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UN Menschenrechtsrat
Gründung
Der Menschenrechtsrat (engl. Human Rights Council
Aufgabe
Hauptsächlich beschäftigt sich der Menschenrechtsrat mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen und formuliert entsprechende Empfehlungen für die Generalversammlung. Konkret handelt es sich dabei etwa um die Durchsetzung des Folterverbots, Meinungsfreiheit und das Recht auf Nahrung. Im Bereich Menschenrechte kooperiert der Menschenrechtsrat eng mit Regierungen, regionalen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft. Der Rat erwartet von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Einhaltung höchster Menschenrechtsstandards.
Instrumente
Der Rat arbeitet mit dem Mechanismus der universellen Menschenrechtsprüfung, dem sogenannten Universal Periodic Review (UPR)
Rolle im UN-System
Im Unterschied zur Menschenrechtskommission, fungiert das Nachfolgegremium, der Menschenrechtsrat, nicht als Unterorgan des Wirtschafts- und Sozialrates (ECOSOC), sondern ist als Nebenorgan bei der UN-Generalversammlung angesiedelt.
Mitgliedschaft
Der Rat besteht aus 47 UN-Mitgliedstaaten, die mit absoluter Mehrheit von der Generalversammlung gewählt werden. Nach der ersten Wahl im Jahr 2006 wurde per Losverfahren bestimmt, welche Mitgliedsstaaten eine ein-, zwei- und dreijährige Mitgliedschaft erhalten. Jährlich wird somit höchstens ein Drittel der Mitglieder ausgetauscht. Alle 192 UN-Mitgliedstaaten können sich ohne bestimmte Auflagekriterien für den Menschenrechtsrat zur Wahl stellen. Die Generalversammlung hat die Möglichkeit, ein Mitglied der Rates mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit abzuwählen, wenn dieses in schwerwiegende Fälle von Menschenrechtsverletzungen involviert ist. Die Sitzverteilung basiert auf dem Konzept der geographischen Repräsentation.
Aktuelle Besetzung
Seit Mai 2011 besteht der Menschenrechtsrat aus folgenden Mitgliedsstaaten:
- Afrikanische Staaten (12 Sitze): Angola, Burkina Faso, Dschibuti, Gabun, Ghana, Kamerun, Mauretanien, Mauritius, Nigeria, Sambia, Senegal, Uganda
- Asiatische Staaten (13 Sitze): Bahrain, Bangladesch, China, Japan, Jordanien, Katar, Kirgisistan, Malaysia, Malediven, Pakistan, Saudi-Arabien, Südkorea, Thailand
- Osteuropäische Staaten (6 Sitze): Moldawien, Polen, Russland, Slowakei, Ukraine, Ungarn
- Lateinamerikanische und karibische Staaten (8 Sitze): Argentinien, Brasilien, Chile, Kuba, Ecuador, Guatemala, Mexiko, Uruguay
- Westeuropäische und sonstige Staaten (7 Sitze): Belgien, Frankreich, Norwegen, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten
Während der regulären Sitzung des Rates am 15. und 16. Juni 2009 fanden in Genf zwei Podiumsdiskussionen zum Thema Klimawandel und Menschenrechte statt. Der Menschenrechtsrat organisierte die erste Podiumsdiskussion, wohingegen die zweite vom Forum Menschenrechte, dem Weltkirchenrat und der Vereinten Evangelischen Mission arrangiert wurde. Bei der ersten Podiumsdiskussion stellte die stellvertretende Hochkommissarin für Menschenrechte, Kyung-wha Kang, die Folgen des Klimawandels in den Kontext von Armut, Diskriminierung und unfairen Entwicklungschancen. Als Resultat dieser Veranstaltung lässt sich festhalten, dass das Thema Klimawandel stärker in den Fokus des Menschenrechtsrates rücken soll und menschenrechtliche Themen zukünftig unter diesem Aspekt systematisch geprüft werden sollen.
Bei der zweiten Podiumsdiskussion ging es um den kirchlichen Standpunkt zum Thema Klimawandel in Verbindung mit der christlichen Schöpfungsidee. Diskutiert wurde über die verteilte globale Verantwortung und über Gerechtigkeit in Hinblick auf Armut und Entwicklungschancen. Der Weltkirchenrat, Caritas International, das diakonische Werk der evangelischen Kirche Deutschlands und die Vereinte Evangelische Mission betonten, dass die Rolle der christlichen Kirchen darin liege, die unterschiedlich verteilte Verantwortung für die Folgen des Klimawandels zu verdeutlichen.
Kritik
Da jeder der 192 UN-Mitgliedstaaten ohne Auflagekriterien in den Menschenrechtsrat gewählt werden kann, besteht die Gefahr, dass Mitgliedstaaten sich selber gegenseitig vor der Verfolgung und Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen schützen und effiziente Entscheidungen zur Förderung von Menschenrechten im eigenen Staat blockieren. Dieses Defizit zeigt sich bespielsweise daran, dass Sri Lanka als Menschenrechtsratsmitglied Mitte 2009 eine Resolution einbrachte, die festelegte, dass ausländische Hilfeleistungen für Flüchtlingslager erst dann zugelassen werden dürfen, wenn es die Regierung für angebracht hält. Anfang 2009 endete dort der Bürgerkrieg mit dem Resultat, dass ca. 260.000 tamilische Binnenflüchtlinge in Flüchtlingslagern von der Regierung festgehalten wurden. In einer Meldung des Tagesspiegel vom 27.05.2009 steht zur Resolution folgendes:"Die Resolution, die Sri Lanka selbst eingebracht hatte, wurde von einer Mehrheit der 47 Mitgliedländer unterstützt; unter ihnen China, Kuba und Ägypten."
Dokumente:
- UN: "Resolution der Generalversammlung 60/251"
, 03.04.2006 (PDF)
- Voluntary Principles - Freiwillige Grundsätze zur Wahrung der Sicherheit und der Menschenrechte
- UN Global Compact
- Millenniums-Entwicklungsziele
- Vereinte Nationen
- Organisationsstrukturen der Vereinten Nationen
- Erdöl und Menschenrechte
- Entwicklungs-NGOs
- Klimawandel und Klimaschutz







