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Niedersachsen: Koalitionsvertrag, 2003-2008 (Archiv)

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Die Koalitionsvereinbarung 2003 - 2008 zwischen CDU und FDP für die 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages umfasst folgende Punkte:

Präambel

Nach dem Willen der Koalitionspartner soll Niedersachsen ein attraktiver Standort werden, wo es Wachstum für mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze gibt, Schulen eine erstklassige Ausbildung und ein volles Unterrichtsangebot bieten und wo die Menschen in den Ballungsräumen wie im ländlichen Raum sicher leben können. CDU und FDP wollen, dass es in Niedersachsen wieder aufwärts geht. Geradlinigkeit, Gründlichkeit, Verlässlichkeit und Sparsamkeit sollen wieder zu Handlungsmaximen der Politik werden.


  1. Kooperation der Partner
  2. Organisation der Landesregierung
  3. Wirtschaft und Arbeit Oberste Ziele der neuen Landesregierung sind die Stärkung des Wachstums sowie die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer und zukunftssicherer Arbeitsplätze. Die Koalitionspartner wollen die Rahmenbedingungen so setzen, dass sich die marktwirtschaftlichen Kräfte stärker entfalten können. Die neue Landesregierung wird der Privatisierung öffentlich erbrachter Dienstleistungen eine hohe Priorität einräumen. ... Die Koalition wird alle Rechtsvorschriften auf Notwendigkeit und sinnvolle Ausgestaltung überprüfen mit dem Ziel, mindestens ein Drittel aller Vorschriften innerhalb der Legislaturperiode abzuschaffen. Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden künftig im Regelfall nur noch fünf Jahre gültig sein. ...Die Koalitionspartner halten die Anbindung aller Wirtschaftsräume des Landes durch verkehrsgerechte Bundesfernstraßen und den Ausbau des Autobahnnetzes in Niedersachsen für die wirtschaftliche Entwicklung für dringend geboten. Vordringlich ist der Bau der A 20 mit fester Elbquerung. Die Küstenautobahn A 22 von der Elbquerung durch den Wesertunnel zur A 28, die A 14 Hamburg-Magdeburg und die A 39 Wolfsburg-Schwerin wollen wir bei der Diskussion des Bundesverkehrswegeplans im Interesse Niedersachsens neu thematisieren.
  4. Finanzen Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung eine umfassende Verwaltungsreform erfordert, im Zuge derer innerhalb der Legislaturperiode 6000 Personalstellen entbehrlich werden. Die staatlichen Aufgaben und Ausgaben werden auf die Kernaufgaben des Landes beschränkt. Die neue Landesregierung wird eine konsequente Privatisierung öffentlicher Aufgaben durchführen.
  5. Verwaltungsmodernisierung Die Koalitionspartner sind sich einig, bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht über EU-Standards hinaus zu gehen.
  6. Innere Sicherheit Die Koalitionspartner werden das Polizeirecht dahingehend ändern, dass ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirkender Schuss eines Polizeibeamten dann zulässig ist, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebens- oder Leibesgefahr ist (sog. finaler Rettungsschuss). ...Für hochgradig gefährdete und kriminelle Kinder und Jugendliche soll im Rahmen erzieherischer und therapeutischer Konzepte die geschlossene Heimunterbringung in Niedersachsen ermöglicht werden.
  7. Kommunen Die neue Landesregierung will das Konnexitätsprinzip („Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen“) in der niedersächsischen Verfassung verankern. ...Die Koalitionspartner führen das Auszählverfahren zur nächsten Kommunalwahl nach Hare/Niemeyer im niedersächsischen Kommunalwahlrecht ein.
  8. Integration Die neue Landesregierung setzt sich für ein Gesamtkonzept zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ein, das die Integrationskraft und Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft berücksichtigt. ...Die neue Landesregierung wird die Projekte der Vertriebenen und ihrer Verbände in Niedersachsen angemessen fördern. Das Schlesiertreffen soll wieder in der Landeshauptstadt Hannover stattfinden können.
  9. Sport
  10. Schule und Bildung Die Koalitionspartner sind entschlossen, die Zukunftschancen der jungen Generation in Niedersachsen in der Schul- und Bildungspolitik durchgreifend zu verbessern. Der Bildungsauftrag des Kindergartens soll nachdrücklich gestärkt werden. Die Grundschule muss durch Vermittlung von Arbeitsmethoden und Aneignung von elementaren Kulturtechniken als Lernschule auf die weiterführenden Schulen vorbereiten. Die Koalitionspartner wollen die Zahl der Unterrichtsstunden in der Grundschule erhöhen. Die Förderstufe wird aus dem Schulgesetz gestrichen. Die Orientierungsstufe wird abgeschafft. Ab Schuljahr 2004/2005 beginnen die weiterführenden Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit Klasse 5, in Ausnahmefällen ab Schuljahr 2005/2006. Die Stärkung der Hauptschule ist ein besonderes Anliegen der Koalitionspartner. Durch eine enge Verzahnung mit der beruflichen Bildung, durch Kooperation mit Unternehmen und praxisorientierter Überprüfung der Stundentafel sowie durch entsprechende Ganztagsangebote soll diese Schulform ein zukunftsorientiertes Profil erhalten. Die Koalitionspartner werden die berufsbildenden Schulen als Träger schulischer Berufsbildung und als Partner der ausbildenden Wirtschaft unterstützen und fördern. Das Abitur wird an allen mit Klasse 5 beginnenden Gymnasien nach Klasse 12 abgelegt. Dies gilt auch für Kooperative Gesamtschulen ohne integrativen Ansatz. An Integrierten Gesamtschulen wird das Abitur nach dreizehn Schuljahren abgelegt. In Bezug auf Gesamtschulen stimmen die Koalitionspartner überein, die vorhandenen Gesamtschulen, wenn von den Eltern gewünscht, bestehen zu lassen. Benachteiligungen des gegliederten Schulwesens werden korrigiert. Gerade auch im Sinne der notwendigen Vereinbarung von Familie und Beruf treten die Koalitionspartner für ein bedarfsorientiertes und offenes Angebot von Ganztagsschulen und freiwilligen Nachmittagsprogrammen an Schulen ein. Die neue Landesregierung will die eigenverantwortliche Schule im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrages und der entsprechenden grundgesetzlichen Verantwortung für unser Schulwesen fördern. Als einen ersten Schritt der Stärkung der Eigenverantwortung von Schule wird die neue Landesregierung die Präsenztage für Lehrkräfte aufheben. Die Koalitionspartner schaffen zum Schuljahresbeginn im August 2003 die 2.500 zusätzlichen Lehrerstellen, um den Unterrichtsausfall an den allgemein- und berufsbildenden Schulen zu beseitigen.
  11. Wissenschaft und Kultur Die Studenten sollen sich ihre Hochschule und die Hochschulen sich ihre Studenten aussuche_1508n können. Die neue Landesregierung wird den Staatsvertrag über die zentrale Vergabe von Studienplätzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und auf eine entsprechende Novellierung des Hochschulrahmengesetzes hinwirken.
  12. Soziales Die Qualifikation von Frauen soll nachhaltig gestärkt und gefördert werden. Dies muss sich in der Erwerbsquote widerspiegeln. Die Förderung von Existenzgründerinnen und Mentoring-Programmen werden weiterentwickelt. Qualifikationen, die in der Familienphase erworben werden, müssen stärker Rechnung getragen werden.
  13. Landwirtschaft Die einseitige Benachteiligung der konventionellen Landwirtschaft durch die rot-grüne Bundesregierung wird abgelehnt. Die Koalitionspartner treten stattdessen für die Gleichbehandlung von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft ein. Im Interesse der Landwirte und der Verbraucher sollen die verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik weiterentwickelt und für die Nutzung zugelassen werden, wobei die Wahlfreiheit der Verbraucher durch Kennzeichnung zu gewährleisten ist. Die neue Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Fortbestand der Legehennenhaltung in Niedersachsen über das Jahr 2007 hinaus gesichert wird. Sie wird eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen.
  14. Umwelt Niedersachsen braucht eine stärkere Umweltpolitik als bisher. Wir setzen uns deshalb für eine konsequente, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Umweltpolitik ein. Die Umweltpolitik der neuen niedersächsischen Landesregierung dient vorrangig der Erhaltung und Sicherung unserer natürlichen Lebensumgebung; sie will weniger Bevormundung, weniger Bürokratie und eine geringere Kostenbelastung. Natur- und Landschaftsschutz sind nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verwirklichen. Bei bedeutenden Vorhaben im Bereich der Infrastruktur wird die neue Landesregierung die großen Umwelt- und Naturschutzverbände von Anfang an umfassend einbeziehen. Die Koalitionspartner treten dafür ein, dass der niedersächsische Nationalpark Harz und der Nationalpark Harz in Sachsen-Anhalt in einem länderübergreifenden Nationalpark Harz auf der Basis eines Staatsvertrages zusammengelegt werden. Die neue Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes starten, mit dem Ziel, den Vertragsnaturschutz zu stärken und wieder den Weg der Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft zu gehen. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollen zugunsten von Umwelt- und Naturschutz finanziell abgegolten werden können. Nach Auffassung der neuen Landesregierung sind die Sanierungen des Dümmers und des Steinhuder Meeres dringlich. Küstenschutz und Hochwasserschutz im Binnenland müssen deutlich verbessert werden. Dabei geht es auch um den Erhalt und Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten und Rückhaltebecken. Die Nordsee und der Nationalpark Wattenmeer müssen künftig noch effektiver vor möglichen Auswirkungen von Schiffsunfällen geschützt werden. Die Möglichkeiten zur Privatisierung der Wasserver- und -entsorgung sind zu verbessern. ... Die neue Landesregierung bekennt sich zur Verantwortung für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Deshalb treten die Koalitionspartner für die Beendigung des Moratoriums und für den Abschluss der Erkundung des Salzstockes in Gorleben ein. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob Gorleben als Endlager für hoch radioaktive Abfälle aus Deutschland geeignet ist, kann erst nach abschließender wissenschaftlicher Bewertung fallen.
  15. Justiz Die neue Landesregierung sieht es zur wirksamen Bekämpfung der steigenden Kinder- und Jugendkriminalität als notwendig an, das Jugendstrafrecht zu ändern. Notwendig sind die Möglichkeit der Anordnung eines Jugendarrestes neben einer Bewährungsstrafe und die Anhebung der Höchststrafe für Heranwachsende bei besonders schweren Straftaten von 10 auf 15 Jahre. Die vorherrschende Rechtspraxis in Niedersachsen, bei heranwachsenden Straftätern im Regelfall Jugendstrafrecht anzuwenden, soll durch eine Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes geändert.
  16. Medien
  17. Europa
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Letzte Aktualisierung

18.02.2013 11:01

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