Aachener Stiftung Kathy Beys

StEP: Solving the EWaste Problem Initiative

Ausrangierte elektrische und elektronische Geräte stellen weltweit ein zunehmendes Umweltproblem dar.

"Ende 2004 entschlossen sich unter Federführung der Universität der Vereinten Nationen (UNU), Hewlett Packards und des Promotionteam Wetzlar zur Initiierung der "Solving the E-Waste Problem (StEP) Initiative". Ihr haben sich seitdem weit über 30 Akteure aus aller Welt angeschlossen. Zu ihnen gehören u.a. die Unternehmen Dell, Apple, Microsoft, Umicore, AER Worldwide, Flection, die Regierungen von Japan, den USA, der Schweiz und Thailands, Forschungseinrichtungen wie die chinesische Akademie der Wissenschaft, die Universität von Melbourne, das Massachussetts Institute of Technology, die TU Delft, die TU Wien, internationale Organsiationen wie UNEP, UNCTAD, GIZ etc.

In einer von mehreren UN-Organisationen offerierten neutralen Arena werden Wege zu einer nachhaltigen Lösung der Elektronikschrottproblematik diskutiert und entsprechende Pilotprojekte initiiert. Schwerpunkte liegen in den fünf Bereichen "Policy & Legislation", "ReDesign", "ReUse", "ReCycling" und "Capacity Building". Dabei gelangen auch bisherige Verfahren auf den Prüfstand.

Mittelfristiges Ziel von StEP ist ein globaler akzeptierter Standard für die Aufbereitung und Vermeidung von Elektronikschrottabfällen, auch um aus unzuschreichende Hinterhofpraktiken resultierende Gefährdungen für Mensch und Umwelt eindzudämmen", so Ruediger Kuehr, Head of the European Focal Point of United Nations University's Zero Emissions Forum.

Um diesen sog. WEEE (Waste of electical and electronical equipment) vermehrt einer Verwertung zuzuführen und zukünftig den Einsatz umweltgefährlicher Stoffe zu minimieren, hat etwa die EU bereits Anfang 2003 die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) und die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) erlassen. Danach ist etwa für IT- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik
  • die Verwertungsquote auf mindestens 75 % des durchschnittlichen Gewichts je Gerät und
  • die Wiederverwendungs- und Recyclingquote für Bauteile, Werkstoffe und Stoffe auf mindestens 65 % des durchschnittlichen Gewichts je Gerät anzuheben.
Die WEEE- und RoHS-Richtlinien wurden in Deutschland mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft seit dem 24.3.2005) in nationales Recht umgesetzt. Danach können Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen, wobei die Verwertungsvorgaben der EU-Richtlinie (s.o.) zu erfüllen sind.

Das WEEE-Problem ist nicht auf Europa oder die EU beschränkt, sondern stellt ein Problem für alle Industrienationen dar.

Dokumente
StEP Annual Reports
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Interne Links
Externe Links
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Deutsche Umwelthilfe: green-electronics
Webseite der StEP-Inititative
Webseite der IT and Environment Initiative der UNU

Schlagworte

Abfall, Materialströme, Recycling, Wiederverwertung, Zero Emissions

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 09:51

Diesen Artikel: