilnehmerstaaten einigen sich auf folgende Empfehlung für spezifische Maßnahmen:
Die gesamte Schlußakte von Helsinki (pdf) d kann im Internet eingesehen werden. [ Zuletzt geändert: 31.05.2006 16:09:18 ]
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