Aachener Stiftung Kathy Beys

Schlüsselkriterien für Nachhaltigkeit (KPI)

Großanleger benötigen aussagekräftige Leistungsindikatoren zu Nachhaltigkeit, die kompatibel zu finanziellen Bewertungsansätzen sind. Darum hat die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse & Asset Management (DVFA) Schlüsselindikatoren für extra-finanzielle Leistungen (englisch „Key Performance Indicators“ – KPIs for ESG)entwickeln lassen. Sie sollen für Geschäfts-, Lage- und Nachhaltigkeitsberichte dienen und ein Schritt in Richtung zu einer Integration solcher Leistungsindikatoren in die Finanzanalyse sein.

Nachhaltige Schlüsselindikatoren (Sustainable Development-Key Performance Indicators, SD-KPI, siehe Link) hat auch der Münsteraner Wirtschaftswissenschaftler Axel Hesse sondiert - er entwickelte zwischen 2004 bis 2010 ein Berichtskonzept auf Basis nachhaltiger Schlüsselkriterien. Für 68 Branchen gibt es je drei Kriterien als Mindestberichtsanforderung für ihre öko-sozialen Kernherausforderungen. Zwar ist noch unklar, ob sich ein bestimmtes KPI-Modell durchsetzen wird. Doch es zeigt sich, dass der Trend zu mehr Nachhaltigkeit in Lage- und Geschäftsberichten und damit zu mehr Transparenz für Investoren unaufhaltsam ist.

Die DVFA veröffentlichte am 11. März 2008 erstmals ihre Leistungsindikatoren für Nachhaltigkeit (KPI) sowie die Erwartungen der Analysten und Investoren an Berichterstattung und Nachhaltigkeitsmanagement. Die Indikatoren wurden nach praktischer Anwendung in den Unternehmen aktualisiert, eine neue Version wurde im September 2010 veröffentlicht. Ergänzend dazu wurden Branchenstandards erarbeitet. „Unternehmen müssen ihr Nachhaltigkeits-Reporting systematisieren und für zuverlässige Daten sorgen. Das Reporting muss die wesentlichen KPI enthalten sowie nachvollziehbar, vollständig, kontinuierlich und aktuell sein“, so DVFA-Geschäftsführer Ralf Frank. Die DVFA hatte die Kriterien ab 2007 von einer 30-köpfigen Expertengruppe aus Wirtschaft, Finanzwelt, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen erarbeiten und dann von 220 internationalen Finanzinstituten beurteilen lassen. Von ursprünglich 250 blieben rund 25 allgemein anerkannte Schlüsselkriterien übrig, inzwischen ergänzt durch branchenspezifische Kriterien.

Die Indikatoren wurden 2010 von der europäischen Vereinigung der Investmentprofis EFFAS bestätigt und übernommen. Überdies sind sie heute integraler Bestandteil des „Global Business Reporting Framework“ des World Business Reporting Network, einem Netzwerk, das 2007 unter anderem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Universitäten und öffentlichen Trägern wie dem japanischen Wirtschaftsministerium gegründet wurde. Außerdem floss ein Teil der Kriterien in den Ende 2011 verabschiedeten Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein.

Zahlreiche Unternehmen orientieren sich bereits an den DVFA-Kriterien, selbst wenn sie noch nicht für alle Indikatoren die erforderlichen Daten erheben oder veröffentlichen. Das ergab ein Umfrage des „Handelsblatt Business Briefing Nachhaltige Investments“ im Juli 2010. Die DVFA-KPI zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG) sind messbar und sollen die Firmen vergleichbar machen. Sie betreffen zum Beispiel Umweltverträglichkeit, Nutzung erneuerbarerer Energiequellen, Gesundheit und Sicherheit von Produkten, Fehlquoten bei Mitarbeitern, Belegschaftsänderungen infolge von Umstrukturierungen oder Korruption. Die meisten KPI bilden Risiken ab, denn für Investoren spielen diese eine extrem wichtige Rolle, wie sich beispielsweise bei der Autoindustrie zeigt. Aber es gibt auch Kriterien für Zukunftsfähigkeit wie Kundenzufriedenheit oder Umsatzanteil neuer Produkte.

Indem konventionelle Investoren derartige KPI akzeptieren, halten zumindest zentrale Nachhaltigkeitskriterien Einzug in die konventionelle Aktienanalyse und Firmenbewertung und geben Unternehmen Anhaltpunkte. Denn Unternehmen wissen oft nicht, was sie berichten sollen. Und Finanzanalysten haben ökologische und soziale Aspekte meist nicht im Radar, weil sie zu wenig über deren finanzielle Bedeutung wissen. Ihre Missachtung stellt aber oft einen Bruch der rechtlichen Pflichten institutioneller Investoren dar, wie eine Studie der internationalen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer für die Finanzinitiative des Umweltprogramms der (UNEP FI) 2005 ergab.

Interne Links zum Thema Berichterstattung
Externe Links
Mindestberichtsanforderungen für bedeutende Nachhaltigkeitsinformationen
Best Practice-Beispiele
Handelsblatt-Artikel „Falschen Versprechen auf der Spur“
Handelsblatt-Artikel „Anleger erhalten mehr Fakten“
Handelsblatt-Artikel: „Autokonzerne geraten unter Öko-Druck“
Handelsblatt-Artikel „Tue Gutes und mache Gewinne. Investoren müssen ESG-Aspekte beachten“
Ranking „Der Beste Geschäftsbericht“, Manager Magazin

Schlagworte

Berichte, Indikator, Kriterien, Nachhaltigkeitsberichtserstattung, Schlüsselkriterium

Letzte Aktualisierung

10.08.2015 12:46

Diesen Artikel: