Aachener Stiftung Kathy Beys

SRU: Umweltgutachten, 2002

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat im Jahr 2002 ein weiteres Umweltgutachten heraus gegeben mit dem Titel: Für eine neue Vorreiterrolle - Eckpunkte des Umweltgutachtens 2002. Im Folgenden finden Sie einige Auszüge aus der Pressemitteilung vom 11.April 2002 zu diesem Umweltgutachten.

Gliederung
  1. Der Umweltrat sieht erhebliche wirtschaftliche und ökologische Chancen einer kalkulierten nationalen Vorreiterrolle.
  2. Der Umweltrat warnt davor, dass Nachhaltigkeit zu einem Beliebigkeitsbegriff verkommt. Mehr zum Verständnis des SRU von Nachhaltigkeit hier.
  3. Der Umweltrat hält das nationale Klimaschutzziel für 2005 nur für realisierbar, wenn das bestehende Instrumentarium weiter entwickelt und wirkungsvoller ausgestaltet wird. Darüber hinaus empfiehlt er der Bundesregierung, ein CO2-Reduktionsziel von 40 % bis 2020 gegenüber 1990 festzulegen.
  4. Der Umweltrat begrüßt die geplante Reform des europäischen Chemikalienrechts.
  5. Der Umweltrat bedauert, dass die Bundesregierung die Novellierung des Fluglärmgesetzes vertagt hat.
  6. Der Umweltrat bezweifelt, dass eine Privatisierung bzw. Liberalisierung in den Infrastrukturbereichen der Wasserversorgung und der kommunalen Abfallentsorgung so ausgestaltet werden kann, dass ein hinreichend hohes Ausmaß an Wettbewerb und Effizienz gewährleistet ist. Dies gilt sowohl für einen "Wettbewerb um den Markt" als auch für einen "Wettbewerb im Markt".
  7. Der Umweltrat begrüßt die Einleitung der Agrarwende in Deutschland.
  8. Der Umweltrat kritisiert Fehlentwicklungen in der Abfallverwertung und fordert eine Abfallverwertungspolitik, die ökologischen Gesichtspunkten angemessen Rechnung trägt.
Empfehlungen und Stellungnahmen

In der Pressemitteilung des SRU vom 11. April 2002 werden diese acht Eckpunkte des Umweltgutachtens 2002 "Für eine neue Vorreiterrolle" näher ausgeführt. In seinem Gutachten wendet sich der SRU auch gegen die verbreitete Annahme, dass eine führende Rolle im Umweltschutz zwangsläufig mit wirtschaftlichen Nachteilen im internationalen Wettbewerb verbunden ist. "In weiten Bereichen ist das Gegenteil der Fall. Gerade bei Umweltproblemen, die künftig international Handlungsdruck auslösen werden, rentiere sich eine Politik, die sich frühzeitig an den ökologischen Erfordernissen orientiert und geeignete Problemlösungen entwickelt, über kurz oder lang auch wirtschaftlich.

Fortschritte der europäischen und der globalen Umweltpolitik erfordern nach bisheriger Erfahrung nationale Vorreiter. Solche Fortschritte sind weiterhin erforderlich. In vielen Bereichen, so zum Beispiel beim Flächenverbrauch, dem Lärm, der Klimaentwicklung oder dem Artenschwund gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Auf solche bislang ungelösten, persistenten Probleme muss die Umweltpolitik sich künftig konzentrieren.

Der Umweltrat begrüßt die ehrgeizige Klimapolitik der Bundesregierung und die eingeleiteten Schritte zu einer Ökologisierung wesentlicher umweltrelevanter Politikbereiche (z. B. Agrarpolitik). Auch in diesen Feldern besteht allerdings noch Entwicklungsbedarf. So wird sich ein anspruchsvoller Klimaschutz nur dann effizient und kostengünstig fortführen lassen, wenn die Sonderkonditionen für die deutsche Kohle aus der umweltpolitischen Tabuzone befreit und zügig abgebaut werden. Mit der weiter zu entwickelnden ökologischen Steuerreform und dem europäischen Emissionshandel stehen zwei wirkungsvolle Instrumente eines effizienten und flexiblen Klimaschutzes zur Verfügung.

Weiteren Reformbedarf sieht der Umweltrat insbesondere in der Abfallpolitik. Die wünschenswerten hohen Standards bei der Abfallbeseitigung haben angesichts unzureichender rechtlicher Rahmenbedingungen zur Verlagerung von Abfallströmen in ökologisch fragwürdige Verwertungswege geführt. Dies muss wirksamer korrigiert werden. Die Entwicklung in diesem Bereich ist ökologisch unvertretbar und bedroht die Funktionsfähigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft. Als zweifelhaft erachtet der Umweltrat auch die termingerechte Vollziehbarkeit der Abfallablagerungsverordnung."


Auszüge aus dem Umweltgutachten

"Ethische und konzeptionelle Grundlagen dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung. Seit der Verabschiedung der Agenda 21 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 ist „Nachhaltigkeit“ zu einem zentralen Begriff der internationalen wie auch der nationalen Umweltpolitik geworden. Rund zehn Jahre nach der Verabschiedung derAgenda 21 zeigt sich in der Nachhaltigkeitsdiskussion allerdings eine problematische Entwicklung. Sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der politischen Debatte wird der Ausdruck „nachhaltige Entwicklung“ inflationär und zunehmend willkürlich verwendet. Dies macht eine Rückbesinnung auf die normativen und konzeptionellen Grundlagen einer nachhaltigen, d. h. dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung erforderlich.

Nachhaltigkeit ist und bleibt eine regulative Idee zum langfristigen Umgang mit natürlichem Kapital. Das in Deutschland politisch einflussreiche Drei-Säulen-Konzept hat zunächst zu einer Aufwertung der Umweltbelange geführt, da es die Gleichrangigkeit von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung postuliert. Ergebnisse von Forschungsprojekten, die mit diesem Konzept arbeiten, wie auch der politische Umgang mit diesem Konzept machen allerdings deutlich, dass das Drei-Säulen-Konzept zu einer Art Wunschzettel verkommt, in den jeder Akteur einträgt, was ihm wichtig erscheint. Das Konzept begünstigt damit zunehmend willkürliche Festlegungen.

Weitgehend einig ist man sich darüber, dass der Nachhaltigkeitsidee eine Grundvorstellung intergenerationeller Gerechtigkeit zugrunde liegt. Im Übrigen weichen aber die Auffassungen darüber, was Nachhaltigkeit genau bedeutet, schon auf der konzeptionellen Ebene voneinander ab. Unterschieden wird insbesondere zwischen schwacher Nachhaltigkeit, starker Nachhaltigkeit und einer vermittelnden Position. Die Unterschiede zwischen diesen Grundkonzepten beruhen insbesondere auf unterschiedlichen Annahmen über die Substituierbarkeit zwischen Natur- und Sachkapital, die Kompensation von Schäden und die Diskontierung zukünftiger Ereignisse. Das Konzept starker Nachhaltigkeit geht von der Annahme aus, dass vorhandenes Naturkapital im Grundsatz als solches konstant gehalten werden muss, weil verbrauchtes Naturkapital in der Regel nicht durch andere Kapitalformen wie Sachkapital oder Humankapital ersetztwerden kann. Im Konzept schwacher Nachhaltigkeit wird dagegen nur die Verpflichtung anerkannt, künftigen Generationen einen insgesamt ungeschmälerten Kapitalstock zu hinterlassen, wobei Naturgüter prinzipiell unbegrenzt durch andere Güter ersetzt werden können. Anhängerdes Konzepts schwacher Nachhaltigkeit neigen darüber hinaus dazu, einen hohen Verbrauch an Naturkapital zulasten künftiger Generationen auch dadurch zu legitimieren, dass zukünftige Güter bzw. Nutzen aufgrund einer Diskontierung zukünftiger Ereignisse erheblich geringer bewertet werden als gegenwärtige.

Nach Auffassung des Umweltrates ist das klassische Konzept schwacher Nachhaltigkeit mit dem Anrecht künftiger Generationen auf gleiche Wohlfahrtschancen und gleiche Wahlfreiheiten nicht zu vereinbaren. Auch Diskontierungen in Bezug auf den Nutzen künftiger Generationen sind nach Auffassung des Umweltrates nur rechtfertigungsfähig, soweit begründeter Anlass zu der Vermutung besteht, dass diese über verbesserte Problemlösungsmöglichkeiten verfügen werden. Das Konzept der schwachen Nachhaltigkeit und die Praxis der undifferenziert hohen Diskontierung künftigen Nutzens sollten daher aufgegeben werden. Auch wenn anerkannt werden muss, dass ein striktes und ausnahmsloses Konzept starker Nachhaltigkeit nur schwer realisierbar ist, sollte der Grundsatz, das Naturkapital über die Zeit hinweg konstant zu halten, zur Leitlinie des Nachhaltigkeitsverständnisses gemacht werden. Auch vermittelnde Positionen,die den Vorsorgegrundsatz betonen, gelangen zum gleichen Ergebnis. Moderne Umweltpolitik muss danach auch als aktiv vorsorgende Politik der Investition in Naturkapital betrieben werden.

In diesem Sinne versteht der Umweltrat das Konzept der „dauerhaft umweltgerechten Entwicklung“ als ein ökologisch fokussiertes Konzept von (im Grundsatz starker) Nachhaltigkeit, bei dem soziale und ökonomische Bezüge zu berücksichtigen sind."


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Letzte Aktualisierung

26.11.2012 09:56

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