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BMELV: Agrarbericht, 2000 (Archiv)

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Ein wesentlicher Handlungsbereich des BMELV ist die Agrar- und Ernährungspolitik. Im Agrarbericht 2000 sind die Ziele und Schwerpunkte der Agrar- und Ernährungspolitik festgelegt. Dort heißt es:

"Das Modell einer europäischen Landwirtschaft, die Multifunktionalität und Wettbewerbsfähigkeit vereint, ist Basis für die künftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der EU. Multifunktionalität schließt die Belange der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes genauso ein wie die Ziele der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes.

Bei den internationalen Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) setzt sich die Bundesregierung für eine umfassende Handelsrunde mit einem breiten Themenspektrum ein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der weiteren Liberalisierung des Handels und der Stärkung der multilateralen Regeln zur nachhaltigen Entwicklung, zum Umweltschutz, zum sozialen Fortschritt, zur Verringerung der Armut und zur Gesundheit der Verbraucher beiträgt.

Umweltfreundliches Wirtschaften im landwirtschaftlichen Bereich soll durch das Instrument der freiwilligen Vereinbarung unterstützt werden. Dem Ausbau der Agrarumweltprogramme sowie des Vertragsnaturschutzes kommen bei der Erreichung umweltpolitischer Ziele besondere Bedeutung zu. Zudem gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die landwirtschaftlichen Produktionsweisen zu richten, die in der gesellschaftlichen Diskussion einen besonderen Stellenwert haben. Zu diesen gehört der ökologische Landbau. Unter den nachwachsenden Rohstoffen wird die Bundesregierung die Produktlinien verstärkt fördern, die für die Umwelt besonders positive Beiträge bringen.

Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer verbraucherorientierten Agrar- und Ernährungspolitik den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz und den Schutz vor Täuschung stärken sowie die Verbraucherinformation verbessern. Auf nationaler und EU-Ebene werden weitere Verbesserungen angestrebt. Gesetzesinitiativen im Deutschen Bundestag zur Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz werden unterstützt. Außerdem werden konkrete Verbesserungen der Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere geschaffen. Außer durch rechtliche Regelungen setzt sich die Bundesregierung auch für einen besseren Tierschutz auf freiwilliger Basis ein.

Um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen zu schaffen und die Landwirtschaft im strukturellen Wandel zu unterstützen, wird die Bundesregierung eine integrierte regional- und strukturpolitische Anpassungsstrategie verfolgen. Dabei spielt die einzel- und überbetriebliche investive Förderung eine wichtige Rolle.

Das eigenständige System der sozialen Sicherung für Landwirte und ihre Familien bleibt ein zentrales Instrument zum Schutz vor den finanziellen Folgen der großen Risiken des Lebens und zur sozialen Flankierung des strukturellen Wandels in der Landwirtschaft."

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Letzte Aktualisierung

14.09.2011 10:53

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