Aachener Stiftung Kathy Beys

Berlin: Landesenergieprogramm, 2006-2010

Das Bundesland Berlin unterstützt mit seinem Landesenergieprogramm (LEP) die Umsetzung des nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Somit trägt es auch indirekt zur Umsetzung internationaler Abkommen, wie beispielsweise des Kyoto Protokolls, bei. Der Senat erstellt ein Landesenergieprogramm für vier Jahre. Dieses soll Ziele und Maßnahmen zur Einsparung von Energie, zur Entwicklung des Energieverbrauchs, zur Umweltentlastung und zur Entwicklung bei den Energieträgern enthalten. Das LEP 2006-2010 nimmt zum Teil Mittel aus dem europäischen Strukturfonds in Anspruch.

Ziele und Grundsätze

"Ziel des Landesenergieprogramms 2006-2010 ist es, den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu reduzieren." (S. 26 LEP)
Mit diesem übergeordneten Ziel knüpft die Landesregierung Berlins an das Energiekonzept der berliner Landesregierung von 1994 an, welches eine Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen um 25 % bis 2010 gegenüber dem Jahr 1990 festlegte. Ferner formuliert die Landesregierung folgende Teilziele, welche mit dem LEP 2006-2010 erreicht werden sollen:
  • "Senkung des Primärenergieverbrauchs in Berlin durch Ressourcenschonung und eine nachhaltige Wirtschaft,
  • Einbindung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure, insbesondere durch ein gezieltes Energiesparmarketing,
  • Ausschöpfung positiver wirtschaftlicher Effekte durch Investitionen in Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung, insbesondere im Bau- und Handwerksbereich mit dem zusätzlichen Vorteil der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • Entwicklung von Pilotprojekten und Innovationen zur Energieeinsparung und Nutzung regenerativer Energien im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung,
  • Verdopplung des Anteils regenerativer Energien,
  • Keine Zunahme des verkehrsbedingten Energieverbrauchs. Durch Anwendung der EU-Richtlinie 2003/30/EG vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor werden die CO2-Emissionen aus Kraftstoffen weiter sinken." (S. 26f. LEP)
Weitere übergreifende Themen werden vom LEP verfolgt. Es soll eine zeitnahe und aussagekräftige CO2-Bilanzierung vollzogen werden. Diese Aufgabe übernimmt das Statistische Landesamt. Über die CO2-Bilanzierung hinaus wird eine vollständige Erfassung auch der anderen Treibhausgase (z.B. Methan (CH4)...) angestrebt. Solch eine Erfassung erfüllt zudem die Anforderungen an die klimapolitischen Ziele der EU.
Die Erkenntnis, dass der Klimawandel ein globales Geschehen ist und somit ein kooperatives Handeln mit anderen Ländern erfordert, wirkt sich im LEP insofern aus, als dass die Landesregierung Berlin mit dem Land Brandenburg kooperiert. Zusammen werden die Auswirkungen des Klimawandels auf die beiden Länder ermittelt. Speziell auf die städtischen Ballungsgebiete sollen die Auswirkungen des Klimawandels analysiert und Anpassungsstrategien entwickelt werden. Diese sollen mit den jeweiligen Fachverwaltungen entwickelt und in eine geschlossene Klimaschutzstrategie integriert werden.
Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 beteiligt sich der Senat am Fachforum Klimawandel und unterstützt die Leitprojekte "Klimaschutz beginnt auf der Schulbank", "Klimaschutz schafft Arbeit" und "Sonne auf die Dächer".

Maßnahmen zur nachhaltigen Energienutzung und zum Klimaschutz

Es wird die Bedeutung einer Sensibilisierung der Bevölkerung für die Risiken des Klimawandels hervorgehoben. Nur mit Hilfe einer umfassenden Informationspolitik über den Klimawandel und mit dem Interesse der Öffentlichkeit kann das LEP erfolgreich umgesetzt werden. Dazu werden regelmäßig Publikationen herausgegeben und Informationskampagnen durchgeführt. Verwiesen wird auch auf die Arbeit der Verbraucherzentrale Berlin e.V., Grüne Liga e.V. und andere freie Träger. Es werden einzelne Projekte vorgestellt, die unterstützt werden, wie zum Beispiel:
Das Land Berlin unterstützt zusätzlich diverse Forschungsprojekte von Unternehmen, die an der Entwicklung neuer Energietechnologien forschen. Die Förderungen solcher Forschungsprojekte sind meist an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gekoppelt.

Des Weiteren sollen private und öffentliche Gebäudebesitzer, die besonders energieeffiziente Energieanlagen verwenden, mit einer Energiesparplakette und einer Urkunde ausgezeichnet werden.

Im Bereich der Bildung unterstützt die Landesregierung die Eigenständigkeit der Schulen. Es gibt Programme wie "Transfer 21" und "Schule trifft Bezirk" (Broschüre), die unterstützt werden.

Das Ziel der Landesregierung im Bereich des Bauens und Wohnens ist es eine CO2-Minderung von 30 % bis 2010 zu realisieren. Für den Sektor Haushalte bedeutet das eine CO2-Minderung von 1,0 Mio. Tonnen bis 2010. Zum Erreichen dieses Zieles soll die effiziente Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) angestrebt werden. Zusätzlich wird auf die Förderung verschiedener energiesparender Maßnahmen der KFW verwiesen. Es wird auf den 1999 eingeführten Berliner Heizspiegel hingewiesen, der spezifische Raumwärmeverbräuche der verschiedenen Gebäudetypen erfasst. Im Haushaltssektor wird der Aufbau eines CO2-Minderungsmonitoring angestrebt, da in diesem Sektor das größte CO2-Minderungspotenzial liegt. Hierbei wird mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) zusammengearbeitet. Ebenfalls mit der Wohnungswirtschaft (BBU) und mit der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) wird eine Kampagne zur solaren Sanierung durchgeführt. Im Bereich des Bauens und Wohnens beteiligt sich das Land Berlin beispielsweise an Projekten wie: "Niedrigenergiehaus im Bestand" und "CO2-neutrale Strom- und Wärmeversorgung von Wohnsiedlungen".

In den öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlins sollen die CO2-Emissionen bis 2010 um 30 % reduziert werden. Alle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterstehenden Körperschaften sollen ein Energiemanagment einrichten. Der Arbeitskreis Energiebeauftragte der Bezirke, der sich in der Vergangenheit bewährt hat, soll weitergeführt werden. Zusätzlich wurde Ende 2005 der Arbeitskreis für die Energiebeauftragten in Hochschulen und Universitäten eingerichtet und in Zukunft ein Arbeitskreis für Energiebeauftragte der Hauptverwaltung und Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Arbeitskreise dienen dem Informationsaustausch untereinander und zur Fortbildung zum Thema Energieeffizienz. Beim Neubau von öffentlichen Gebäuden sollen die Vorgaben für den Bund als Planungshilfen dienen. Dies sind der "Leitfaden nachhaltiges Bauen bei Bundesbauten" und "Energiesparendes Bauen des Bundes". Weiterhin wird das "Projekt 50:50" zur Energieeinsparung an Schulen fortgeführt. Das Land Berlin verzichtet beim zentralen Einkauf auf Energie aus kerntechnischen Anlagen. Außerdem sollen nur energiesparende Geräte beschafft werden. Auch bei Neubeschaffungen soll auf energiesparende Fahrzeuge zurückgegriffen werden. Zusätzlich soll der Anteil erdgasbetriebener Fahrzeuge erhöht werden. Die Beschäftigten der Landesregierung sollen zum energiesparenden Verhalten geschult werden.

In Zusammenarbeit mit Industrie und Gewerbe setzt die Landesregierung Berlin auf bestehende Programme und auf freiwillige Vereinbarungen. Es sollen Kampagnen zur Anwendung von Contracting durchgeführt werden.

Im Bereich des Verkehrs ist der Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) maßgeblich. Es soll bis 2015 (gegenüber 1998) keinen Zuwachs an verkehrsbedingten Energieverbrauch geben.


Interne Links
Externe Links
Das komplette Landesenergieprogramm (LEP)

Schlagworte

Energie, Energieeffizienz, Energiepolitik

Letzte Aktualisierung

14.10.2015 10:14

Diesen Artikel: