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BMVBW: Klimaschutz und Energieeinsparung (Archiv)

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Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, ihre energiebedingten Emissionen des Treibhausgases CO2 bis 2005 um 25 % zu reduzieren. Dies betrifft alle Emissionsbereiche - auch den Gebäudebereich, der etwa ein Drittel des Energiebedarfs in Deutschland verursacht. Da Gebäude etwa 50-100 Jahre genutzt werden, müssen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Emissionsminderung später mit deutlich höheren Kosten nachgeholt werden, wenn sie nicht bereits im Neubau durchgeführt wurden.

Zur Umsetzung dieses ehrgeizigen Ziels hat das BMVBW auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes die sog. Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgelegt. Die EnEV regelt den zulässigen Gebäude-Energiebedarf (rechnerischer Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser), wobei die Ausführung dem Planer/Bauherrn überlassen bleiben wird. Bei Neubauten ist im Mittel eine Reduzierung des Energiebedarfs um 30 % vorgesehen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten und hat damit die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst.

Als Neuerung wurde außerdem ein Energiebedarfsausweis für Gebäude eingeführt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung AVV Energiebedarfsausweis, vom 7. März 2002), die am 16.3.2002 in Kraft trat. Mit ihm soll die energetische Bilanz eines Gebäudes dokumentiert werden. Die zukünftigen Nutzer erfahren so bereits vorab etwas über den zu erwartenden Energieverbrauch in dem Gebäude und haben damit eine bessere Informations- und Vergleichsbasis für ihre Kauf- oder Mietentscheidung.
Dazu das BMVBW:

"Die EnEV ist nicht nur ein zentrales Element der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie dient ebenso der Daseinsvorsorge und liefert wichtige Impulse für die Baukonjunktur.
Durch die neuen Vorschriften wird bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel. Auch der Energiebedarf von Altbauten wird nachhaltig gesenkt. Häuser, die nach der EnEV neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen rechnerisch deutlich weniger Heizenergie als bisher. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Wohnnebenkosten.

Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs wird ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt. Hierdurch ist es möglich, das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um zu wirtschaftlich optimalen Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung unterstützt damit u.a. den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. über Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen. Außerdem liefert sie hierdurch zusätzliche Anreize für innovative Entwicklungen im Baubereich, z.B. transparente Wärmedämmungen. Damit steigen auch die Absatzchancen deutscher Produkte im Ausland.

Vor allem aber löst die EnEV erhebliche Investitionen aus. Die neuen Vorschriften werden in den kommenden Jahren für eine steigende Nachfrage nach moderner Heizungstechnik, Wärmedämmung und neuen Fenstern sorgen. So müssen bis 2006 in zahlreichen Altbauten rd. zwei Mio veraltete Heizkessel erneuert werden. Zudem sind in vielen Fällen bislang freiliegende Rohrleitungen und oberste Geschossdecken nachträglich gegen Wärmeverluste zu dämmen. Des weiteren müssen die sog. bedingten Anforderungen umgesetzt werden, die bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen greifen. Danach sind z.B. die Putzerneuerung und der Austausch der Fenster oder Verglasungen Anlässe zur Energieeinsparung." (Quelle: http://www.bmvbw.de/dokumente/,-7567/Artikel/dokument.htm)


  • Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober 2009
Weitere Links auf den Seiten des BMVBS:
  • Energieausweis auf der Webseite des Ministeriums

Letzte Aktualisierung

06.05.2013 11:01

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