Aachener Stiftung Kathy Beys

Mecklenburg-Vorpommern: Koalitionsvertrag 2011-2016

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU aus dem Jahr 2011, enthält verschiedene Standpunkte zum Thema Nachhaltigkeit:
Der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 greift in den Kapiteln IV. und V. nachhaltigkeitsrelevante Aspekte auf.

Gliederung des Koalitionsvertrages 2011


Im Folgenden finden Sie einige Zitate aus dem Kapitel V. des Koalitionsvertrages:

Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
"Klimaschutz ist für die Koalitionspartner von herausragender Bedeutung. Sie bekennen sich zum „2-Grad-Ziel“ bei der Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur. Sie unterstützen Maßnahmen und Aktivitäten, die einer Veränderung des Klimas entgegenwirken. Sie werden im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgen, dass bis 2020 eine CO2-Reduktion gegenüber 1990 von mehr als 40 Prozent erfolgt. Darüber hinaus werden die Koalitionspartner Maßnahmen voranbringen, die die negativen Folgen der bereits ausgestoßenen Treibhausgase mindern. Sie werden Maßnahmen einleiten und Vorbereitungen treffen, die dem bereits erfolgten Klimawandel Rechnung tragen, dazu gehören auch Maßnahmen im Bereich Küstenschutz oder der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft. Die Dienstleistungen der Natur Mecklenburg-Vorpommerns sollen eine stärkere Wertschätzung erfahren. Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Waldaktie und den MoorFutures hierfür erste Ansätze entwickelt, die weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung finden. Diese Instrumente sollen weiterentwickelt und auf andere Ökosysteme und Leistungen übertragen werden. Moore haben für den Gewässer-, Klima-, Arten- und Biotopschutz eine hohe Bedeutung. Die Koalitionspartner werden das Moorschutzkonzept unter Prüfung der bisherigen Maßnahmen fortentwickeln. Die Bewirtschaftung der Moore wird besonders unter dem Gesichtspunkt „Schutz durch Nutzung“ umgesetzt.
Junge Menschen sollen möglichst früh an das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung herangeführt werden. Das Freiwillige Ökologische Jahr hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.

Naturschutz
Die Koalitionspartner setzen sich für die ökologische Modernisierung unseres Landes ein, um Innovation, wirtschaftliche Interessen und Ressourceneffizienz besser miteinander zu verbinden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Schutz unserer natürlichen Umwelt. Dies ist bei jeder naturschutzrechtlichen Abwägung zu berücksichtigen. Schutz und Pflege des einzigartigen Naturreichtums und der Kulturlandschaften des Landes sind wesentliche Standortvorteile der Tourismuswirtschaft. Dies gilt insbesondere für die Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke.
Die Koalitionspartner werden durch eine Landesverordnung zur Ökokontierung die Voraussetzungen konkretisieren, um Kompensationsmaßnahmen noch effizienter und zielgerichteter umzusetzen. Bei der Bewertung von Kompensationsmaßnahmen werden die Koalitionspartner Entsiegelungsmaßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert beimessen. Die Koalitionspartner werden die rechtlichen Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der Eingriffsreglung im Naturschutzrecht nutzen und insbesondere prüfen, ob das Ausgleichsspektrum erweitert und das Bewertungsverfahren vereinfacht werden kann. Die Koalitionspartner werden dafür Sorge tragen, dass bis 2016 zwei Drittel der Natura-2000-Gebiete mit Managementplänen ausgestattet werden, dass Gebietsbetreuer als Ansprechpartner für die verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung stehen und finanzielle Mittel so eingesetzt werden, dass ein quantitativ und qualitativ angemessenes Monitoring möglich ist. Ziel ist es, dass sich die Natura-2000-Gebiete so entwickeln, dass den Anforderungen des europäischen Rechts im notwendigen Umfang Rechnung getragen wird und sowohl Beschwerde- als auch Klageverfahren vermieden werden können. Die Koalitionspartner werden die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um die in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Teile des Weltnaturerbegebietes „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder in Deutschland“ entsprechend zu bewahren und als touristisches Markenzeichen von Weltrang zu nutzen.

Bodenschutz
Zum Schutz und Erhalt bislang unversiegelter Böden setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme forciert werden. Rückbaumaßnahmen mit dauerhafter Entsiegelung sollen verstärkt einen Beitrag zum Ausgleich von Neuversiegelungen im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs liefern. Dafür werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
In Anlehnung an das Flächensparziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass die zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2020 wesentlich gesenkt wird. Die Beseitigung devastierter Flächen im ländlichen Raum auf der Basis des „Konzeptes zur Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum“ wird fortgeführt. Dabei werden in Einzelfällen auch Flächen im privaten und kommunalen Eigentum einbezogen."

Des Weiteren finden Sie hier im Lexikon auch eine Zusammenfassung der Koalitionsverträge 2006-2011 zwischen SPD und CDU, sowie von 2002-2006 zwischen SPD und PDS.


Dokumente
Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011

Interne Links
Externe Links
Landtagsfraktion der SPD von Mecklenburg-Vorpommern
Landtagsfraktion der CDU von Mecklenburg-Vorpommern

Schlagworte

Mecklenburg-Vorpommern

Letzte Aktualisierung

26.08.2015 14:59

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