Aachener Stiftung Kathy Beys

Baden-Württemberg: Akademie Technikfolgenabschätzung, 2000 - Biologische Vielfalt (Archiv)

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  • „Die bisherige Politik, besonders wertvolle Ökosysteme unter Naturschutz zu stellen, muss fortgesetzt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Randgebiete ebenfalls in das Schutzkonzept einbezogen werden müssen. Hier gilt es, Zerschneidungen weitgehend zu vermeiden, um keine Insellagen zu erzeugen. Außerdem sollte versucht werden, Korridore zwischen geschützten Gebieten zu schaffen (Biotopvernetzung).
  • Die derzeit noch vorhandenen größeren unzerschnittenen Räume sollten erhalten bleiben, d.h. sie sollten von überörtlichen Verkehrswegen freigehalten werden. Der Bau und Ausbau von land- und forstwirtschaftlichen Wegen sollte minimiert werden.
  • Bei dem Bau - oder Ausbau - neuer Straßen und Wege muss nicht nur auf den vorgeschriebenen Ausgleich geachtet werden, sondern auch die Möglichkeit ernsthaft geprüft werden, Wege zurückzubauen oder nicht mehr genutzte Siedlungsflächen zu renaturieren.
  • Es sollten wissenschaftliche Förderprogramme aufgelegt werden, um die Grenzen der Tragbarkeit von strukturellen Landschaftsveränderungen im Zeitablauf zu ermitteln, die dann künftig z.B. durch entsprechende Ziel-, Richt- oder Grenzwerte in der Planung berücksichtigt werden könnten (Vgl. SRU 1994, S.128 Tz 253).
  • Bei der Frage der Bodennutzung sollte die Qualität des Bodens mit beachtet werden. Da hochwertige Böden häufig in Stadtnähe gelegen sind, werden sie oft als erste in die Bebauung übernommen. Hier gilt es, das Ziel einer Nachhaltigen Entwicklung, nämlich natürliche Potenziale zu erhalten, nicht aus den Augen zu verlieren.
  • Bei der Ausweisung von Siedlungsflächen ist darauf zu achten, dass bestehende überbaute Altflächen vorrangig betrachtet werden, ehe neue Siedlungsräume erschlossen werden ("Flächenrecycling"). Bei der inzwischen breit erfolgten Nachverdichtung von Siedlungen sollte darauf geachtet werden, dass eine lockere Bebauung mit den richtigen Materialien oft umweltverträglicher (im Sinne der Vermeidung von Versiegelungseffekten) ist als eine zu dichte Aneinanderreihung von Gebäuden und Verkehrsflächen, vor allem im ländlichen Raum.
  • Die Einrichtung eines europaweiten Biotopnetzes für schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten ist ein wichtiger Schritt zum Artenschutz. Daher sollte die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1991 in Baden-Württemberg möglichst zügig und umfassend umgesetzt werden.
  • Programme zur Renaturierung und zur Biotop-Pflege dürfen nicht zu kleinräumig angelegt sein, um den „Zoo-Effekt“zu vermeiden. Häufig kommen auch nur charismatische Tiere (wie große Vögel und Säugetiere) in den Genuss solcher Programme, weil sie publikumswirksam sind. Zweifellos ist es legitim, die Vorliebe für bestimmte Tiere und Pflanzen als Mittel der Umweltbildung und des Umwelttbewusstseins zu nutzen. Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass die ökologische Qualität einer Landschaft von der Funktionsfähigkeit des gesamten Ökosystems einschließlich aller Tiere und Pflanzen abhängt. Deshalb ist dem großflächigen Schutz von Ökosystemen, auch wenn diese wirtschaftlich extensiv genutzt werden, Vorrang zu geben.“
Quelle: Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg: Nachhaltige Entwicklung in Baden-Württemberg - Statusbericht 2000

Letzte Aktualisierung

25.04.2013 12:28

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