Aachener Stiftung Kathy Beys

OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact weltweit als eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die
34 Mitgliedstaaten
der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie acht weitere Staaten haben die Leitsätze unterzeichnet. Sie verpflichten sich, alle auf ihrem Gebiet tätige Unternehmen zur Einhaltung der Leitsätze in ihren Wertschöpfungsketten anzuhalten. Die Leitsätze setzen einen Standard für Unternehmen, sind aber nicht rechtsverbindlich.

Die OECD hat ihre Leitsätze für multinationale Unternehmen 2011 deutlich erweitert und anlässlich ihres 50. Jahrestages im Mai 2011 in Paris vorgestellt. Deren Reichweite wurde erhöht: Erstens hat sich nun jeder Sektor nach dem Verhaltenskodex zu richten, auch die Finanzbranche, die sich oft nicht angesprochen fühlte. Zweitens sollen Unternehmen sie künftig nicht mehr nur bei eigenen Aktivitäten und Auslandsinvestitionen beachten, sondern dafür sorgen, dass ihre gesamten Geschäftsbeziehungen keine negativen Auswirkungen im Sinne der Leitsätze verursachen – sie müssen also auch die Zulieferer ihrer Wertschöpfungskette zur Einhaltung der Standards drängen.

Inhaltlich sind die Vorgaben ebenfalls stark erweitert und verdeutlichen die unternehmerischen Verantwortlichkeiten besser als vorher. So enthalten sie ein eigenes Menschenrechtskapitel mit Kriterien und Erläuterungen zwecks Umsetzung. Erstmals sind Unternehmen auch aufgefordert, Löhne zu zahlen, die mindestens die Grundbedürfnisse der Beschäftigen und ihrer Familien decken. Überdies sollen sie die Umweltauswirklungen ihrer Aktivitäten bewerten, möglichst vermeiden und unvermeidbare Effekte ausgleichen. Wo ernsthafte Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken bestehen, sollen sie „nicht den Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Sicherheit als Vorwand nutzen, um kosten-effektive Maßnahmen zu Verhinderung oder Minimierung solcher Schäden zu verschieben“, heißt es wörtlich. Hinsichtlich des Klimawandels schreiben die Leitsätze nun vor, die Emissionen zu senken und Kunden korrekt darüber zu informieren.

Verstöße gegen die Leitsätze können an die Nationalen Kontaktstellen (NKS) gemeldet werden, die in alle Vertragsstaaten bestehen. Sie werden per Schlichtungsverfahren mit dem jeweiligen Unternehmen oder institutionellen Investor erörtert. Hierfür gelten nun höhere Transparenzanforderungen, aber der Interpretationsspielraum der Leitsätze ist immer noch hoch. Stellt die Kontaktstelle einen Verstoß fest, veröffentlicht sie das, jedoch gibt es auch künftig keine Sanktionen, und eine Kontrolle von Fortschritten ist nur rudimentär geregelt. „Die OECD-Länder haben die Chance verpasst, mit klaren Verfahrensregeln sicherzustellen, dass die Leitsätze künftig wirksamer werden“, bemängeln Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Germanwatch und das NGO-Netzwerk OECD Watch. Inhalt und Rahmen hätten sich verbessert, aber es blieben große Verfahrensmängel. Sie fordern, Unternehmen bei Verstößen zeitweilig von neuen Exportgarantien oder öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Meist drückten sich Kontaktstellen darum, einen Verstoß festzustellen, kritisieren NGOs und Gewerkschaften. So drohe bei Verstößen nicht mal ein Imageschaden. Denn die Kontaktstellen sind nicht verpflichtet, klar öffentlich Position zu beziehen. Wenn Unternehmen oder institutionelle Investoren sich weigern, an einer Schlichtung teilzunehmen, oder man sich im Verfahren nicht einigt, folgen nur vage Erklärungen. Es bleibt unklar, ob ein Verstoß besteht. Es gibt aber auch Fälle, bei denen Kontaktstellen klare Verstöße feststellen.

Die Ergebnisse müssen gleichwohl nicht an Regierungsstellen weiter geleitet werden, was für die (Einschränkung der) ein öffentliche(n) Auftragsvergabe relevant sein könnte. Durch diese Situation entgehen auch Analysten und Investoren wichtige Informationen. Rating-Agenturen bemängeln dies, und laut Analysten wird der Orientierungsmaßstab kaum an Bedeutung gewinnen. Zudem bleiben die Anforderungen zur Berichterstattung über öko-soziale Aspekte des Wirtschaftens mager. Sie entsprechen Experten zufolge weder dem Standard bestehender Instrument wie den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) noch der Praxis vieler Unternehmen.

Dokumente
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, 2011

Interne Links zu internationalen Übereinkommen
Externe Links

Schlagworte

Finanzen, Global Reporting Initiative (GRI), Good Governance, Nachhaltiges Wirtschaften, OECD, Unternehmenspolitik

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 10:39

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