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Anfänge Der Weg von Stockholm nach Rio Rio
Weltgipfel Johannesburg 2002 |
Artenschutz-KonventionDie Veränderungen der Umwelt bedrohen die Zukunft der Menschheit. Manche Änderungen sind direkt und unmittelbar für den Menschen spürbar, z.B. der Klimawechsel oder die Häufigkeit von Ozonalarm. Andere tiefgreifende Veränderungen vollziehen sich eher unbemerkt. Hierzu zählt der rapide weltweite Artenschwund. So sterben 100 bis 200 Arten an Pflanzen und Tieren aus - pro Tag! Welche globalen Auswirkungen dies haben wird, lässt sich nur schwer abschätzen. Dabei geht es nicht nur um so „prominente“ bedrohte Arten wie Nashorn-, Schildkröten-, Elefanten- oder Tigerarten. Auch die vielen unauffälligen „kleinen“ Lebewesen, die weit unten in der Nahrungskette bzw. einem ökologischen System stehen, können, wenn sie aussterben, gravierende Änderungen im ökologischen Gleichgewicht bewirken. So sieht die Artenschutz-Konvention die biologische Vielfalt der Welt aus ökologischen, genetischen, sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, erzieherischen, kulturellen und ästhetischen Gründen als von hohem Wert an. Ihre Erhaltung und nachhaltige Nutzung sind von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheits-, Nahrungs- und andere Bedürfnisse der Erdbevölkerung zu befriedigen und gleichzeitig die Gesundheit und Stabilität der Ökosysteme unserer Welt zu schützen. Die Artenschutz-Konvention ist ein Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Die Welt soll die biologische Vielfalt erhalten und ihre Grundelemente auf gerechte und ausgewogene Art nachhaltig nutzen. Konkret heißt dies, dass die Nutzung so erfolgen muss, dass die biologische Vielfalt langfristig nicht weiter gefährdet wird. Die Länder haben das Recht, über ihre biologischen Ressourcen zu verfügen, sind aber auch dafür verantwortlich, dass ihre biologische Vielfalt erhalten bleibt und dass ihre biologischen Ressourcen auf nachhaltige Weise genutzt werden. Weltweit sollen Tier- und Pflanzenarten geschützt und ihre bedrohten Lebensräume und das dort vorhandene genetische Potential gesichert werden. So verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, Gesetze zum Schutz gefährdeter Arten auszuarbeiten, Schutzgebiete zu schaffen und eine umweltgerechte Entwicklung der umliegenden Gebiete zu fördern, geschädigte Ökosysteme zu rehabilitieren und wiederherzustellen und die Erhaltung bedrohter Arten durch die Unterstützung lokaler Gruppen zu fördern. Außerdem verpflichten sich die Unterzeichner, bei Projekten, die die biologische Vielfalt gefährden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, um Schäden zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu begrenzen. Die Konvention verlangt auch, dass die Unterzeichnerstaaten den Zugang zu Genmaterial innerhalb ihrer Grenzen zur nachhaltigen Nutzung erleichtern. Dabei ist eine gerechte Verteilung der Vorteile und Gewinne anzustreben, welche die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung sowie die kommerzielle und anderweitige Nutzung von Genressourcen mit sich bringt. Die Unterzeichnerstaaten müssen dabei auch den Entwicklungsländern umweltgerechte Technologien verschaffen, die sie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt benötigen. Dieser Technologietransfer erfolgt zu gerechten und möglichst günstigen Bedingungen und umfasst auch die Anerkennung von Patentrechten. Bis Ende 1993 unterzeichneten 167 Staaten die Artenschutz-Konvention. Nach ihrer Ratifizierung durch 30 Staaten (darunter auch Deutschland) trat diese Konvention am 29.12.1993 in Kraft. Inzwischen haben sich 178 Vertragsstaaten verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen und sie nachhaltig zu nutzen. Links:
[ Zuletzt geändert: 15.02.2006 16:28:52 ]
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