Aachener Stiftung Kathy Beys

Nachhaltigkeitsstandards für Kosmetika

Auch im Bereich der Kosmetika gibt es Nachhaltigkeitsstandards, die sich in Bio- und Naturkosmetik aufteilen. Im Folgenden werden die bekanntesten aufgelistet:

Human Cosmetics Standard

Der HCS wurde von den Mitgliedern der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) und der amerikanischen Coalition for Consumer Information on Cosmetics (CCIC) entwickelt. Dieser Standard hat zum Ziel weltweit erstmals einheitliche, sehr strenge Kriterien anzuwenden. An dem HCS sind unter anderem die BUAV (British Union for the Abolition of Vivisection), die CCIC (Coalition for Consumer Information on Cosmetics-USA, Canada), LAV (Italien), EDEV (Holland), GAIA (Belgien), Djürensratt (Schweden), Animalia (Finnland), ADDA (Spanien) beteiligt. Außerdem symbolisiert er die erste international anerkannte "Positivliste" der Welt.

Die Bedingungen für die Aufnahme der Firmen sind streng:
  1. Die Firmen dürfen selbst keine Tierversuche durchführen.
  2. Sie müssen einen Stichtag festgelegt haben, der nicht verschoben werden darf und der das Ende aller Tierversuche sämtlicher Inhaltsstoffe aller Produkte markiert.
  3. Die Firmen müssen ein Kontrollsystem über ihre Lieferkette etablieren, sodass sichergestellt werden kann, dass dieser Stichtag auch eingehalten wird.
  4. Und ausserdem müssen alle Angaben in regelmäßigen Abständen von einem Kontrollinstitut überprüft werden.
Das Besondere dieser Liste ist,dass der HCS die volle Kontrolle über den Produktionsvorgang hat und er damit auch Tierversuche ausschließen kann. Bisher wurde es oft so gehandhabt, dass sich viele dieser Listen lediglich auf die Aussagen der Firmen verlassen, ohne diese zu kontrollieren. Oft geben die Firmen ihre Kriterien auch erst gar nicht an. Insofern konnte vor der Aufnahme in den HCS nicht nachgewiesen werden, ob es innerhalb der Lieferkette, auch ohne das Wissen des Unternehmens, zu weiteren Tierversuchen für kosmetische Zwecke kommt. Diese Tierversuche wurden nämlich im Endeffekt immer durch das Geld des Unternehmens und daher ebenfalls durch den Verbraucher finanziert. Dieser Lücke wird erst durch die Festlegung eines Stichtages und die ständige Kontrolle der Lieferkette Einhalt geboten. Eine Firma kann also in den HCS aufgenommen werden, wenn sie einen solchen Stichtag festgelegt und ein Kontrollsystem über die Lieferkette etabliert hat,

Das Aufnahmeprozedere des HCS sieht also folgendermaßen aus: Zunächst muss das Unternehmen einige Informationen zu den Inhaltsstoffen einholen, falls diese von einem anderen Auftragsteller produziert worden sind. Daraufhin sollte das Unternehmen einen Stichtag für das Ende von Tierversuchen etablieren. Dieser Stichtag steht also für den Tag an dem der letzte Tierversuch für einen Inhaltsstoff für kosmetische Zwecke stattgefunden haben darf. Dieser Stichtag darf dann auch nicht mehr verschoben werden. Somit bietet der HCS auch Firmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließen, auf Tierversuche zu verzichten, die Gelegenheit die Teilnahme an dieser Liste zu ermöglichen. Die Kosten der Teilnahme am HCS, die Verwendung des Logos und die Arbeit von VIER PFOTEN sind für die Firmen gratis. In dem Fall muss das Unternehmen lediglich das Audit bezahlen, was je nach Größe des Unternehmens maximal 800 Euro (oder weniger), einmal alle 3 Jahre kostet.

Der BDIH

Das Kürzel BDIH steht für den Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V.. Er wurde 1951 gegründet und ist eine non-profit Vereinigung von Herstellern und Vertriebsunternehmen aus Mannheim. Außerdem ist er im Europäischen Verband der Hersteller von Gesundheitsprodukten (EHPM) organisiert, sowie Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL).

Der BDIH arbeitet im Bereich Naturkosmetik seit Jahren mit Europäischen Naturkosmetik-Verbänden und Zertifizierungsunternehmen zusammen. In diesem Rahmen wurde im November 2008 erstmals gemeinsam eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen nationalen Standards für Natur- und Biokosmetik erzielt. Diese Vereinheitlichung ermöglicht ihm seinen Standard auch für die Zukunft als Basis eines internationalen Erkennungszeichens für Hersteller und Verbraucher zu sichern. Zu den wesentlichen Aufgaben des BDIH zählen außerdem die Beratung seiner Mitglieder, wozu mittlerweile über 500 dazu zählen, in allen rechtlichen Fragen zur Herstellung und Vermarktung von kosmetischen Mitteln, Lebensmitteln (v.a. Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln), Medizinprodukten und freiverkäuflichen Arzneimitteln. Dabei arbeiten vom BDIH gegründete Arbeitsgruppen, die auch mit anderen Verbänden sowie mit Behörden und Experten aktuelle Fragestellungen mit den Mitgliedsunternehmen erörtern,zusammen. Zur effektiveren internationalen Verankerung des bekannten Prüfzeichen, wurde vom BDIH die International Organic and Natural Cosmetics Corporation (IONC GmbH) gegründet. Die Kooperation soll die weltweite Kontrolle von kosmetischen Mitteln nach BDIH-Standard organisieren. Somit steht das BDIH Label für kontrollierte Naturkosmetik auch in einer einheitlichen englischsprachigen Version der IONC zur weltweiten Verwendung zur Verfügung.

  • Van Drs. Plinck
  • Health Care Products
  • Health Concepts
  • I+M Naturkosmetik
  • Ilike Organic Skin Care
  • I Like Green
  • Indigo Pur
  • IQV
  • Kaeo Naturkosmetik
  • Kalsaka
  • Laboratoires Kart
  • Khadi Naturprodukte aus Indien
  • Lacosmea Cosmetics
  • Lasavia
  • LCN Natural Cosmetics
  • Life resonant
  • Liil
  • Living Nature
  • Logona Naturkosmetik
  • Lohas Beau Premium Eco Program
  • Lüttes Welt Naturkosmetik
  • Luvos Heilerde
  • Maharishi Ayuverda
  • Michelle Bio
  • Mühle
  • Natuderm botanics
  • Nature friends
  • Naturtalent
  • Neobio
  • Nimi Ayurverda
  • Nonique
  • Pepelou
  • Perfect Potion
  • Pura Vita
  • Pure Elements
  • Safea Naturkosmetik
  • Santa Verde
  • Sante Naturkosmetik
  • Schupp
  • Sea Line
  • Seguin
  • Senses by nature
  • Sensisana
  • Signora Collera
  • Soultree
  • Speick Naturkosmetik
  • Spiru Skin Naturkosmetik
  • Stuuwa Made In Germany
  • Subcutane
  • Swiss Natürlich
  • Taoasis
  • Tautropfe
  • Terra Naturi Naturkosmetik
  • Tinti Kinder-Pflege-Bade-Spass
  • Tomvital
  • Töpfer Allgäu
  • Venobis
  • Verima
  • Vitadent Kontrollierte Naturkosmetik
  • Whamisa
  • Yalia
  • Yokumi
  • Yverum
  • Zuii '>Die hier aufgeführten Unternehmen führen zertifizierte Produkte mit dem BDIH-Prüfzeichen "Kontrollierte Natur-Kosmetik":
  • BDIH Standard

    Das Ziel des BDIH Standards ist die sachlich korrekte und nachvollziehbare Definition des Begriffs "Naturkosmetik". Dies dient vor allem dem Verbraucher, der mithilfe von mehr Transparenz der kontrollierten Naturkosmetik sein Vertrauen schenken soll. Außerdem soll er einen fairen Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetika ermöglichen. Dabei werden Anforderungen beschrieben, die sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffen sowie auf deren Verarbeitung beziehen. Gleichzeitig werden die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt.

    Kriterien
    1. Pflanzliche Rohstoffe: "Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder gewonnen wurden, die in Anlage 1 aufgelistet sind. Verbindlich sind diesbezüglich die in Anlage 1 enthaltenen Definitionen und Einschränkungen."
    2. Tierische Rohstoffe und Tierschutz: "Tierische Rohstoffe :Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet. Tierversuche und Endprodukte: Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.Tierversuche und Rohstoffe: Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich verbunden sind."
    3. Mineralische Rohstoffe: "Der Einsatz anorganischer und mineralischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Magnesiumsulfat, Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. (Ausnahmen siehe Punkt 5)."
    4. Erlaubte Herstellungsprozesse: "Für die Herstellung von Naturkosmetika sind neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen.Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse, Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels Hydrolyse, Hydrierung, Oxidation, Reduktion, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und Kondensationen gewonnen werden. Anlage 2 enthält eine erweiterbare Liste mit zulässigen Stoffen (Positivliste). In dieser Liste aufgeführte Einschränkungen sind zu beachten."
    5. Nicht erlaubte Stoffe: "Stoffe aus den folgenden Stoffgruppen dürfen nicht verwendet werden:organisch-synthetische Farbstoffe, synthetische Duftstoffe, ethoxilierte Rohstoffe, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte."
    6. Konservierung: "Zum Zwecke des Verbraucherschutzes können erforderlichenfalls die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden:Benzoesäure und ihre Salze, Salicylsäure und ihre Salze, Sorbinsäure und ihre Salze, Benzylalkohol, Dehydroacetsäure und ihre Salze. Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich."
    7. Riechstoffe: "Zugelassen sind natürliche Riechstoffe, die der ISO Norm 9235 entsprechen. Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe verwendet werden.
    8. Radioaktive Bestrahlung: Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig."

    CSE Standard

    Das CSE Zeichen steht für Certified sustainable economics und symbolisiert den Nachhaltigkeitsstandard für ökologisch orientierte Unternehmen der non-food Branche. Es ist somit das erste Nachhaltigkeitssiegel zertifizierter Unternehmensführung, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und bezieht sich im Gegensatz zu Produktzertifizierungen auf das gesamte Unternehmen. Mithilfe des Zeichens werden verantwortliche unternehmerische Entscheidungen, die im Einklang mit allen Unternehmensumfeldern getroffen werden, aufgrund eines Beschlusses des Bundestages ausgezeichnet. Dabei werden die drei Säulen der NachhaltigkeitÖkologie, Soziales und Ökonomie – gleichberechtigt betrachtet und ebenfalls auch fortlaufend verbessert. Auf diese Weise wird Nachhaltigkeit bei Unternehmen nicht nur als ein Marketing-Instrument betrachtet,sondern als Qualitätsmerkmal für nachhaltiges Wirtschaften. Der CSE Standard wurde zunächst in einem Pilot-Projekt basierend auf Erfahrungen mit Firmenstandards entwickelt. Auf diesem Wege konnte ein prozessorientiertes Bewertungsverfahren entwickelt werden, das sowohl der inhaltlichen Komplexität, als auch der Verbindlichkeit und Transparenz gerecht wird. In diesem Rahmen dienen die Kriterien des CSE Standards als Leitlinie auf dem langen Weg zum unternehmensindividuellen Ziel.

    Hier werden die Pilotunternehmen aus der Naturkosmetikbranche aufgelistet, die bei der Entwicklung des CSE Standards mitgewirkt haben:

    NCS Standard

    Der NCS Natural Cosmetics Standard bezieht sich auf die Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte für Menschen und Tiere und bietet somit einen guten Einstieg in die CSE Certified Sustainable Economics Zertifizierung. Vorrangig dient der NCS als Lösung für Unternehmen, die sich nicht in Aktivitäten von Verbänden wiederfinden und eine Produktzertifizierung suchen, bei der Verbandsarbeit und Standard getrennt sind. Dadurch entstehen den Unternehmen keine Extra-Kosten für Verbandsmitgliedschaft und Logo-nutzung. Das Ziel des NCS ist die Regulierung der Qualitäten der Inhaltsstoffe von Naturkosmetika. Damit greift der NCS den ursprünglichen Ansatz der Zertifizierung von Naturkosmetik auf. Bei der Zertifizierung gibt es jedoch keine Vorgabe über die prozentuale Zusammensetzung der Inhaltsstoffe in einem Produkt. Als Alternative können die Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischen Anbau (kbA) mit Sternchen gekennzeichnet werden. Dies schafft bei dem Verbraucher ebenfalls Transparenz, da er nun weiß,welche Produkte bio Inhaltsstoffe enthalten.

    Kontrollverfahren
    Bei den vom NCS zugelassenen Zertifizierungs- und Kontrollstellen wird gemäß ISO 17065 gearbeitet. Diese verfügen zudem über langjährige Erfahrungen in der Zertifizierung von Naturkosmetik sowie ethisch orientierten Standards der Branche.Nach Anmeldung der zu zertifizierenden Produkte bei der Zertifizierungsstelle und einer Dokumentenprüfung der Inhaltsstoffe wird ein Bewertungsbericht erstellt, der die Grundlage für die Zertifizierungsentscheidung ist. Das ausgestellte Zertifikat berechtigt zur Nutzung des NCS-Zeichens. Die Zertifizierungsstelle oder die Kontrollstelle überprüft in jährlichen Vorort-Audits das Einhalten der NCS-Kriterien für die angemeldeten Produkte.

    Erlaubte Rohstoffe
    Um mit dem NCS zertifiziert zu werden, sollten die Produkte chemisch unveränderte Stoffe pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs enthalten. Diese Naturstoffe stammen vorzugsweise aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA).Die erlaubten modifizierten Rohstoffe sind in einer Positivliste geregelt. Alle Rohstoffe stammen aus natürlichen Ausgangsmaterialien und sind nur nach definierten Herstellverfahren chemisch verändert. Darüber hinaus dürfen nur bestimmte naturidentische Konservierungsmittel, Pigmente oder Mineralien in NCS-Produkten eingesetzt werden. Der Einsatz von Extraktionsmitteln, Hilfsstoffen, Poly- glyceriden, Duftstoffen und Aerosolen ist im Standard geregelt.

    Nicht erlaubte Rohstoffe
    • organisch-synthetische Farbstoffe
    • synthetische Duftstoffe
    • ethoxilierte Rohstoffe
    • Silikone
    • Paraffine und andere Erdölprodukte
    • radioaktive Bestrahlung von Rohstoffen und Endprodukten ist nicht erlaubt (Ausnahmen bilden Mineralien, bei denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist)

    Dokumente

    CSE-Flyer, (PDF)
    NCS-Flyer, (PDF)
    NCS Positivliste 2.0 (26-01-2013)

    Interne Links

    Externe Links

    Naturkosmetikhersteller
    www.ehpm.org
    www.bll.de
    www.cosmos-standard.org
    www.bdih.de
    www.ionc.info
    cse.de
    ncs-standard.de

    Schlagworte

    Konsum, Kosmetik, Lebensstil, Standards, Zertifikat

    Letzte Aktualisierung

    03.11.2015 09:59

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