Aachener Stiftung Kathy Beys

WBGU: Sondergutachten, 2002

Die globalen Gemeinschaftsgüter wie der internationale Luftraum und die Hohe See werden zunehmend übernutzt, weil die Nutzer nicht die vollen Kosten ihres Handelns tragen müssen. Die CO2-Emissionen des internationalen Flugverkehrs und des Schiffsverkehrs fallen nicht unter die quantitativen Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls.

Mit der Erhebung von Nutzungsentgelten können diese Regelungslücken geschlossen und ökologische Lenkungswirkungen zur Verringerung der Umweltschäden erzeugt werden. Zusätzlich werden Mittel gewonnen, die zweckgebunden zum Schutz und Erhalt globaler Gemeinschaftsgüter eingesetzt werden sollen.

Der WBGU gibt in seinem Sondergutachten "Entgelte für die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter" Empfehlungen zu einer politisch tragfähigen Umsetzung des Konzepts der globalen Nutzungsentgelte für drei Anwendungsbereiche:
  • Entgelte für die Nutzung des Luftraums durch den Flugverkehr: "... Der WBGU empfiehlt daher, sich auf internationaler Ebene für die schrittweise Einführung eines weltweiten Nutzungsentgelts auf Flugzeugemissionen einzusetzen. Die Höhe des Entgelts sollte auf Basis des Flugzeugtyps, der Flugroute, der Entfernung und des Ladegewichts bestimmt werden. Die gewonnenen Finanzmittel sollten nach Ansicht des WBGU in den Klimaschutz fließen, insbesondere in die Steigerung der Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Darüber hinaus könnten Maßnahmen zur Anpassung an den globalen Klimawandel und zur Bewältigung seiner Folgen finanziert werden. ..."
  • Entgelte für die Nutzung der Meere durch den Schiffsverkehr: "... Zwar ist die Seeschifffahrt auf Langstrecken die umweltfreundlichste Transportform, dennoch trägt sie erheblich zur Verschmutzung der Meere, der Luft sowie zum globalen Klimawandel bei. So werden beispielsweise die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Schiffsverkehr nicht durch das Kioto-Protokoll erfasst. Diese Regelungslücke sollte durch die Erhebung eines jährlich zu entrichtenden Entgelts für die Seeschifffahrt geschlossen werden, das die Umweltbelastungen durch Schiffe berücksichtigt. Bezogen auf ein Basisentgelt können Rabatte gewährt werden, deren Höhe unter anderem von einer umweltfreundlichen Reedereipolitik, der Technik der Schiffe und dem Betriebsmanagement abhängt. Das Basisentgelt wäre anhand der Tragfähigkeit der Schiffe, der Leistungskraft der Motoren sowie eines Gebührenfaktors zu bestimmen. Die gewonnenen Finanzmittel sollten für den Meeresschutz verwendet werden, insbesondere für das integrierte Küstenmanagement in Entwicklungs- und Transformationsländern. ..."
  • Entgelte für Nutzungsverzichtserklärungen zum Schutz global wertvoller Umweltressourcen: "Naturschätze wie Wälder, Gewässer oder Böden werden oft nicht ausreichend geschützt, weil viele Menschen in Entwicklungsländern aus existentiellen Gründen zu umweltschädigendem Verhalten gezwungen sind. Viele dieser Naturschätze sind von globalem Wert. Ausgleichszahlungen an die Staaten, die sich verpflichten, auf eine schädigende Nutzung dieser Ressourcen zu verzichten, können zum Erhalt der Umwelt und gleichzeitig zur Armutsbekämpfung beitragen. Der WBGU empfiehlt, das Konzept der Entgelte für Nutzungsverzichte stärker in die internationale politische Diskussion einzubringen und die Forschung in diesem Bereich zu stärken."
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Schlagworte

Gutachten, Sondergutachten, WBGU

Letzte Aktualisierung

03.11.2015 11:10

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