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BMVEL: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Archiv)

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Die wichtigsten Aufgabengebiete des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) sind

  • Verbraucherschutz/Verbraucherpolitik
  • Ernährung und
  • Landwirtschaft.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe weiterer Behörden und Einrichtungen, u.a.


  • zwei unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörden: das Bundessortenamt in Hannover und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), vormals Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in Berlin,
  • zehn Bundesforschungsanstalten, von denen zwei - die Biologische Bundesanstalt für Land und Forstwirtschaft sowie die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere - Bundesoberbehörden sind,
  • vier der Aufsicht des Ministeriums unterstehende rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt/M. sowie
  • siebzehn weitere Einrichtungen, die ganz oder teilweise aus dem Haushalt des Ministeriums finanziert werden.
Die Zuständigkeit des BMVEL überlappen insbesondere mit den folgenden Kapiteln der Agenda 21:

10 Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen

Die biologische Vielfalt des Waldes:

Biologische Vielfalt in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft

16 Umweltgerechter Umgang mit Biotechnologie (hierzu siehe die Seite Grüne Gentechnik/TransGen)

17 Schutz und Nutzung der Ozeane

32 Stärkung der Rolle der Bauern.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Schirmherrschaft für die Aktion "Mahlzeit" von Brot für die Welt übernommen, da das Projekt im Einklang mit der von ihr beabsichtigten Wende in der Agrar- und Verbraucherpolitik steht.

Im Februar 2000 hat das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) seine "Nachhaltigkeitsstrategie für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in Deutschland" öffentlich zur Diskussion gestellt.

An anderer Stelle wird z.B. anhand des Kapitels 16 "Erhaltung der biologischen Vielfalt des Waldes" und der Umsetzung des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt“ im Wald ausgeführt:

Das BMELF hat mit der Forstwirtschaft im Rahmen einer gemeinsamen Strategie „Forstwirtschaft und biologische Vielfalt“ aus der Analyse der Situation und der wichtigsten Gefährdungsfaktoren 11 Schwerpunkte ermittelt. Zu jedem dieser Schwerpunkte wurden bereits Maßnahmen eingeleitet, die fortgeführt und weiterentwickelt, z.T. aber auch verstärkt und ergänzt werden sollen. Diese sind u.a.


  • Monitoringsysteme
  • Reduzierung der externen Gefährdungen der biologischen Vielfalt der Wälder (insbesondere Schad- und Nährstoffeinträge, Emission klimaschädlicher Stoffe sowie Umwandlung und Zerschneidung von Waldflächen)
  • Umsetzung der Konzepte des naturnahen Waldbaus
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen der Holznutzung und -verwendung
  • Biotopverbundsystem
  • Erhaltung, Förderung und nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt.
Ein wesentlicher Handlungsbereich des BMELF ist die Agrar- und Ernährungspolitik. In den Agrarberichten der Bundesregierung sind die Ziele und Schwerpunkte der Agrar- und Ernährungspolitik festgelegt. Hier finden Sie das Archiv beim BMVEL

Letzte Aktualisierung

07.08.2012 11:05

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