Aachener Stiftung Kathy Beys

Emissionshandel der EU

Der europäische Emissionshandel EU ETS (Emission Trading System)

Mit dem 1. Januar 2005 trat das Emissionshandelssystem der EU (folgend: EU-ETS) in Kraft. Es soll dazu beitragen, kostenwirksam und wirtschaftlich effizient den Ausstoß von Treibhausgasen in der EU zu reduzieren. Zentrales Ziel der EU ist es dabei, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2° Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken. Dazu muss die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre unterhalb des Wertes von 550 ppmv CO2-Äquivalent gehalten werden. Bei der Bekämpfung des Klimawandels will die EU eine Vorreiterrolle übernehmen, weshalb sie bis 2020 ihre Emissionen um 20 % senken will. Würden die USA und die Schwellenländer sich auf vergleichbare Ziele festlegen, wäre die EU bereit die Emissionen um 30 % zu verringern.
Grundlage des EU-ETS ist das Kyoto-Protokoll. Es ist eingebunden im "Clean Development Mechanism (CDM)" und im "Joint Implementation (JI) Program".

Prinzipien des Emissionshandels
Die EU ist der Auffassung, dass der Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument fiskalischen oder ordnungsrechtlichen Ansätzen in zweierlei Hinsicht überlegen ist:

  1. Das Zielniveau (erlaubte Emissionsmenge: Cap) lässt sich verbindlich festlegen,
  2. Zielverfehlungen an einer Stelle können mit Übererfüllungen an anderer Stelle gehandelt werden (Trade), was die Vermeidung von Emissionen zu geringsten Kosten ermöglicht.
Im ersten Schritt wird das Cap verbindlich festgelegt. Die Aufteilung dieser Menge auf die von dieser Regelung betroffenen Sektoren (Energieversorgung, Industrie) und den übrigen erfolgt im zweiten Schritt. Der dritte Schritt vergibt das Budget an die Teilnehmer des EU-ETS. Da weniger Emissionsberechtigungen ausgegeben werden, als die Unternehmen benötigen, entsteht eine Knappheitssituation. Die Unternehmen stehen nun vor der Wahl, ob sie die Deckungslücke über den Zukauf von Emissionszertifikaten ausgleichen, oder ob sie eigene (technische) Minderungsmaßnahmen durchführen. Damit erhält CO2 einen Preis: Die Unternehmen, welche Emissionen einsparen, erzielen Mehreinnahmen durch den Verkauf überflüssiger Zertifikate. Sollten eigene Maßnahmen teurer als der aktuelle CO2-Marktpreis sein, werden Zertifikate gekauft. Auf diese Weise werden die geforderten Emissionsminderungen dort erzielt, wo mit den volkswirtschaftlich geringsten Vermeidungskosten die höchsten Reduktionen erzielt werden. Sollte ein Unternehmen seinen Mindestverpflichtungen nicht nachkommen, wird es sanktioniert. Die Strafe betrug in der zweiten Handelsphase 100 € pro Tonne CO2. Die nicht erreichte Minderungsverpflichtung muss dann im Folgejahr zusätzlich erbracht werden.

Phase I: 2005-2007
Die Kommission bezeichnet die erste Handelsphase als „Lernphase“, in der Erfahrungen mit dem neuen System gewonnen werden sollten. Zu Beginn beteiligten sich ca. 9.000 Unternehmen, später ca. 11.500. Das Gesamtbudget (Cap) lag bei 2190,8 Mio. Tonnen CO2. Da man nicht genau über die Knappheitssituation am CO2-Markt Bescheid wusste, kam es zu einer volatilen (schwankenden) Preisentwicklung. Ausgehend von 5€/t CO2 stiegen die Preise bis auf 29€/t CO2. Nachdem bekannt wurde, dass einzelne Länder mehr Zertifikate ausgegeben hatten, als eigentlich benötigt wurden, fiel der Preis bis auf 0,07€/t CO2 im Oktober 2007. Dabei wurden in dieser ersten Phase 100% der Zertifikate den Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Im Zuge der ersten Phase kam es zu sogenannten „Windfall Profits“ der Unternehmen. So wird besonders den Stromversorgern vorgeworfen, die kostenlos zugeteilten Zertifikate als tatsächliche Kosten an den Kunden weiter gegeben zu haben, um so Zusatzgewinne zu erzielen.

Phase II: 2008-2012
Mit den Erfahrungen aus Phase 1 ging man dazu über, die Windfall Profits stärker abzuschöpfen, weshalb man Unternehmen aus dem Energiesektor restriktiver mit Zertifikaten ausstattete. Des Weiteren ging man verstärkt dazu über, Zertifikate nicht allein kostenlos zu verteilen, sondern zu versteigern. So beschloss bspw. Deutschland 10% seiner Zertifikate zu auktionieren. Daneben wurden auch die Zuteilungsregeln angepasst: Während in der ersten Phase die Zuteilung mit Hilfe des „Grandfathering“ vorgenommen wurde (hierbei beruhte die Zuteilung auf der Emissionshöhe in der Vergangenheit), ging man in der zweiten Phase verstärkt zu BAT-Benchmarks über. Mit dieser Regelung erhalten die Anlagen nur eine Zuteilung von Emissionszertifikaten in Höhe der technisch besten verfügbaren Anlage.

Die Gesamtobergrenze (Cap) der EU wurde für die zweite Handelsphase auf 2,08 Mrd. Zertifikate festgelegt. Damit liegt sie 3,5 % unter den tatsächlichen Emissionen von 2005 und 10 % unter der beantragten Menge durch die Mitgliedsländer. Siehe die "EU-27 Caps nach der Kommissionsentscheidung vom 26.10.2007" (siehe unten).

Phase III: Ab 2013-2020
In der dritten Handelsperiode soll der Großteil der Emissionszertifikate versteigert werden. So ist damit zu rechnen, dass die Stromproduzenten mit Beginn der dritten Phase alle Zertifikate ersteigern müssen. Energieintensive Energiezweige (z. B. Stahl, Aluminium, Zement) können zunächst noch mit Ausnahmeregelungen rechnen, welche aber zum Ende dieser Phase auslaufen sollen. Außerdem soll eine EU-weite Emissionsobergrenze festgelegt werden, bei der auf die volkswirtschaftliche Ausgangslage der einzelnen Mitglieder weitgehend verzichtet werden soll. Bei einem Zustandekommen eines Post-Kyoto-Protokolls, soll diese Obergrenze von 1.884 Mrd. t im Jahr 2013 auf 1.491 Mrd. t 2020 abgesenkt werden, was einer Minderung von 1,74 % pro Jahr entspräche. Auch soll die Liste der Treibhausgase um Perfluorkarbon (PFC) und Distickstoffmonoxid (N2O oder Lachgas) erweitert werden, sowie die Anzahl der vom Emissionshandel eingeschlossenen Sektoren. Es ist vorgesehen, den Flugverkehr, die Chemische Industrie, die Aluminiumindustrie und später vielleicht den Schiffsverkehr in das ETS mit einzubeziehen.


Internationale Konferenz zum Emissionshandel April 2013

Am 11.04.2013 fand die Internationale Konferenz zum Emissionshandel unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltminister Peter Altmaier statt. In seiner Keynote- Rede ging er auf die Herausforderungen ein, die die unterschiedlichen Systeme des Emissionshandels mit sich bringen. Die 200 Teilnehmenden von Regierungen, Unternehmen, Nichtregierungs­organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen aus der ganzen Welt diskutierten in Berlin über die Vision eines globalen Kohlenstoffmarktes. Letztendlich wurden Frage dazu beantwortet, welche politischen und praktischen Voraussetzungen für einen globalen Kohlenstoffmarkt geschaffen werden müssen und wie die verschiedenen Systeme miteinander zu einem Markt vereint werden können, damit einheitliche Preise für alle Treibhausgasemissionen erzielt werden können. Der Bundesumweltminister Peter Altmaier nimmt folgendermaßen dazu Stellung: "Diese Chance müssen wir jetzt nutzen. Wir brauchen eine politische Agenda, die den Emissionshandel zu einem nachhaltig wirkungsvollen globalen Instrument für den Klimaschutz machen soll. Gleichzeitig müssen wir in Europa rasch die Geburtsfehler des europäischen Emissionshandels in den Griff bekommen und Maßnahmen ergreifen, um den derzeitigen Verfall der Zertifikatspreise aufzuhalten".
Denn trotz der aktuellen Krise des europäischen Systems steigt derzeitig stetig weltweit das Interesse am Emissionshandel. Hinzukommen weitere Länder und Regionen, die neben den Systemen der EU, Australiens und Neuseelands, weitere Systeme und Initiativen in Nordamerika, Japan, China und Südkorea entwickeln wollen.
In Bezug auf Europa steht das Emissionshandelssystem zurzeit stark unter Druck, da seit 2009 viel mehr Zertifikate an die Marktteilnehmer ausgegeben wurden, als diese benötigten. Auslöser dazu war die globale Wirtschaftskrise, aufgrund derer, die Preise für Emissionszertifikate in den vergangenen zwei Jahren dramatisch gefallen sind und zu Beginn diesen Jahres einen Tiefststand erreicht hatten. Schätzungen zufolge, entsprechen die überschüssigen Zertifikate etwa einem kompletten Jahresbedarf von rund zwei Milliarden Tonnen Kohlenstoffdioxid. Die Folgen sind drastisch: Denn die Unternehmen verfolgen daher nicht mehr das Ziel in Maßnahmen und Technologien zu investieren, die den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase deutlich reduzieren. Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Europäische Kommission vor 900 Millionen Zertifikate vom Markt zu nehmen.

Internationale Konferenz zum Emissionshandel


Kritik
Das Gesamtvolumen der Emissionen ist bereits auf Jahre festgelegt, mit sinkender Tendenz. Deshalb erzielen Einsparungen der privaten Haushalte keine Verminderung der Gesamtemissionen - privates Energiesparen, natürlich abgesehen von der individuellen (Geld-) Ersparnis, hat keine positiven Rückwirkungen auf die Treibhausgasemissionen.
Außerdem kann ein regionales Emissionshandelssystem wie das EU-ETS dazu führen, dass der Treibhausgasausstoß lediglich in andere Regionen verlagert wird, wo die Umweltschutzbestimmungen nicht so hoch ausfallen (carbon leakage). Global würde sich am CO2-Ausstoß somit nichts ändern.

Dokumente
Oliver Geden: Die Energie- und Klimapolitik der EU zwischen Implementierung und strategischer Neuorientierung
Revidierter Nationaler Allokationsplan 2008-2012 für die BRD

Interne Links
Externe Links
Die Europäische Kommission zum EU-ETS
Das Europäische Parlament aktuell zum EU-ETS
EU-27 Caps nach der Kommissionsentscheidung vom 26.10.2007
Das BMU zum Thema Emissionshandel
Joint Implementation (JI) Program
Stellungnahme des BMU zur Internationalen Konferenz 2013

Schlagworte

Emission, Emissionshandel, Emissionsrecht, Treibhausgas

Letzte Aktualisierung

09.11.2015 09:36

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