Aachener Stiftung Kathy Beys

UN Global Compact

Einleitung
Der Global Compact der Vereinten Nationen (UN) ist ein freiwilliges Übereinkommen zwischen den UN sowie Tausenden von Unternehmen sowie verschiedenen Nichtregierungsorganisationen. In dem Pakt verpflichten sich die Mitglieder zu zehn Prinzipien, darunter zur Einhaltung der Menschenrechte und bestimmter Arbeitsnormen, zum Umweltschutz und zur Korruptionsbekämpfung. Dem Netzwerk gehören mehr als 10.000 Akteure an, darunter 7.000 meist multinational agierende Unternehmen aus rund 145 Staaten. Ziel sind 20.000 Mitstreiter bis 2020.

Lange wurde die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact nicht kontrolliert und es gab keine verbindliche Berichterstattungspflicht. Darum wurde das Bündnis vielfach zum Greenwashing missbraucht und seinem Anspruch, ein vertrauenswürdiges Forum zu sein, nicht gerecht. Da es beträchtlich an Glaubwürdigkeit verlor, führte es eine verbindliche Pflicht ein, regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien zu berichten. Anfang 2011 hat der UN Global Compact mehr als 2000 Unternehmen ausgeschlossen, weil sie wiederholt nicht über ihre Aktivitäten zur Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien berichteten oder keine Fortschritte nachweisen konnten.

Zu den Ausgeschlossenen gehörten auch große, namhafte Unternehmen: Liste der 2011 ausgeschlossenen Unternehmen

Die Entscheidung hat die Glaubwürdigkeit des Paktes gestärkt. Im Februar 2011 wurde nach mehrmonatiger Testphase ein Rahmenwerk zur Unterscheidung lanciert. Es gibt Unternehmen Anreize, die Prinzipien stärker zu integrieren, und soll Anspruchsgruppen helfen, die Leistungen und Fortschritte kritisch zu verfolgen. Danach gibt es zahlreiche Unterscheidungsmerkmale, die Unternehmen bei der Veröffentlichung ihrer Aktivitäten und Leistungen zur Verwirklichung der UN-Ziele berücksichtigen müssen. Sie werden als „GC aktiv“ eingestuft oder können sich selbst als fortschrittlich „GC advanced“ deklarieren.

Außerdem ist der UN Global Compact 2012 eine Partnerschaft mit der Global Reporting Inititative (GRI) eingegangen, die seit Mai 2013 vertieft wird. Die GRI setzt international anerkannte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, an denen sie die Mitglieder des Global Compact orientieren sollen.


Die Zehn Prinzipien

Thema: Menschenrechte:
1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten und
2. Prinzip 02: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Thema: Arbeitsnormen
3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
4. Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen.
5. Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen.

Thema: Umweltschutz
6. Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen.
7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Thema: Korruptionsbekämpfung
10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.


Interne Links zu internationalen Übereinkommen
Externe Links
Homepage zu UN Global Compact
Liste der ausgeschlossenen Unternehmen
Rahmenwerk Prinzipien

Schlagworte

Global Compact, Nachhaltiges Wirtschaften, UN Global Compact

Letzte Aktualisierung

18.11.2015 10:42

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