Aachener Stiftung Kathy Beys

Agenda 21: ökologische Ziele

Die meisten Kapitel der Agenda 21 enthalten versteckt oder ausgesprochen ökologische Zielvorstellungen. So finden sich z.B. zum Komplex Energie/Luftverschmutzung/Klimaschutz Zielvorstellungen insbesondere in den Kapiteln 4, 6, 7, 9, 11, 12 und 14.

In Kapitel 9 "Schutz der Erdatmosphäre", sowie in der inzwischen von mehr als 150 Staaten unterzeichneten Klimarahmenkonvention ist als eines der wichtigsten ökologischen Ziele vorgegeben:
  • Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.
Die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen im Energiebereich sind insbesondere:
  • Energieeinsparung
  • Erhöhung der Energieeffizienz
  • verstärkter Einsatz erneuerbarer Energiequellen
  • die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, wie
  • eine integrierte Planung für die Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik
  • die Einbeziehung der entstehenden Umweltkosten in Planung und Preispolitik
  • die Etablierung ausreichender Anreize für den privaten Sektor, um Energieeffizienz bei der Erzeugung und dem Verbrauch zu fördern.
Weitere ökologische Ziele sind z.B. enthalten in:

Kap.OberzielZieleUnterzieleHintergrund / Erläuterung
11Bekämpfung der

Entwaldung
  1. Erhaltung der Mehrfachfunktionen (Nutzfunktion, ökologische Funktionen, Erholungsfunktion) von Wäldern und Waldgebieten
  2. Verbesserung des Schutzes, der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder, sowie Wiederbegrünung zerstörter Gebiete durch Aufforstung und andere Maßnahmen
  3. Förderung einer effizienten Nutzung und einer vollständigen Bewertung der Güter und Dienstleistungen, die von Wäldern und Waldgebieten bereitgestellt werden
  4. Schaffung und/oder Stärkung von Kapazitäten für die Planung, Erfassung und systematischen Beobachtung von Wäldern und diesbezüglicher Programme, Projekte und Aktivitäten, einschließlich kommerzielle Handelsbeziehungen und Prozesse
  1. Erhaltung der traditionellen Lebensräume der eingeborenen Bevölkerung, Waldbewohner und lokaler Gemeinschaften; Erhaltung der Rohstoffquelle; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes; Vermeidung von Bodenerosion, von Verlust der Artenvielfalt und deren Lebensräumen, von Beeinträchtigungen von Wassereinzugsgebieten, von Klimaschäden (Aufnahme des Treibhausgases CO2)
  2. Erhaltung und Aufforstung der Wälder, Bekämpfung der Ursachen der Bedrohung der Wälder, Schaffung oder Erweiterung von Schutzzonen für ausgewählte Wälder mit wichtigen Funktionen
  3. Förderung des Verbrauchs von Waldprodukten, Förderung von Ökotourismus, Förderung von im Wald angesiedelten Unternehmen, die die ländliche Entwicklung und das lokale Unternehmertum unterstützen
  4. Förderung von Forstverwaltungen, Waldinventuren, Monitoring u.a.
  1. (...)
  2. Feuer/Brandrodung, Krankheiten, Raubbau, Bergbau, Schadstoffeinträge, auch grenzüberschreitende Luftverschmutzung
  3. Zusammenarbeit der Regierung mit Handel, NGOs, Wissenschaft und Technologie, lokalen Gemeinschaften und Behörden, der eingeborenen Bevölkerung und der Öffentlichkeit
  4. Informationen über Größe und Art der Wälder sowie Umfang und Art der Nutzung sind erforderlich für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Kap.OberzielZieleHintergrund/Erläuterung
18Schutz und Nutzung von Süßwasser
  1. Deckung des Elementarbedarfs an Wasser und Hygiene
  2. Schaffung einer angemessenen weltweiten Wasserversorgung im Jahr 2025
  1. Zwischenziele für 2000:
  • mind. 40 l sauberes Trinkwasser pro Einwohner und Tag für alle in städtischen Regionen
  • mind. 75 % aller Einwohner in städtischen Gebieten sollen über genügend Wasser zu Hygienezwecken verfügen
  • Gesetze für die Abfallentsorgung sollen in Kraft sein; 3/4 aller festen Stadtabfälle sollen gesammelt und verwertet oder umweltschonend beseitigt werden.
  • Die ländliche Bevölkerung soll überall mit sauberem Wasser und entsprechender Hygiene gesund leben können.
  • Durch unsauberes Wasser bedingte Krankheiten müssen unter Kontrolle gebracht werden; Ausrottung von Guineawurm-Infektion und Flussblindheit bis zum Jahr 2000.
  1. Auffinden und Schützen von Wasserreserven, umweltverträgliche Nutzung, Verhinderung der Verschmutzung; zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung für größere Wasserbauprojekte mit möglichem Einfluss auf die Wasserqualität oder das Ökosystem Wasser; Erschließung alternativer Süßwasserquellen (Meerwasserentsalzung, Regenwassernutzung); Schutz der Wälder in Wassereinzugsgebieten, Schutz des Grundwassers vor landwirtschaftlichen Schadstoffen


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Schlagworte

Agenda , Energieeffizienz, Ökologische Ziele, Ziele

Letzte Aktualisierung

26.08.2015 13:58

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