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Anfänge Der Weg von Stockholm nach Rio Rio Von Rio nach Johannesburg
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1. Artenschutz-Konferenz in Nassau/Bahamas 1994Die Artenschutz-Konvention ("Biodiversity Convention" oder "Convention on Biological Diversity", CBD) ist eines der zentralen Ergebnisse der Rio-Konferenz 1992. Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten diese Konvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat sie am 29.12.1993 in Kraft. Den gesamten Wortlaut findet man hier d und das CBD-Handbuch hier d . Die Artenschutz-Konvention hat in Artikel 23 die Konferenz der Mitgliedsstaaten (COP) (Conference of the Parties) als oberstes Entscheidungsgremium zur Überwachung der Umsetzung ihrer Vereinbarungen eingesetzt. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten sollte die erste Konferenz der Mitgliedsstaaten stattfinden, in diesem Fall also Dezember 1994. Dieser Termin wurde auch eingehalten, die erste COP fand vom 28.11.-9.12.1994 in Nassau/Bahamas statt . Es folgten weitere COPs in Jakarta/Indonesien (1995), Buenos Aires/Argentinien (1996), Bratislava/Slowakische Republik (1998) und Nairobi/Kenia (2000). Die Dokumente aller COPs d sind im Internet verfügbar. Auf der 5. COP in Nairobi am 24. Mai 2000 wurde ein Protokoll über biologische Sicherheit unterzeichnet. Das Biosafety-Protokoll regelt den internationalen Handel mit genetisch veränderten Organismen. Für den grenzüberschreitenden Verkehr gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wurden international verbindliche Mindest-Standards aufgestellt. Den einzelnen Ländern sind aber noch höhere Sicherheitsvorkehrungen freigestellt. Auf der ersten COP in Nassau wurde u.a. ein Bericht der COP zur nächsten Sitzung der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) (Committee on Sustainable Development) sowie ein mittelfristiges Arbeitsprogramm für die Periode von 1995 bis 1997 verabschiedet. In diesem Bericht wird u.a. angekündigt, dass die COP
Außerdem schlägt die COP der UN-Vollversammlung vor, den 29. Dezember, den Tag des Inkrafttretens der Artenschutz-Konvention, zum Internationalen Tag des Artenschutzes zu erklären. Das angesprochene Clearing-House d -Verfahren ist das Schlüsselinstrument, um die drei Oberziele (1. Erhaltung der Artenvielfalt, 2. Nachhaltige Nutzung der Arten, 3. faire und gleichberechtigte Aufteilung des Nutzens der genetischen Ressourcen) der Artenschutz-Konvention voranzubringen und umzusetzen. Nach dem Handbuch d der Artenschutz-Konvention bedeutet das Clearing-House-Verfahren im Artenschutz, technische und wissenschaftliche Kooperation einzurichten und voranzutreiben, wobei Informationen zum gegenseitigen Vorteil ausgetauscht werden. Hierbei handelt es sich im Prinzip um ein Netzwerk des Artenschutzes, wo Informationen, Ideen und Kontakte ausgetauscht werden. Die Grundprinzipien des Clearing-House d -Verfahrens lauten: neutral, kosteneffektiv, effizient, öffentlich zugängig, unabhängig und transparent. Links:
[ Zuletzt geändert: 05.01.2009 15:03:13 ]
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