Aachener Stiftung Kathy Beys

Bundesregierung und nachhaltige Entwicklung

Die Bundesregierung setzt sich aus der Bundeskanzlerin und den Bundesministerien zusammen. Sie sind durch die Agenda 21 aufgefordert, Nachhaltigkeit in Form von Strategien, Umweltplänen und Umweltaktionsplänen, die weitere Entwicklung nachhaltig zu gestalten.

Für Deutschland heißt dies, dass die Bundesregierung mit ihren einzelnen Bundesministerien vorrangig für die Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland zuständig sind.

Mit Blick auf die einzelnen Kapitel der Agenda 21 erscheinen insbesondere die Aktivitäten der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung (BMZ), für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), für Gesundheit und soziale Sicherung(BMG), für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) , sowie für Bildung und Forschung (BMBF) und des Auswärtigen Amtes (AA) auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung von Interesse.

Historische Entwicklung

Nach dem Beschluss der UN-Sondervollversammlung vom Juni 1997 in New York sollen alle Unterzeichnerstaaten ihre Nachhaltigkeitsstrategie bis spätestens 2002 fertigstellen. Die Bundesregierung hatte bereits im Jahr 1971 (also noch vor der Stockholm-Konferenz) ein Umweltprogramm vorgelegt, welches z.B. schon damals eine Senkung der Schadstofffreisetzung aus dem Verkehr (Kfz) bis 1980 um 90 % oder die Wiedereingliederung von Abfällen in den Rohstoffkreislauf als vordringliches Ziel der Abfallbeseitigung vorsah.

Das Thema Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung wurde aber erst nach der Rio-Konferenz Bestandteil deutscher Regierungsarbeit. So wurde z.B. 1994, zwei Jahre nach Rio, das Prinzip der Nachhaltigkeit indirekt als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert:

Grundgesetz, Artikel 20 a:"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Zur regelmäßig wiederkehrenden Begutachtung der Umweltsituation und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen hat die Bundesregierung verschiedene Experten-Gremien ins Leben gerufen, so 1990 den Sachverständigenrat für Umweltfragen, 1992 den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen und den Rat für Nachhaltige Entwicklung.

Nachhaltigkeit in der Regierungsarbeit

1998-2002
Ein im April 1998 von der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (CDU) vorgelegter „Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms“ ist, wohl auch wegen des Regierungswechsels im September 1998, von der Bundesregierung nicht mehr beschlossen worden. Seit dem Jahr 1998 wird die Bundesregierung zudem durch einen ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) unterstützt. Die im September 1998 gewählte Bundesregierung aus SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN schrieb das Leitbild der Nachhaltigkeit an vielen und zentralen Stellen in der Koalitionsvereinbarung fest. So hieß es in der Koalitionsvereinbarung u.a.:

„Wir orientieren uns am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Agenda 21 ist dafür unsere wichtigste Grundlage. Unser Ziel ist eine nachhaltige, das heißt wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung. Die Entwicklung und Einführung neuer produktionsintegrierter und damit an den Ursachen der Umweltzerstörung ansetzender Technologien und Verfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen wird zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.“

Am 26.6.2000 hat das Bundeskabinett (basierend auf einem diesbezüglichen fraktionsübergreifenden Beschluss des Bundestages beschlossen, einen Rat für Nachhaltigkeit einzuberufen und einen diesbezüglichen Staatssekretärsausschuss ("Green Cabinet") einzurichten. Der Rat soll die Bundesregierung in allen für eine nachhaltige Entwicklung relevanten Fragen beraten. Die Bundesregierung will in diesen Rat herausragende Persönlichkeiten berufen, die Erfahrungen, Anliegen und Anregungen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche in die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie einbringen können. In den zwei zentralen Politikbereichen "Klimaschutz und Energie" und "umweltschonende Mobilität" werden konkrete Projekte für eine nachhaltige Entwicklung in Angriff genommen. Desweiteren lässt sich die Bundesregierung in ethischen Fragen neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft durch den Nationalen Ethikrat (NER) beraten.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 17. Dezember 2001 den Entwurf einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Er wurde am 19. Dezember 2001 von der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit 21 Zielen und Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung zeigt der Entwurf die Perspektiven für ein zukunftsfähiges Deutschland im 21. Jahrhundert auf. Am 17. April 2002 hat das Bundeskabinett dieNationale Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung in ihrer endgültigen Fassung als deutschen Beitrag zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im August/September 2002 in Johannesburg beschlossen.

2002-2006
Im Koalitionsvertrag, 2002 - 2006 von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2002 heißt es in der Präambel: "... Nachhaltigkeit. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist die Voraussetzung zur dauerhaften Sicherung von Gerechtigkeit und Wachstum. Ökonomie und Ökologie gehören für uns zusammen. Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik sichert die Handlungsfähigkeit des Staates heute und morgen. Wir werden in den kommenden Jahren maßgeblich über die Chancen entscheiden können, die wir unseren Kindern und Enkeln mit auf den Weg geben. Das erfordert klare Schwerpunkte in unserer Politik. Sie ist daher ausgerichtet am Ziel der Generationengerechtigkeit."

2005-2009
In Folge von vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages im September 2005 wird Deutschland ab dem 22.11.2005 bis zum Jahr 2009 von einer Koalition aus CDU, CSU und SPD - einer so genannten Großen Koalition - regiert. Diese verpflichtete sich in ihrem Koalitionsvertrag 2005-2009, mit dem Titel Gemeinsam für Deutschland - mit Mut und Menschlichkeit weiterhin dem Leitbild der Nachhaltigkeit. In der Präambel heißt es: "Nachhaltigkeit praktizieren - Umwelt schützen" CDU, CSU und SPD wollen eine nachhaltige Entwicklung. Eine intakte Natur, reine Luft und saubere Gewässer sind Voraussetzungen für hohe Lebensqualität. ... Eine ambitionierte Umweltpolitik gehört für uns zu einer modernen Gesellschaft und leistet einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Sie kann zum Motor werden für die Entwicklung und die weltweite Vermarktung von Zukunftstechnologien, die Erhöhung der Energie- und Ressourcenproduktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft, die Schaffung neuer, qualifizierter und sicherer Arbeitsplätze."

2009-2013
In dem Koalitionsvertrag 2009-2013 heißt es über die Ausrichtung der Regierungsarbeit: "Wir stellen den Mut zur Zukunft der Verzagtheit entgegen. Wir wollen unserem Land eine neue Richtung geben. (...) Wir wollen nachhaltiges Wachstum, um Wohlstand und soziale Gerechtigkeit zu sichern. Deutschland wird seine Spitzenstellung in der Welt mit starker klassischer Industrie und hochqualifiziertem Handwerk nur halten können, wenn wir globale Maßstäbe im Bereich der Innovation und Forschung setzen. (...)"

2013-2018
Informationen zum Koalitionsvertrag 2013-2018 finden Sie auf diesen Seiten des Lexikons.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung

Fest verankert ist seit dem Jahr 2001 auch die Arbeit des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Eine nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Ziel der Bundesregierung. Dies wurde am 17.April 2002 in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie "Perspektiven für Deutschland" festgehalten. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung gab hierzu wichtige Empfehlungen und Anregungen. In regelmäßigen Abständen werden von der Bundesregierung Berichte zur nachhaltigen Entwicklung der Öffentlichkeit und dem Parlament zugängig gemacht. Der sogenannte "Fortschrittsbericht" wird jede 4 Jahre veröffentlicht und beinhaltet zum einen eine Berichterstattung und dient zum anderen der Nachverfolgung zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Ergänzt wird der Bericht durch einen alle 2 Jahre erscheinenden Indikatorenbericht (2006, 2008, 2010, 2012) vom Statistischen Bundesamt. Der erste Fortschrittsbericht ist im Herbst 2004 erschienen.

Interne Links
Externe Links
Nachhaltigkeit als Thema auf den Internetseiten der Bundesregierung

Schlagworte

Bundesregierung, Millenniumsziele

Letzte Aktualisierung

11.02.2015 11:42

Diesen Artikel: